Safe-Harbor: Datenschutzbeauftragter verhängt Geldbußen gegenüber Adobe, Punica und Unilever
Bereits im Oktober 2015 kippte der EuGH das Safe-Harbor-Abkommen, welches bislang die Grundlage für eine datenschutzrechtlich-konforme Übermittlung von personenbezogenen Daten aus den EU-Mitgliedsstaaten in die USA regelte. Auch die Nachfolgeregelung des US Privacy Shields soll erst im Laufe des Jahres in Kraft treten. Trotz einer mehrmonatigen Übergangsfrist, die den Unternehmen die Chance geben sollte, ihre Datenschutzerklärungen abzuändern, versäumten es gleich mehrere Firmen, den Umgang mit personenbezogenen Daten den neuen Gegebenheiten anzupassen und eine zulässige Alternative zur Datenübermittlung zu schaffen. Nun verhängte der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit gegen drei international agierende Hamburger Unternehmen Bußgelder.