Webseitensperrungen bleiben weiterhin „letztes Mittel“
Der BGH sprach sich in seinem Urteil über die von Verlagen geforderte DNS-Sperrung (Domain-Name-System-Sperre) von Webseiten, die wissenschaftliche Artikel und Bücher veröffentlichen, an denen sie keine Nutzungerechte haben, weiterhin für den Grundsatz aus, dass dies das letzte Mittel sei.