EuGH im Zeichen der Netzneutralität: Nulltarif-Optionen sind europarechtswidrig
Niederlage für Telekom und Vodafone vor dem EuGH: Die Richter erklärten die Nulltarif-Optionen der beiden Mobilfunkanbieter für europarechtswidrig - zugunsten des Verbraucherzentrale Bundesverband (VZBV). Dieser sehe in der Entscheidung einen Sieg für die Netzneutraliät und den Verbraucherschutz zugleich. Infrage standen die Zero-Rating-Tarife "Vodafone Pass" und "Stream On" der Telekom. Auch wenn die beiden Tarife bereits geändert wurden, sah der EuGH weiterhin in den Tarifen einen Verstoß gegen EU-Recht, insbesondere das Gebot der Netzneutralität.