Vorschlag der EU-Kommission für Schutz von geografischen Herkunftsangaben
„Thüringer Rostbratwurst“, „schwäbische Spätzle“ oder auch „Nürnberger Lebkuchen“. Dies sind alles bekannte Produkte, die als geschützte geografische Angaben registriert sind. Ein solcher unionsweiter Schutz für handwerkliche und industrielle Erzeugnisse besteht momentan jedoch nicht. Das soll sich nach dem Vorschlag der EU-Kommission zukünftig ändern.