Referenzen
Die Rechtsanwälte und Fachanwälte der Anwaltskanzlei Hild & Kollegen sind viel gefragte Spezialisten auf dem Gebiet des Internetrechts, IT-Rechts, des Gewerblichen Rechtsschutzes und des Medienrechts.
Seit über 10 Jahren Jahren stellen unsere Rechtsanwälte ihr Fachwissen in Interviews unter Beweis. Inzwischen sind mehrere hundert Veröffentlichungen von Interviews in Printmedien, Funk und Fernsehen und Online-Redaktionen erschienen.
Interview mit Who is Who
Interview des Rechtsanwalt Hagen Hild vom 13.03.2008 mit Who is Who.
Interview mit Augsburger Allgemeine
Interview mit Rechtsanwalt Hagen Hild vom 11.03.2008 in der Augsburger Allgemeinen.
Interview mit monster.de zum Thema „Kündigung per SMS“
Rechtsanwalt Hild stellte in dem Interview mit monster.de vom 01.02.2008 klar, "um dem Gesetz zu genügen, muss eine [arbeitsrechtliche] Kündigung schriftlich, also auf Papier mit eigenhändiger Unterschrift erfolgen. Sonst ist sie nicht wirksam. Demnach ist jede elektronische Form wie etwa SMS oder E-Mail ausgeschlossen".
Interview mit teltarif.de Onlineverlag GmbH
Rechtsanwalt Hagen Hild im Interview mit teltarif.de über "Internet-by-Call".
Artikel im Deutschen Wirtschaftsanwalt 2007: Internetrecht – Eine Herausforderung für Unternehmen von Rechtsanwalt Hagen Hild
Aus der Zeit Ende der 90er Jahre stammt der Mythos, dass das Internetrecht ein rechtsfreier Raum sei. Dies entspricht in keinster Weise der Realität: Das Internet ist ein rechtlich sehr komplexer Raum, aber keinesfalls rechtsfrei.
Interview mit Magazin Acquisa
Interview des Rechtsanwalt Hild mit Magazin Acquisa zum Thema Cold Calls.
Rechtsanwalt Hagen Hild im manager-magazin.de – Interview vom 15.10.2007
Onlinebanking ist nach wie vor mit Risiken verbunden. Vor allem über sogenannten Phishing-Mails werden die Zugangsdaten der Nutzer ausgespäht. Rechtsanwalt Hagen Hild von der Kanzlei Hild & Kollegen hierüber im Gespräch mit manager-magazin.de.
Interview mit monster.de: „Privater E-Mail-Versand am Arbeitsplatz“
Interview des Rechtsanwalt Hagen Hild mit monster.de zum Thema privater E-Mail-Versand am Arbeitsplatz.
Abmahnung von eBay-Händlern
"Ich habe gesehen, dass mehrere Online-Unternehmer kein Impressum angeben, obwohl das doch vorgeschrieben ist", sagt ein Mann, der sich als eBay-Verkäufer vorstellt. "Können wir da nicht ins Geschäft kommen?" Solche Anrufe bekommen wir in der Anwaltskanzlei Hild & Kollegen öfters. Auf diese reagieren wir jedoch nicht, sondern abgemahnt wird bei uns nur dann, wenn es einen klaren Auftraggeber und Kostenschuldner gibt.