Von Facebook umzingelt – Rechts- und Fachanwalt Hagen Hild im Interview mit CHIP
Facebook-User haben die Möglichkeit mittels verschiedener „Apps“ für alle neueren Smartphones oder über den eigenen Kontaktspeicher der E-Mail-Adresse bestehende Mitgliedschaften bei Facebook abzugleichen und somit neue Freundschaften zu schließen oder auch Freunde einzuladen, die noch nicht angemeldet sind. Doch streng genommen verstoßen hiermit nicht nur Facebook durch den Abgleich und die Speicherung der E-Mail-Adressen gegen das Datenschutzrecht, sondern auch die Mitglieder, die die Mailadressen Dritter ohne deren Einwilligung an Facebook übermitteln, so Rechts- und Fachanwalt für IT-Recht Hagen Hild.