Landgericht Berlin erklärt Freundefinder und Geschäftsbedingungen von Facebook für rechtswidrig
Einen wichtigen Sieg für Verbraucher hat die Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) gegen den Internetriesen Facebook erstritten. Danach muss der Nutzer klar und deutlich darüber informiert werden, dass durch den Freundefinder das gesamte Adressbuch zu Facebook importiert und für Freundeseinladungen genutzt wird. Auch das umfassende Nutzungsrecht, dass sich Facebook in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen an allen Inhalten der Nutzer einräumen lässt, hielt das Gericht für rechtswidrig. Bereits seit Jahren hatte Rechtsanwalt und Fachanwalt Hagen Hild in zahlreichen Interviews auf diese Verstöße hingewiesen.

