Irreführende Werbung für das Neun-Uhr-Abo lockt Kunden in die Abo-Falle – Rechts- und Fachanwalt Hagen Hild im Interview mit der Augsburger Allgemeinen
In Augsburg sieht man sie zur Zeit fast überall: Plakate der Stadtwerke, auf denen für das neue Neun-Uhr-Abo geworben wird. Es gilt täglich ab 9 Uhr und und ist laut Plakat „monatlich kündbar!“. Ein klarer Fall von irreführender Werbung meint Rechts- und Fachanwalt Hagen Hild.

