Urteile aus der Kategorie „Internetrecht“

08. April 2014

Keine Verwechslungsgefahr, wenn der Domainname eines Instituts um den Zusatz ‚-br‘ ergänzt wird

Urteil des LAG Köln vom 06.05.2013, Az.: 2 Sa 62/13

Betreibt der Betriebsrat eines Instituts eine Domain, die den Namen des Instituts beinhaltet und sich davon lediglich durch den Zusatz ‚-br‘ unterscheidet, so kann dies zwar grundsätzlich eine Namensverletzung darstellen. Allerdings ist dies nicht der Fall, wenn dieser Name auch in anderen Domains häufig auftritt, für sich genommen eine nichtssagende Buchstabenkombination darstellt und die Domain durch den Zusatz zeichenmäßig sogar verdoppelt wird.

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08. April 2014

Keine unmittelbare Haftung des Betreibers einer Kommunikationsplattform für fremde Inhalte auf seiner Webseite

Beschluss des OLG Stuttgart vom 22.10.2013, Az.: 4 W 78/13

Der Betreiber einer Kommunikationsplattform, auf welcher Mitglieder Blog-Beiträge veröffentlichen, haftet nicht als Täter für urheberrechtsverletzende oder andere absolute Rechte verletzende Inhalte, wenn er lediglich die technische Infrastruktur und den Speicherplatz für einen Blog zur Verfügung stellt und keine redaktionelle Kontrolle durchführt, weil er sich diese Inhalte regelmäßig nicht zu eigen macht.

Auch eine Haftung als Störer kommt in einem solchen Fall nicht unmittelbar in Betracht. Den Betreiber eines Blogs trifft vielmehr eine Prüfungspflicht erst dann, wenn er Kenntnis von der Rechtsverletzung erlangt. Er wird erst dann zum Störer, wenn er trotz Kenntniserlangung den rechtsverletzenden Inhalt nicht löscht bzw. sperrt.

Haftet der Betreiber einer solchen Kommunikationsplattform demnach weder als Täter noch als Störer kann er sich gegen eine gegen ihn gerichtete Abmahnung mit einer negativen Feststellungsklage unmittelbar zur Wehr setzen.

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03. April 2014

Bei einer Werbeanzeige ist auch die Angabe des Rechtsformzusatzes der Firma erforderlich

Urteil des OLG Köln vom 25.10.2013, Az.: 6 U 226/12

Als wesentliche Information in einer Anzeige sind neben der Anschrift und Identität des Gewerbebetreibenden auch sein Handelsname inkl. seiner Rechtsform als Bestandteil der Firma anzugeben. Der Verbraucher soll dadurch in der Lage sein, ohne Probleme Kontakt zum Unternehmen aufzunehmen sowie sich bereits vor Vertragsschluss über den Ruf des Unternehmens im Hinblick auf Potenz, Bonität und Haftung informieren zu können.

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02. April 2014

Die Veröffentlichung von Bewertungen von Lebensmittelbetrieben ohne entsprechende Rechtsgrundlage ist unzulässig

Beschluss des VG Berlin vom 19.03.2014, Az.: VG 14 L 35.14

Die Veröffentlichung von sog. Smiley-Listen in einem Online-Portal von zwei Berliner Bezirken ist unzulässig, wenn damit Lebensmittelbetriebe dieser Bezirke bewertet werden. Zwar scheint der Verbraucher hier ein schutzwürdiges Interesse daran zu haben, über etwaige Mängel aufgeklärt zu werden, allerdings kann dies nicht erfolgen, wenn es im Bereich von Lebensmittelmärkten – anders als bei der Warnung vor konkreten Erzeugnissen - keine entsprechende Rechtsgrundlage für die Rechtfertigung einer derartige Bekanntgabe gibt.

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02. April 2014

Nutzungsrechte an Fotos bei Adressierung einer Website mit einer zweiten Domain

Urteil des AG Düsseldorf vom 09.07.2013, Az.: 57 C 14411/12

Räumt ein Webdesigner einem Kunden im Rahmen der Erstellung eines Internetauftritts Nutzungsrechte an Fotos ein, so ist - soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde - der Zugang der Website über bis zu zwei Domains vom Vertragszweck und damit auch vom eingeräumten Nutzungsrecht erfasst.

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02. April 2014

Zur sekundären Darlegungslast bei Filesharing innerhalb der Familie

Urteil des AG Bielefeld vom 06.03.2014, Az.: 42 C 368/13

Der wegen Filesharing abgemahnte Inhaber eines Familienanschlusses genügt seiner sekundären Darlegungslast, wenn er seine Täterschaft bestreitet und darlegt, dass seine Hausgenossen wie Kinder oder der Ehegatte selbstständig auf den Internetanschluss zugreifen können, weil sich daraus die ernsthafte Möglichkeit eines anderen Geschehensablaufs als die einer Alleintäterschaft ergibt. Auch eine Überwachung der Familie bei der Internetnutzung kann vom Anschlussinhaber nicht verlangt werden, da dies mit dem grundrechtlichen Schutz der Familie nach Artikel 6 Grundgesetz nicht zu vereinbaren ist. Die Beweislast dafür, dass die Rechtsverletzung durch den Abgemahnten begangen wurde, obliegt vielmehr dem Abmahnenden.

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01. April 2014

Spielekonsole für EUR 49,90 – mit verstecktem Haken

Urteil des OLG Düsseldorf vom 05.11.2013, Az.: I-20 U 92/13

Das Bewerben einer hochwertigen Spielekonsole zum sehr günstigen Preis, versehen mit dem Hinweis „mit MobileInternet Starter“ ist irreführend, da dem potenziellen Kunden nicht sofort klar gemacht wird, dass man mit dem Kauf einen Mobilfunk-Datentarif für 2 Jahre abschließen muss. Der Hinweis für sich könnte auch anders, z.B. als technische Zusatzausstattung verstanden werden. Eine im Bestellvorgang erfolgte Aufklärung ändert daran nichts – die Lockwirkung und damit Irreführung der Kunden bleibt bestehen.

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01. April 2014

Zeitspanne in der ein Verletzter einen Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung stellen sollte

Beschluss des OLG Celle vom 20.01.2014, Az.: 13 W 100/13

Ein Verfügungsgrund wird im Wettbewerbsrecht gem. § 12 Abs. 2 UWG vermutet. Wenn der Verletzte aber durch sein eigenes Verhalten zeigt, dass die Verfolgung für ihn selbst nicht dringend ist, wird diese Vermutung wiederlegt. Gegen die Eilbedürftigkeit spricht vor allem, wenn der Verletzte seinen Gegner abmahnt und ihm eine kurze Frist setzt, dann aber den Verfügungsantrag erst Wochen später nach Ablauf dieser Frist einreicht.

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01. April 2014

„Tierfreund.de“ – Verletzung der Titelrechte einer bekannten Zeitschrift

Urteil des LG Hamburg vom 07.03.2014, Az.: 315 O 10/12

Die Domain „tierfreund.de“ wird vom allgemeinen Verkehr als Titel einer bekannten Zeitschrift verstanden. Der Zeitschriftenherausgeber kann allerdings nicht die Freigabe der Domain verlangen, sondern hat lediglich einen Unterlassungsanspruch hinsichtlich bestimmter Angebote, da möglich bleiben muss, dass der Inhaber der Domain sie für Inhalte verwenden darf, die keine Verwechslungsgefahr darstellen. Es besteht kein Anspruch auf Kostenerstattung wegen ungerechtfertigter Schutzrechtsverwarnung, wenn statt eines begründeten Unterlassungs- ein unbegründeter Freigabeanspruch geltend gemacht wird.

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31. März 2014 Top-Urteil

Massenhafte Verfolgung von Unterlassungsansprüchen wegen Verstößen gegen die Impressumspflicht auf Facebook ist rechtsmissbräuchlich

Stapel voller Briefe mit Abmahnungen.
Urteil des OLG Nürnberg vom 03.12.2013, Az.: 3 U 410/13

Bei Verstößen gegen die Impressumspflicht auf Facebook ist die Geltendmachung von Unterlassungsansprüchen im Einzelfall jedenfalls dann unzulässig, wenn sich dieses Vorgehen unter Würdigung der Gesamtumstände als rechtsmissbräuchlich darstellt. Dies gilt insbesondere dann, wenn binnen weniger Tage 199 Abmahnungen wegen Verstoßes gegen § 5 TMG ausgesprochen werden und vorrangiges Handlungsmotiv nicht der Unterlassungsanspruch selbst ist, sondern vielmehr Aufwendungsersatz und die Erstattung von Rechtsverfolgungskosten durch die Abgemahnten bezweckt wird.

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