Das vom Bundestag verabschiedete IT-Sicherheitsgesetz ist vergangenen Samstag (25.07.2015) in Kraft getreten
Das bereits am 12. Juni 2015 vom Deutschen Bundestag beschlossene Gesetz zur Erhöhung der Sicherheit informationstechnischer Systeme (IT-Sicherheitsgesetz) wurde nun vergangenen Freitag nach rund sechsmonatiger parlamentarischer Beratung im Bundesgesetzblatt veröffentlicht und ist am Samstag in Kraft getreten. Inhalt des Gesetzes sind erhöhte Sicherheits-Anforderungen, um Kundendaten und IT-Systeme zu schützen, sowie Meldepflichten an den BSI bei Sicherheitsvorfällen.