Vorratsdatenspeicherung nicht mit Unionsrecht vereinbar
EuGH-Generalanwalt gibt in seinen Schlussanträgen bekannt, dass die anlasslose Vorratsdatenspeicherung nicht mit Unionsrecht vereinbar ist. Es gab bereits früher Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofs zur Zulässigkeit von Langzeitspeicherungen. Erstmals wird über einen vorgelegten deutschen Fall entschieden. Die Vorratsdatenspeicherung wird bis zum endgültigen Urteil des EuGHs gestoppt.