Markenrechte effektiver durchsetzen: .com-Endung jetzt Teil des Trademark-Clearinghouse
Bereits seit 2013 gibt es die Möglichkeit für Markeninhaber, ihr geschütztes Zeichen bei der ICANN Datenbank „Trademark Clearinghouse“ zu registrieren. Wird die Marke in einer Domain verwendet, wird der Markeninhaber informiert. Obwohl schon seit sieben Jahren in Betrieb, ist die Bedeutung der Clearingstelle begrenzt, weil nicht jede Domain überprüft werden konnte. Dies könnte sich nun grundlegend ändern. Das Trademark-Clearinghouse kann nun auch für .com-TLD genutzt werden.