Urteile aus der Kategorie „Wirtschaftsrecht“

04. August 2008

Verstöße gegen arbeitsrechtliche Pflichten führen zur Kündigung

Beschluss des LAG Schleswig-Holstein vom 02.04.2008, Az.: 6 TaBV 46/07 Eine Beeinträchtigung des Betriebsfriedens ohne konkrete Feststellung einer arbeitsvertraglichen Pflichtverletzung zur Annahme eines verhaltensbedingten Kündigungsgrundes reicht für eine außerordentliche Kündigung nicht aus. Die Grundlage einer verhaltensbedingten Kündigung bildet ein Vertragsverstoß, der eine zukünftige Belastung des Arbeitsverhältnisses erwarten lässt. ...
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17. Dezember 2009

Streit um die Kundendatei

Urteil des OLG Hamm vom 24.09.2009, Az.: 4 U 89/09

Der Kundendatenbestand eines von mehreren Personen betriebenen Unternehmens darf nach dessen Auflösung nicht von einer Person alleine zu eigenen Zwecken übernommen werden. Nach der Auflösung des Unternehmens "InternetadresseS" hatte eine von beiden Parteien allen Kunden mitgeteilt, dass das Unternehmen aufgelöst und nunmehr von ihr allein unter anderem Namen fortgeführt werde. Dies war aufgrund der Tatsache, dass die Datenbestände beiden Parteien gemeinsam zustehen, rechtswidrig.
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27. Mai 2009

Email vom Betriebsrat

Beschluss des BAG vom 10.3.2009, Az.: 1 ABR 93/07

Eine Email zur Erklärung über die Zustimmung entspricht den Anforderungen des Schriftlichkeitsgebots nach § 99 Abs. 3 Satz 1 BetrVG, da die Einhaltung der Textform des § 126 b BGB ausreicht. Die Zustimmungsverweigerung ist eine auf den tatsächlichen Erfolg gerichtete rechtsgeschäftsähnliche Handlung. Es werden durch eine Email die Identitäts- und Vollständigkeitsfunktionen einer schriftlichen Erklärung ohne das Erfordernis einer schriftlichen Erklärung sowie die Dokumentationspflichten gewahrt.  

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13. März 2007

Abberufung eines Datenschutzbeauftragten

Urteil des BAG vom 13.03.2007, Az.: 9 AZR 612/05 1. Wird ein Arbeitnehmer von seinem Arbeitgeber mit seiner Zustimmung gemäß § 4f Abs 1 Satz 1 BDSG zum Beauftragten für den Datenschutz bestellt, ändert sich damit regelmäßig der Inhalt des Arbeitsvertrages. Die Aufgabe des Datenschutzbeauftragten wird zur zusätzlichen Arbeitsaufgabe. Die Beauftragung ist ohne eine solche Vertragsänderung regelmäßig nicht vom Direktionsrecht des Arbeitgebers umfasst. 2. Gehört die Tätigkeit des Datenschutzbeauftragten zum arbeitsvertraglichen Pflichtenkreis des Arbeitnehmers, kann die Bestellung nach § 4f Abs 3 Satz 4 BDSG nur bei gleichzeitiger Teilkündigung der arbeitsvertraglich geschuldeten Sonderaufgabe wirksam widerrufen werden. Schuldrechtliches Grundverhältnis und Bestellung nach dem BDSG sind miteinander verknüpft.

3. Eine Teilkündigung hinsichtlich der Aufgaben des Datenschutzbeauftragten ist zulässig. Die zusätzliche Aufgabe des Datenschutzbeauftragten fällt lediglich weg.
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17. November 2016

Angaben zum Energieausweis sind wesentliche Informationen i.S.d. § 5a Abs. 2 UWG

ein Energieausweis auf dem ein Hausmodell steht
Urteil des OLG Hamm vom 04.08.2016, Az.: 4 U 137/15

Wird vor dem Verkauf einer Immobilie eine Verkaufsanzeige in kommerziellen Medien aufgegeben und liegt zu diesem Zeitpunkt ein Energieausweis vor, so hat der Verkäufer sicherzustellen, dass die Pflichtangaben nach § 16a Abs. 1 EnEV in der Immobilienanzeige aufgeführt werden. Unterlässt er dies, handelt er gegenüber Interessenten wettbewerbswidrig. Denn Angaben zur energetischen Beschaffenheit eines Gebäudes sind für den durchschnittlichen Verbraucher von besonderer Bedeutung. Deshalb handelt es sich um wesentliche Informationen i.S.d. § 5a Abs. 2 UWG.

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03. September 2009

Fristlose Kündigung nach Missbrauch von Zugriffsrechten

Urteil des LAG München vom 08.07.2009, Az.: 11 Sa 54/09

Kommt ein Arbeitnehmer durch seine Stellung als Systemadministrator im Rahmen eines gezielten und von seiner Aufgabenstellung nicht gedeckten Recherche-Vorgangs an private Email-Dokumente des Mitgeschäftführers und legt diese dem Geschäftsführer vor, bringt er damit die Absicht zum Ausdruck, dem Verfasser der Emails illoyales Verhalten nachzuweisen. So ein Missbrauch von Zugriffsrechten innerhalb der Systemadministration rechtfertigt eine fristlose Kündigung ohne vorherige Abmahnung.
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26. Januar 2010

Werbung für eine CFD-Handelsplattform unter der Lupe

Urteil des OLG Frankfurt am Main vom 17.12.2009, Az.: 6 U 148/09

Wirbt ein Unternehmen mit der Aussage "Erste Europäische CFD-Börse" und einer börslichen Überwachung dieser Handelsplattform, erwartet gerade der nicht sachkundige Interessent die Möglichkeit zur Anlagentätigung im Rahmen eines multilateral agierenden Finanzmarktes unter einer hoheitlichen Überwachung durch die Börse. Werden auf der Handelsplattform jedoch lediglich Produkte eines einzigen Anbieters angeboten und erfolgt keine hoheitliche Überwachung handelt der Anbieter irreführend und somit wettbewerbswidrig.
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31. Mai 2007

Kündigung wegen Privatnutzung eines Dienst-Computers

Urteil des BAG vom 31.05.2007, Az.: 2 AZR 200/06 Das private Surfen im Internet während der Arbeitszeit kann einen Kündigungsgrund darstellen, auch wenn der Arbeitgeber das Surfen nicht untersagt hat. Es kommt jedoch auf den Umfang der privaten Nutzung an, etwa der damit einhergehenden Versäumung bezahlter Arbeitszeit oder einer durch die Art der Nutzung herbeigeführten Gefahr der Rufschädigung des Arbeitgebers. Ohne vorherige Abmahnung kann also auch gekündigt werden, Wer in erheblichem Maße wegen des Surfens seine Arbeitspflichten verletzt. 
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09. September 2008

Telefonwerbung ohne Einwilligung

Beschluss des OLG Stuttgart vom 26.08.2008, Az.: 6 W 55/08

1. Der Basisvertrag, mit dem sich der Betreiber eines Call Centers gegenüber einem Auftraggeber verpflichtet, bei Dritten ohne deren Einwilligung Telefonwerbung zu betreiben, ist nach § 134 BGB nichtig. ...
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19. März 2009

Ausschluss eines Bieters bei Auktionen setzt immer Einzelfallprüfung voraus

Beschluss des OLG Frankfurt am Main vom 24.02.2009, Az.: 11 Verg 19/08 Vorangegangene schlechte Erfahrungen mit einem sich erneut beteiligenden Bieter berechtigen keinesfalls zu einer stereotypen, nicht substantiell begründeten Ablehnung. Vielmehr ist immer eine Einzelfallprüfung vorzunehmen, weil der Unternehmer Anspruch auf eine ordnungsgemäße Prüfung seiner Eignung hat.
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