Urteile aus der Kategorie „Musikrecht“

01. Juni 2010

100€-Deckelung greift nicht bei komplettem Musikalbum

Urteil des LG Köln vom 21.04.2010, Az.: 28 O 596/09

Das öffentliche Zugängigmachen eines einzelnen Musikalbums in einem sogenannten Peer-to-Peer-Netzwerk stellt keinen Bagatellverstoß, sondern eine nicht unerhebliche Rechtsverletzung dar. Durch das Filesharing eines ganzen Albums ist die Bagatellgrenze überschritten, zumal das Werk des Künstlers für alle User der Tauschbörse abrufbar ist. Die Ausnahmevorschrift des § 97 Abs. 2 UrhG bezüglich der Deckelung der Abmahnkosten auf 100 EUR ist wegen des Ausmaßes der Rechtsverletzung daher nicht anwendbar.
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27. Mai 2010

Gewerbliches Ausmaß bei Auskunftsansprüche gegen Dritte

Beschluss des OLG Oldenburg vom 01.12.2008, Az.: 1 W 76/08 In einem Beschwerdeverfahren verneinte das OLG Oldenburg einen Antrag auf Auskunftserteilung gegen den Internetprovider über die Namen und Anschriften der Personen, deren IP-Adressen in Tauschbörsen ermittelt wurden. Das Oberlandesgericht ist der Ansicht, dass das Erfordernis einer Verletzung des Urheberrechts „in gewerblichem Ausmaß“ nicht nur für die Ansprüche gegen den Verletzer aus § 101 Abs. 1 UrhG gilt, sondern auch für die Ansprüche gegen Dritte, die das Gesetz in § 101 Abs. 2 UrhG zur Verfügung stellt. Solange aber nur ein einzelner Download von der fraglichen IP-Adresse vorliegt - selbst wenn es sich dabei um ein ganzes aktuelles (Musik-) Album handelt - ist eine einschränkende Interpretation des Begriffs „gewerbliches Ausmaß“ auch im Hinblick auf das Fernmeldegeheimnis geboten.
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10. März 2010 Top-Urteil

P2P-Abmahnungen nicht rechtsmissbräuchlich

Sechs Computermäuse, deren Kabel in der Mitte zusammen laufen. Dort steht in rot "P2P". Filesharing
Urteil des LG Köln vom 27.01.2010, Az.: 28 O 237/09

In den letzten Jahren haben Abmahnungen wegen illegalen Filesharings über sog. P2P-Netzwerke ein enormes Ausmaß angenommen. Das LG Köln nahm nun hierzu Stellung und legte fest, dass die Rechtsverfolgungen nicht nach § 242 BGB rechtmissbräuchlich seien. Das Landgericht stützte sein Urteil u. a. auf den Umstand, dass durch das öffentliche Zugänglichmachen von Musiktiteln im Internet die Musikindustrie jedes Jahr in erheblichem Umfang geschädigt werde. Daher seien die Bemühungen der Geschädigten, mit Hilfe von Abmahnungen gegen die Urheberrechtsverletzungen vorzugehen, jedenfalls nicht rechtsmissbräuchlich.

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04. März 2010

„Deutschland sucht den Superstar“

KJM-Pressemitteilung Nr. 03/2010 vom 21.01.2010

Die "Kommission für Jugendmedienschutz" (KJM) hat bereits bei der ersten "Casting"-Folge der neuen Staffel von "Deutschland sucht den Superstar" einen erneuten Verstoß gegen Jugendschutzbestimmungen festgestellt.
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23. Februar 2010

Online – Musiktauschbörse: Eltern haften für ihre Kinder

Urteil des LG Köln vom 27.01.2010, Az.: 28 O 241/09

Ein Anschlussinhaber haftet als Störer für von seinen Kindern begangene Urheberrechtsverletzungen im Filesharing. Vorliegend wurden über den mittels der IP-Adresse identifizierten Anschluss des Beklagten 543 Musikdateien von dessen Kindern auf einer Tauschbörse zum Downlad angeboten. Da durch den Beklagten auch keine wirksamen Maßnahmen zur Verhinderung dieser Rechtsverletzungen ergriffen wurden, bejahte das Gericht die Störerhaftung.
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11. Februar 2010

150 € für Filesharing – nur tatsächlich angefallene Rechtsanwaltskosten sind erstattungsfähig

Urteil des AG Frankfurt am Main vom 29.01.2010, Az.: 31 C 1078/09 -78 Einer Entscheidung des AG Frankfurts zufolge, sind 150 € als Schadensersatz für eine Urheberrechtsverletzung in einem Peer-to-Peer Netzwerk bei Musikwerken angemessen. Zudem sind nur die tatsächlich angefallenen Anwaltskosten für eine Abmahnung erstattungsfähig, gerade wenn der Rechteinhaber seinen Anwalt im Rahmen einer Pauschalvereinbarung beauftragt hat. Auf eine im Nachhinein zwischen den Parteien getroffene, zweite höhere Kostenvereinbarung kann damit nicht abgestellt werden.
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09. Februar 2010

Sharehostdienste, Urheberrechtsverletzungen und die zumutbare Prüfpflicht für den Betreiber

Urteil des Hanseatischen OLG Hamburg vom 30.09.2009, Az.: 5 U 111/08

Ein Host-Provider haftet für begangene Urheberrechtsverletzungen durch Dritte über seine Plattform nach den Grundsätzen der Störerhaftung. Nach Kenntniserlangung einer konkreten Rechtsverletzung muss der Provider die rechtsverletzende Datei unverzüglich entfernen und dafür sorgen, dass es in Zukunft zu keinen gleichartigen Rechtsverletzungen kommt. Bietet der Provider zudem eine anonyme Nutzung des Dienstes an, kann er sich nicht auf die Unzumutbarkeit weiterführender Prüfungspflichten berufen.
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03. Februar 2010

Anbieten fremder Tonaufnahmen im Streaming-Verfahren nur mit Zustimmung

Urteil des Hanseatischen OLG vom 11.02.2009, Az.: 5 U 154/07 Erneut hat das OLG Hamburg entschieden, dass das Anbieten fremder Tonaufnahmen im Wege des sog. Streaming-Verfahrens einer Zustimmung des Tonträgerherstellers bedarf. Das Angebot, bei dem Tonaufnahmen über Internet-Streams für Dritte kostenpflichtig angehört werden können, ist als öffentliche Zugänglichmachung zu qualifizieren. Aufgrund der systematischen Einordnung zwischen den Vortrags-, Ausführungs- und Vorführungsrechten und dem Senderecht folgt, dass eine öffentliche Zugänglichmachung nicht erfordert, dass Musikaufnahmen durch Herunterladen in den Besitz des Nutzers gelangen. Werden die Aufnahmen ohne die Zustimmung des Tonträgerherstellers zugänglich gemacht, stehen diesem demnach Unterlassungsansprüche zu.
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25. Januar 2010

„Zu Tisch in…“ nicht in allen Bereichen unterscheidungskräftig

Beschluss des BPatG vom 16.10.2009,  Az.: 26 W (pat) 30/09

Die Eintragungsfähigkeit der Marke "zu Tisch in..." wurde mangels Unterscheidungskraft von dem BPatG teilweise abgelehnt. Die Wortfolge "zu Tisch" ist eine gebräuchliche Redewendung für die Einnahme einer Mahlzeit. Der Verkehrskreis ordnet daher der Wortfolge den für die fraglichen Waren und Dienstleistungen im Vordergrund stehenden beschreibenden Begriffsgehalt "Tischgewohnheiten unterschiedlicher Regionen" zu. Eine Eintragung für Dienstleistung Beherbergung und Verpflegung von Gästen wurde daher abgelehnt. Für andere Waren und Dienstleistungsklassen, etwa Büroartikel, wurde die Eintragungsfähigkeit der Wortmarke "zu Tisch in..." vom BPatG bejaht.
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18. Januar 2010

… und Eltern haften doch für ihre Kinder!

Urteil des OLG Köln vom 23.12.2009, Az.: 6 U 101/09

Im Falle von Urheberrechtsverletzungen im Internet durch Filesharing müssen Eltern darlegen, dass sie mit Hilfe einer Firewall oder eingeschränkten Benutzerkonten sichergestellt haben, dass ihre Kinder keine Tauschbörsen nutzen können. Ein bloßes "Ermahnen" oder "Aufmerksam machen" der Kinder genügt nicht den elterlichen Kontrollpflichten. Gelingt einem abgemahnten Anschlussinhaber weiter nicht zu erklären, wer als dritte Person die Urheberrechtsverletzung über den Anschluss begangen haben könnte, haftet der Anschlussinhaber für die Verletzung vollumfänglich.
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