Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte überprüft Identifizierungszwang beim Erwerb von Prepaid-Handykarten
Mit der Novellierung des Telekommunikationsgesetzes im Jahr 2004 wurden die Anbieter von Telekommunikationsdienstleistungen dazu verpflichtet, von Käufern sogenannter Prepaid-Mobilfunkkarten persönliche Daten, wie Name, Anschrift oder Geburtsdatum zu erfassen. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) hat nun eine Klage gegen diesen Identifizierungszwang zugelassen, da dabei ein Eingriff in die Grundrechte auf private Kommunikation und Meinungsfreiheit vorliegen könnte. Bis spätestens 10. Oktober soll eine schriftliche Stellungnahme von der Bundesregierung abgeben werden, welche mit ihrem neuen Anti-Terror-Paket den Identifizierungszwang eigentlich verschärfen will.