Gefahr für Patientendaten?
Das Sozialgericht München hält eine Weitergabe von Patientendaten über die Telematikinfrastruktur nicht für einen Verstoß gegen die DSGVO. Eine entsprechende Klage wurde abgewiesen.
Das Sozialgericht München hält eine Weitergabe von Patientendaten über die Telematikinfrastruktur nicht für einen Verstoß gegen die DSGVO. Eine entsprechende Klage wurde abgewiesen.
Die Altersgrenze, die der DFB bei der Vergabe der Schiedsrichter für die Bundesliga praktiziert ist unzulässig. Eine dagegen gerichtete Klage des Ex-Schiedsrichter Manuel Gräfe hatte nun teilweise Erfolg, da das Landgericht Frankfurt es als erwiesen sah, dass er aufgrund der Altersgrenze von 47 Jahren bei der Schiedsrichtervergabe für die Saison 2021/22 nicht berücksichtigt wurde.
Der bekannte Autohersteller Audi konnte sich kürzlich vor dem LG München I gegen den chinesischen Autohersteller Nio durchsetzen. Mittelpunkt des Markenrechtsstreits war die Bezeichnung zweier Elektromodelle Nios´. Audi machte deutlich, dass der chinesische Modellzusatz „ES6“ sowie „ES8“ zu sehr an die Namen eigener Modelle erinnern, wodurch eine Verwechslungsgefahr entstehe.
Nach einer Welle von Abmahnung gegen eine Vielzahl von Personen wurde ein Berliner Rechtsanwalt nun von einer Razzia in seiner Berliner Kanzlei überrascht. Dabei wurde nicht nur der Rechtsanwalt selbst, sondern auch einer seiner Mandaten ins Visier genommen. Die Beschuldigten werden des Abmahnbetrugs sowie der Erpressung verdächtigt.
Christian Lindner ist in Deutschland weithin als der Bundesfinanzminister bekannt. Ein nun veröffentlichter Beitrag des Tagesspiegel lässt ihn allerdings in einem weniger guten Licht stehen, da die Staatsanwaltschaft Berlin dem Verlag gegenüber bestätigte, dass eine Vorprüfung eingeleitet worden sei. Konkret geht es um die Frage, ob die Immunität Lindners aufgrund einer möglichen Ermittlung wegen Vorteilsnahme (s. § 331 StGB) aufgehoben werden sollte. Diese Aussagen könnten sich aber als rechtswidrig erweisen.
Das BKA ist für die Bekämpfung von Kriminalität zuständig, um den Schutz des Landes und seiner Bürger zu gewährleisten. Dafür müssen Daten analysiert, verglichen und ausgewertet werden. Kürzlich hatte das BKA Daten von Flugpassagieren, welche innerhalb der EU oder von der EU in einen Drittstaat reisten, mit polizeilichen Datenbanken verglichen. Wie das VG Wiesbaden jetzt festgestellt hat, geschah dies ohne hinreichende Rechtsgrundlage.
Die Anonymität des Internets lässt es zu, dass digitale Gewalt ohne weiteres ungestraft möglich ist. Dem Hass in den sozialen Netzwerken auf Twitter, Facebook und Co. sagt die Gesellschaft für Freiheitsrechte e.V. (GFF) nun den Kampf an. Am 13.12.2022 legte der Verein einen Eckpunkteplan für ein Digitales Gewaltschutzgesetz vor. Hauptforderung ist hierbei, dass es möglich seien soll gerichtliche Accountsperren durchzusetzen.
Wer auf Google nach Informationen zu einem Thema sucht, stößt innerhalb kürzester Zeit auf eine Vielzahl von Antworten. Jedoch entsprechen nicht alle Ergebnisse, die einem von Google gezeigt werden, der Wahrheit. Um solche nachweislich unrichtigen Informationen löschen zu lassen, können Betroffene nun direkt die Suchmaschine „in die Pflicht nehmen.“ Google muss die Einträge, wenn sie denn nachweislich unrichtig sind, löschen. Dies entschied nun der EuGH.
Bereits 2020 hatte die EU- Kommission bekannt gemacht, dass die bestehende Richtlinie zur Netz- und Informationssicherheit (NIS -Richtlinie) durch eine überarbeitete Richtlinie zur Stärkung der Cybersicherheit ersetzt werden soll, der NIS 2-Richtlinie. Nun stimmte das EU-Parlament über den Entwurf der Richtlinie ab und verabschiedete diesen mit einer Mehrheit von 577 zu 6 Stimmen bei 31 Enthaltungen.
Die kalte Jahreszeit hat wieder begonnen und so feiert auch der Glühwein sein Comeback. Doch nicht jeder „Glühwein“ darf sich auch so nennen, wie das LG München kürzlich entschied. So entschied das LG München kürzlich. Eine Brauerei hatte zuvor ein mit Bockbierwürze versetztes, weinhaltiges Getränk als Glühwein vertrieben. Laut dem LG München handle es sich dabei jedoch nicht um einen sog. Glühwein. Durch die fälschliche Bezeichnung würden Verbraucher in die Irre geführt.