Verbraucherzentrale NRW mahnt Sony wegen Klauseln in Allgemeinen Geschäftsbedingungen ab
Die Verbraucherzentrale NRW hat den japanischen Playstation-Hersteller Sony wegen verschiedener Klauseln der Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Playstation Network (PSN) abgemahnt. Unter anderem beinhalten die streitgegenständlichen Bestimmungen Regelungen zum Verfall des Guthabens auf dem PSN-Konto nach 24 Monaten sowie die Klausel, dass Eltern für alle Kosten, die ihre minderjährigen Kinder verursachen, aufkommen müssen. Dies sei nicht nur „kundenunfreundlich“, sondern insbesondere mit dem Gesetz unvereinbar und demnach unwirksam.