EuGH bestätigt Rechtmäßigkeit von Upload-Filtern
Der EuGH bestätigt die Rechtmäßigkeit von Artikel 17 EU-Urheberrechtsrichtlinie. Dieser stand in der Kritik, weil er die Verwendung von Upload-Filtern fördern könnte. Gleichzeitig zieht der EuGH aber enge Grenzen für diese Filter und versucht eine angemessene Abwägung zwischen der Informationsfreiheit auf der einen, und Urheberrechten auf der anderen Seite zu finden.