Facebook darf Nutzern die Verwendung von Pseudonymen verbieten
Heftig umstritten: Die Klarnamenpflicht für soziale Netzwerke. Befürworter fordern, dass die Nutzung nur unter dem echten Namen, nicht mehr unter einem Pseudonym möglich sein soll. Auch das OLG München musste sich vor kurzem mit der Thematik befassen: Facebook hatte Nutzerkonten aufgrund der Verwendung eines Pseudonyms gesperrt.