Drehbuchautorin erhält Recht auf Auskunft
Die Drehbuchautorin der Kinohits "Keinohrhasen" und "Zweiohrküken" verlangt aufgrund des beachtlichen Erfolgs der Filme eine nachträgliche Beteiligung an den Einnahmen. Dazu benötigt sie ein Recht auf Auskunft über die Gesamteinnahmen der Filme. Dieses Recht steht ihr zu. Das Urteil des LG Berlin ist nun rechtskräftig.