Bekämpfung von Hasskriminalität: Google klagt gegen Netzwerkdurchsuchungsgesetz
Google hat Klage vor dem Verwaltungsgericht Köln gegen eine Neuerung im Netzwerkdurchsuchungsgesetz (NetzDG) eingereicht. Der neue § 3a NetzDG sieht vor, dass Plattformbetreiber wie Facebook oder YouTube strafbare Inhalte an das Bundeskriminalamt melden müssen. Dadurch sollen Straftaten wie beispielsweise Volksverhetzung oder Kindesmissbrauchsdarstellungen auf Social-Media-Plattformen effizienter bekämpft werden. Datenschützer befürchten jedoch, dass dabei auch personenbezogene Daten von Nutzern gespeichert werden könnten, die lediglich rechtmäßige Inhalte veröffentlichen.

