Mit Bockbierwürze versetzter Wein darf sich nicht Glühwein nennen
Die kalte Jahreszeit hat wieder begonnen und so feiert auch der Glühwein sein Comeback. Doch nicht jeder „Glühwein“ darf sich auch so nennen, wie das LG München kürzlich entschied. So entschied das LG München kürzlich. Eine Brauerei hatte zuvor ein mit Bockbierwürze versetztes, weinhaltiges Getränk als Glühwein vertrieben. Laut dem LG München handle es sich dabei jedoch nicht um einen sog. Glühwein. Durch die fälschliche Bezeichnung würden Verbraucher in die Irre geführt.