Profilbildung muss von Google datenschutzfreundlicher gestaltet werden
2012 hatte sich Google durch Änderungen seiner Datenschutz- und Nutzungsbedingungen die Möglichkeit geschaffen, die Daten aus allen unterschiedlichen Google-Diensten zu sammeln, miteinander zu verknüpfen und auszuwerten. Für eine solch umfangreiche Profilbildung gebe es aber weder eine deutsche noch eine europäische Rechtsgrundlage, weswegen Google seine Profilbildung nun datenschutzfreundlicher gestalten muss. Zudem ist für das Zusammenführen der Daten aus den unterschiedlichen Diensten eine wirksame (ausdrückliche und informierte) Einwilligung des Nutzers erforderlich.