Faxen ist nicht DSGVO-konform

Der Bundestag brachte einen neuen Gesetzesentwurf durch, der es dem Bundesnachrichtendienst, dem Bundesamt für Verfassungsschutz und noch mehreren weiteren Ämtern erlaubt mithilfe von Staatstrojanern verschiedene Messenger, Internet-Telefonate und Videoanrufe zu überwachen.
Das bereits von Bundestag und Bundesrat beschlossene Gesetz zur Bekämpfung des Rechtsextremismus und der Hasskriminalität ist laut mehreren Gutachten möglicherweise verfassungswidrig. In dem Gesetz ist unter anderem eine Plicht für soziale Netzwerke bzw. deren Anbieter vorgesehen, strafbare Inhalte direkt an das Bundeskriminalamt zu melden. Derzeit liegt das Gesetz zur Ausfertigung bei Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier.
Gesichtserkennung, Apps zur Kontaktverfolgung für Smartphones oder Thermoscanner: All diese technischen Überwachungsmöglichkeiten galten als internationaler Hoffnungsschimmer, die Corona-Pandemie erfolgreich einzudämmen. Die Organisation AlgorithmWatch hat daher untersucht, wie der Einsatz automatisierter Entscheidungssysteme (ADM) in Europa zur Bewältigung der COVID-19-Pandemie beitragen kann.
Die Ende-zu-Ende Verschlüsselung von WhatsApp macht es beinahe unmöglich, Chatverläufe nachzuverfolgen. Folglich stehen die Sicherheitsbehörden vor einem zentralen Problem hinsichtlich der Nachrichtenverfolgung durch Messenger-Dienste. Recherchen von WDR und BR haben nun aber ergeben, dass das Bundeskriminalamt (BKA) scheinbar schon länger in der Lage ist, Chatverläufe per WhatsApp mitzulesen.
Das Bundesinnenministerium hat einen Referentenentwurf für ein Gesetz zur Anpassung des Verfassungsschutzrechts veröffentlicht. Unter anderem ist darin vorgesehen, dass verschiedene Behörden auf Bundes- und Landesebene mit Staatstrojanern Chats, Internet-Telefonate und Video-Anrufe abhören dürfen. Dies wird vor allem in der Digitalbranche stark kritisiert.
Bereits in der vergangenen Wahlperiode hat die Bundesregierung zugesagt, allen Haushalten, den Zugang zu einem schnellen Internetanschluss zu ermöglichen und Verbraucherrechte zu stärken. Nun liegt tatsächlich ein neuer Referentenentwurf für ein neues „Telekommunikationsmodernisierungsgesetz“ vor. Der Entwurf von Mitte Mai 2020 sieht vor, dass alle das Recht auf eine schnelle Internetgeschwindigkeit erhalten, um gleichwertige Lebensverhältnisse im Bundesgebiet zu schaffen.
Gesundheit vs. Datenschutz – Mobilfunkdaten spielen bei der Eindämmung des Virus eine große Rolle. Am 19. März hat die Telekom fünf Gigabyte Mobilfunkdaten von knapp 50 Millionen Nutzern an das Robert-Koch-Institut (RKI) weitergegeben. Dabei handelte es sich um anonymisierte Standortdaten, die dabei helfen sollen, Bewegungsströme nachzuvollziehen. Ziel der Wissenschaftler des RKI ist es, damit die Infektionszahlen besser analysieren und den Erfolg von Maßnahmen wie Kontaktsperren einschätzen zu können.
Seit Beginn der Coronavirus-Epidemie verlegen viele angesichts der damit verbundenen Ausgangsbeschränkungen ihre sozialen Kontakte auf Videochats. Besonders beliebt ist dafür die Videokonferenzsoftware „Zoom“. Für die Nutzung dieses Videodienstes spricht insbesondere dessen einfache Handhabung. Nun tauchen jedoch immer wieder Vorwürfe gegen den Videodienst wegen mangelnden Datenschutzes auf.
Der Anschlag auf eine Synagoge in Halle, Morddrohungen gegen politisch engagierte Personen, der zunehmende hassgeprägte und diffamierende Umgang der Bevölkerung im Netz - die Bundesregierung sieht sich nun verpflichtet, dieser besorgniserregenden Entwicklung der Hasskriminalität entgegenzuwirken. So brachte sie einen Gesetzesentwurf auf den Weg, der in Deutschland künftig Drohungen und Hetze im Internet stärker sanktioniert und eine erweiterte Meldepflicht und Bestandsdatenauskunft an das BKA ermöglichen soll.
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