Urteile aus der Kategorie „Telefonwerbung“

29. Juni 2009

Werbliche Anrufe nur bei ausdrücklicher Zustimmung

Urteil des LG Bochum vom 15.05.2008, Az.: 14 O 61/08

Wird eine Einwilligungsklausel so formuliert, dass neben der Speicherung und Übermittlung von Daten diese für zukünftige telefonische Bewerbung vorgehalten werden, so ist eine derartige vorweggenommene Einwilligung in die Allgemeinen Geschäftsbedingungen unzulässig. Deshalb ist die Nutzung der aufgenommenen Daten für werbliche Anrufe als eine unzumutbare Belästigung zu bewerten, sofern nicht die ausdrückliche Zustimmung zu diesem Teilaspekt der Klausel erteilt worden ist.

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16. November 2006

Telefonwerbung für „Individualverträge“

Urteil des BGH vom 16.11.2006, Az.: I ZR 191/03 1. Ein Klageantrag, der auf das Verbot gerichtet ist, unaufgefordert Telefonwerbung zu betreiben, ohne dass ein vorheriges Einverständnis des Adressaten besteht oder zumindest Umstände vorliegen, aufgrund deren das Einverständnis mit einer solchen Kontaktaufnahme vermutet werden kann, ist regelmäßig nicht hinreichend bestimmt. 2. Für die Beantwortung der Frage, ob bei einer Telefonwerbung gegenüber Marktteilnehmern, die nicht Verbraucher sind, von einer mutmaßlichen Einwilligung ausgegangen werden kann, ist auf die Umstände vor dem Anruf sowie auf die Art und den Inhalt der Werbung abzustellen. 3. Bei einem Bauhandwerksunternehmen kann nicht davon ausgegangen werden, dass es mutmaßlich an einer telefonischen Werbung für eine hinsichtlich ihres Inhalts und Umfangs nicht näher bestimmte Vermittlungsleistung interessiert ist, die durch eine nicht unbeträchtliche und zudem im Voraus zu erbringende Gegenleistung entgolten werden soll. 4. Bei Bejahung einer unzumutbaren Belästigung i.S. von § 7 UWG ist eine gesonderte Prüfung des Verhaltens auf seine Eignung zur nicht nur unerheblichen Beeinträchtigung der Interessen der Betroffenen i.S. von § 3 UWG nicht mehr veranlasst.
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