Neues im Fall ‚RedTube‘: Thomas Urmann wird zum Schadensersatz verpflichtet
Im Dezember 2013 und auch in der Zeit danach hat die RedTube-Affäre für großes Aufsehen gesorgt. Tausende Betroffene wurden mit dem Vorwurf konfrontiert, Urheberrechtsverletzungen durch gestreamte Filme auf der Porno-Internetplattform ‚RedTube‘ begangen zu haben. Viele zahlten aus Scham, doch für diese gibt es nun gute Neuigkeiten: Das AG Regensburg hat nun entschieden, dass der ehemalige Rechtsanwalt Thomas Urmann und die Z9 Verwaltungs-GmbH (ehemals Kanzlei Urmann + Collegen) gesamtschuldnerisch für Schadensersatzansprüche eines Abgemahnten haften. Damit besteht auch Hoffnung für die übrigen Abgemahnten, die bereits den Betrag der ungerechtfertigten Abmahnung bezahlt haben.