Dating-Portale: Ein Flirt mit dem Computer

Die Betreiber eines Online-Dating Portals dürfen ihre Kunden auf der Suche nach Liebe im Internet nicht durch automatische Nachrichten unterstützen. Ohne die ausdrückliche Zustimmung der Kunden seien die automatischen Flirt-Nachrichten unzulässig, so das Oberlandesgericht München (Urt. v. 06.06.2019, Az. 29 U 3786/18).