Urteile aus der Kategorie „Berufsrecht“

07. Juli 2023

Weitreichender Auskunftsanspruch des Arbeitnehmers

Urteil des LAG Baden-Württemberg vom 20.12.2018, Az.: 17 Sa 11/18

Der Auskunftsanspruch eines Arbeitnehmers nach Art. 15 DSGVO bezieht sich auch auf solche Daten, die in einem Betriebsinternen Hinweisgebersystem gespeichert werden. Ein solches Hinweissystem wurde von der Beklagten, einem Automobilhersteller, dazu genutzt Compliance Checks durchzuführen. Problematisch war in diesem Verfahren, dass der Auskunftsanspruch nach Art. 15 DSGVO gemäß Art. 23 DSGVO i.V.m. § 34 Abs. 1 BDSG i.V.m. § 23 Abs. 1 Satz 2 BDSG nicht besteht, wenn durch die Auskunft Informationen veröffentlicht werden, die aufgrund von berechtigten Interessen von Dritten geheim bleiben müssen. Aufgrund dessen verweigerte der Automobilhersteller den Auskunftsanspruch und argumentierte, dass er Personen schützen müsse, die Informationen an das betriebsinterne Hinweisgebersystem lieferten. Dem stimmte das Gericht zwar grundsätzlich zu, allerdings hätte in diesem Fall genauer dargelegt werden müssen, an welchen konkreten Informationen ein Geheimhaltungsinteresse bestehe, weshalb der Kläger einen Auskunftsanspruch hat.

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07. Juli 2023

Zulässigkeit von Mitarbeiterabwerbungen „von innen heraus“

Urteil des OLG Hamburg vom 25.07.2019, Az.: 3 U 12/16

Eine Vereinbarung von zwei Mitbewerbern, die zum Inhalt hat, dass Führungskräfte eines Unternehmens einen Großteil der Mitarbeiter zugunsten des anderen Unternehmens abwerben, kann den Tatbestand des § 4 Nr. 4 UWG erfüllen. Danach handelt unlauter, wer gezielt Mitbewerber behindert. Wird eine solche Abwerbung „von innen heraus“ vorgenommen, stelle dies normalerweise eine unlautere Störung des Betriebsablaufs dar. Jedoch sei erforderlich, dass eine Behinderung in der Gestalt eintritt, dass das betroffene Unternehmen, nicht mehr in der Lage sei, seine Leistungen am Markt in angemessener Weise durch eigene Anstrengungen zu erbringen. Dies könne in diesem Fall allerdings nicht festgestellt werden, so das OLG Hamburg.

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03. Juli 2023

Personalvermittlungsprovisionen liegen im unternehmerischen Risiko des Arbeitgebers

Drei Würfel mit den Buchstaben "AGB" liegen auf einem Vertragswerk; darüber wird eine Lupe gehalten
Pressemitteilung des BAG zum Urteil vom 20.06.2023, Az.: 1 AZR 265/22

Arbeitsvertragsklauseln, die den Arbeitnehmer zur Rückerstattung einer durch den Arbeitgeber gezahlten Vermittlungsprovision verpflichten, wenn dieser das Arbeitsverhältnis vor Ablauf einer konkreten Frist eigenständig kündigt, benachteilige den Arbeitnehmer unangemessen im Sinne des § 307 Abs. 1 S. 1 BGB. Der Arbeitnehmer habe nach Art. 12 Abs. 1 S. 1 GG ein Recht auf freie Wahl des Arbeitsplatzes. Rechtfertigende Gründe für eine Einschränkung dieses Rechts im Wege einer solchen Arbeitsvertragsklausel sind nicht ersichtlich. Vielmehr trage der Arbeitgeber das unternehmerische Risiko für kostspielige Personalbeschaffungsmaßnahmen selbst.

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02. Juni 2023

Gemeinschaftspraxis bestehend aus zwei Ärzten wird als medizinisches „Zentrum“ geführt – unlauter und irreführend?

Arzt mit Stethoskop
Pressemitteilung des OLG Frankfurt am Main zum Urteil vom 11.05.2023, Az.: 6 U 4/23

Das OLG Frankfurt am Main entschied in zweiter Instanz, dass die Bezeichnung einer Gemeinschaftspraxis als "Zentrum für ästhetische und plastische Chirurgie" nicht irreführend und unlauter ist, auch wenn sich diese nur aus zwei Ärzten zusammensetzt. Zwar erwarte die Allgemeinheit bei einer solchen Bezeichnung eine personelle Struktur, die über vergleichbare Durchschnittsunternehmen hinausgehe, allerdings sei zumindest im medizinischen Bereich keine erforderliche Mindestgröße vonnöten. Insbesondere wegen dem häufigen Auftreten medizinischer Versorgungszentren sei der Bürger an solche Begrifflichkeiten gewöhnt. Dies wirke der Auffassung entgegen, dass es sich dabei um überdurchschnittlich große Praxen handeln muss.

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08. Mai 2023

Polizeibeamter behandelt polizeiliche Themen bei „TikTok“ – Untersagung durch Dienstbehörde rechtmäßig?

Polizeibeamter überwacht Menschenmenge
Beschluss des OVG Berlin-Brandenburg vom 17.04.2023, Az.: OVG 4 S 4/23

Das Oberverwaltungsgericht (OVG) Berlin-Brandenburg hatte in zweiter Instanz zu entscheiden, ob die behördeninterne Untersagung gegenüber einem Polizeibeamten, der bei "TikTok" - erkennbar als tatsächlicher Polizist - mit anderen Nutzern dieser Plattform interagierte, sofort vollziehbar ist. Das OVG entschied zuungunsten des Polizeibeamten, da die Tätigkeit des "TikToker-Polizisten" gegen die dienstliche Pflicht verstoße. Speziell werde das Ansehen der Polizei, das es gem. § 101 S. 2 LBG zu wahren gilt, geschädigt. Dies wird dadurch begründet, dass der klagende Beamte auf der Social-Media-Plattform mit Verfahrensbeteiligten und anderen Personen aus kriminalitätsbelastenden Milieus Konversationen führte. Dies erzeuge ein unangemessenes Verhältnis zwischen der Polizei und Verfahrensbeteiligten. Dass sich die Gesprächspartner duzten, wirke insoweit bekräftigend.

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01. August 2022

Stehendes Gewerbe im Goldhandel; wo liegen die Grenzen?

Ein goldenes Siegel mit der Aufschrift Bestpreise Goldankauf 100% Fair
Urteil des Schleswig-Holsteinischen OLG vom 21.04.2022, Az.: 6 U 4/21

Das Schleswig-Holsteinische OLG hatte darüber zu entscheiden, wo die Grenze zwischen stehendem Gewerbe und Reisegewerbe liegt. Vorliegend hat die Beklagte im Rahmen einer Sonderaktion in den Geschäftsräumen eines Agenturpartners mit Gold gehandelt, vertreten durch einen von ihr angestellten Goldschmied. Dies hatte sie zuvor mit Flyern in der näheren Umgebung bekanntgemacht. Zwischen genanntem Goldschmied und einer Testkäuferin der Klägerin (ebenfalls im Goldgewerbe tätig) kam es zu einem wirksamen Kaufvertrag über einen Goldring. Dieses Vorgehen stellt laut OLG eine unlautere geschäftliche Handlung dar, da gegen das Reisegewerbe-Verbot im Zusammenhang mit Edelmetallen verstoßen wurde. Das Gericht gab der Klägerin somit Recht und verurteilte die Beklagte zur Unterlassung geschäftlicher Handlungen in fremden Geschäftsräumen. Auch der Einwand der Beklagten, der Agenturpartner betreibe ein stehendes Gewerbe und somit bestehe keine Gefahr für die konkrete Testkäuferin, ändere daran nichts. So diese auch intruiert wurde und somit keine "normale" Käuferin darstelle, bestehe in beschriebener Vorgehensweise eine Umgehung der normalerweise erforderlichen Sondererlaubnis für das Reisegewerbe mit Edelmetallen, woran auch dieser Umstand nichts ändere, so das OLG.

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06. Mai 2022

Werbung mit der Bezeichnung „Kinderzahnarztpraxis“

Zahnarzt behandelt Patientin in Praxis
Urteil des BGH vom 07.04.2022, Az.: I ZR 217/20

Zahnärzte dürfen mit der Bezeichnung "Kinderzahnarztpraxis" auch dann werben, wenn sie nicht über besondere fachliche Kenntnisse der Kinderzahnheilkunde verfügen. Maßgeblich ist, dass die Zahnärzte in ihrer Praxis zahnärztliche Leistungen anbieten und darüber hinaus die Bereitschaft mitbringen, Kinder und die damit verbundenen besonderen emotionalen Bedürfnisse zu behandeln. Des Weiteren bedarf es zwar einer kindgerechten Praxiseinrichtung, nicht jedoch weiterer Fachkenntnisse, die ein normaler Zahnarzt nicht habe oder die erst im Rahmen einer umfassenden Weiterbildung, an deren Ende eine staatliche Prüfung steht, erworben werden müssten. Der Bundesgerichtshof führte weiter aus, dass der Begriff "Kinderzahnarztpraxis" den Bezug zu Kindern allein in der Praxisbezeichnung ausdrückt und kein personaler Bezug zum Arzt hergestellt wird.

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09. Dezember 2021 Top-Urteil

Sturz im Homeoffice ist ein Arbeitsunfall

Mann mit Bürounterlagen liegt an Treppe weil runtergefallen
Pressemitteilung Nr. 37/2021 des BSG zum Urteil vom 08.12.2021, Az.: B 2 U 4/21 R

Dass ein Treppensturz im Homeoffice ein Arbeitsunfall sein kann, entschied das Bundessozialgericht. Der klagende Mann stürzte auf der Treppe zwischen Bett und dem eine Etage tiefer gelegenen Büro. Dort begann er unmittelbar zu arbeiten, ohne vorher zu frühstücken. Die beklagte Berufsgenossenschaft lehnte eine Zahlung jedoch ab. Während das Sozialgericht Aachen den Sturz als Arbeitsunfall ansah, nahm die Berufungsinstanz lediglich eine unversicherte Vorbereitungshandlung an. Das BSG bestätigte jetzt die Entscheidung der ersten Instanz: der Weg zum Schreibtisch diene der erstmaligen Arbeitsaufnahme und sei deshalb als Betriebsweg versichert.

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05. Oktober 2021 Top-Urteil

Zahnärzte dürfen sich ohne Facharzt trotzdem Kieferorthopäde nennen

Zahnarzt behandelt Patientin in Praxis
Urteil des BGH vom 29.07.2021, Az.: I ZR 114/20

Das Werben mit den Angaben „Kieferorthopädie“ und „(Zahnarzt-)Praxis für Kieferorthopädie“ ist für Zahnärzte, die nicht über die Qualifikation Fachzahnärzte für Kieferorthopädie verfügen, grundsätzlich erlaubt, so der BGH. Ein generelles Verbot stelle einen nicht zu rechtfertigenden Eingriff in die Berufsausübungsfreiheit nach Art. 12 Abs. 1 GG dar. Die Werbung ist aber dann untersagt, wenn der Zahnarzt nicht über seine fehlende Qualifikation aufklärt. Die kurze Bezeichnung seiner Person mit einer alternativen Qualifikation genügt nicht, erklärte das Gericht.

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30. September 2021

Werbeslogan „bestes 5G-Netz der Telekom“ mit CHIP Testergebnis verstößt nicht gegen Wettbewerbsrecht

5G Hologramm
Urteil des LG Hamburg vom 20.07.2021, Az.: 416 HKO 63/21

Das Landgericht Hamburg hat im Berufungsverfahren wettbewerbsrechtliche Unterlassungsansprüche wegen dem Werbeslogan „Bestes 5G-Netz der Telekom“ in Verbindung mit dem Testsiegel „Bestes Netz“ der Fachzeitschrift Chip aufgehoben. Bei der Werbung handelt es sich um keine unzulässige Spitzen- und Alleinstellungsbehauptung, da durch die Verbindung mit dem Testsiegel keine Selbsteinschätzung des Unternehmens vorliegt. Die angeführten Gründe des Konkurrenten, es handele sich um eine irreführende Werbung, da der Testsieg sich auf das Gesamtnetz bezieht, sind nicht maßgeblich. Die Telekom war sowohl als bestes Gesamtnetz als auch in der Unterkategorie bestes 5G-Netz Testsieger und stellt somit keine unwahren Tatsachen dar. Darüber hinaus ist nicht relevant, dass der Ausbau des 5G-Netzes noch nicht abgeschlossen sei, da dies dem maßgeblichen Verkehrskreis bewusst ist.

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