Versteigern von Sitzplätzen auf den Wiesen bei eBay?

Haben Sie auf dem Münchner Oktoberfest für sich und Ihre Freunde einen Tisch reserviert, es sind aber noch ein paar Plätze frei oder plötzlich springt jemand ab? Schnell wird dem findigen Internetuser die Idee kommen, die freien Plätze bspw. über eBay weiter zu vertreiben.

Viele Wies`n-Wirte versuchen sich gegen solche Weiterverkäufe zur Wehr zu setzen. Es stellt sich die begründete rechtliche Frage, ob solche Weiterverkäufe überhaupt möglich sind und der Käufer einen Anspruch auf den evtl. teuer ersteigerten Sitzplatz gegenüber dem eigentlichen Biertischvermieter hat.

"Grundsätzlich spricht nichts gegen das weitere Versteigern von Eintrittskarten oder anderen Platzkarten", so Rechtsanwalt Modi. "Im Hinblick auf Tischreservierungen auf dem Oktoberfest kommt es allerdings im Einzelfall auf die Nutzungsbedingungen des jeweiligen Wirts an." Dieser kann - je nach Ausgestaltung dieser Nutzungs- oder besser - Reservierungsbedingungen einen Weitervertrieb untersagen mit der Folge, dass der eBay Käufer trotz seines Kaufes vor verschlossenem Zelt steht.

Insbesondere bei personalisierten Reservierungen, d.h. bei Reservierungen, die tatsächlich nur auf eine bestimmte Person vergeben wurden, wird ein Weitervertrieb an andere Dritte rechtlich nicht möglich sein.

Haben auch Sie Fragen zu Verkäufen oder Käufen auf eBay? Sprechen Sie uns an, wir helfen Ihnen gerne weiter.

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