Urteile aus der Kategorie „Berufsrecht“

23. Oktober 2018 Top-Urteil

Werbeblocker II: Internet Werbeblocker nicht wettbewerbswidrig

Adblock Zeichen: Hand auf rotem Schild
Urteil des BGH vom 19.04.2018, Az.: I ZR 154/16

a) Das Angebot einer Software, die Internetnutzern ermöglicht, beim Abruf mit Werbung finanzierter Internetangebote die Anzeige von Werbung zu unterdrücken, ist keine unlautere zielgerichtete Behinderung im Sinne des § 4 Nr. 4 UWG. Dies gilt auch, wenn das Programm die Freischaltung bestimmter Werbung solcher Werbetreibender vorsieht, die dem Anbieter des Programms hierfür ein Entgelt entrichten.

b) Das Angebot einer Werbeblocker-Software stellt auch keine aggressive geschäftliche Handlung im Sinne des § 4a Abs. 1 UWG gegenüber den Unternehmen dar, die an der Schaltung von Werbung interessiert sind.

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01. Oktober 2018

Meinungsfreiheit: Kein schutzwürdiges Interesse an Verbreitung unwahrer Tatsachen

Mann beschuldigt Frau, was diese zurückweist
Urteil des OLG Brandenburg vom 07.05.2018, Az.: 1 U 12/17

Die Behauptung des Verstoßes gegen das anwaltliche Mandatsgeheimnis ist dem Beweis zugänglich und stellt daher eine Tatsachenbehauptung dar. Erweist sich die Behauptung als falsch, besteht regelmäßig ein Unterlassungsanspruch des betroffenen Anwalts gegen den, der die falsche Aussage getätigt hat. An der Verbreitung unwahrer Tatsachen besteht regelmäßig kein schutzwürdiges Interesse, sodass im Rahmen der Abwägung regelmäßig die Meinungsfreiheit des Äußernden hinter dem Persönlichkeitsrecht des Betroffenen zurücktreten muss.

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13. August 2018

Bezeichnung einer Arztpraxis als „Praxisklinik“ bedarf einer Klinikerlaubnis nach der Gewerbeordnung

Schwarzes Schild Arztpraxis
Urteil des LG Frankenthal vom 28.09.2017, Az.: 2 HKO 25/17

Bewirbt der Betreiber einer Arztpraxis diese als „Praxisklinik“, muss er ebenso über eine Konzession gem. § 30 GewO verfügen, als wenn er die Bezeichnung „Klinik“ führen würde. Dem verständigen und informierten Verbraucher wird der Unterschied zwischen diesen Begriffen regelmäßig nicht geläufig sein und er könne dadurch getäuscht werden. Es reicht nicht aus, dass der Betreiber sich auf die Konzession eines Dritten beruft, der ihm die stationäre Betreuung von Patienten und die Nutzung der Klinikräumlichkeiten gestattet hat.

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24. Juli 2018

Wettbewerbsverstoß bei unzulässiger Nutzung von Daten des Kehrbuchs durch Schornsteinfeger

Schornsteinfeger bei der Arbeit im Winter auf dem Dach eines Hauses
Urteil des OLG Celle vom 26.06.2018, Az.: 13 U 136/17

Nutzt ein Bezirksschornsteinfeger den Datenbestand des ihm ausschließlich für hoheitliche Tätigkeiten überlassenen Kehrbuchs für die Bewerbung und Durchführung privatwirtschaftlicher Schornsteinfegerleistungen, so stellt dies einen Verstoß gegen die in § 18 S. 1 SchfHwG normierte Pflicht zur unparteiischen Aufgabenerfüllung dar. Darüber hinaus dürfen Bezirksschornsteinfeger während ihrer hoheitlichen Tätigkeit nicht unaufgefordert gleichzeitig im Wettbewerb stehende privatwirtschaftliche Schornsteinfegerleistungen anbieten oder durchführen. Dadurch soll sichergestellt werden, dass bevollmächtigte Bezirksschornsteinfeger ihre Stellung nicht ausnutzen, um andere Bertriebe im Wettbewerb zu behindern.

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27. Juni 2018

Ausübung der Heilkunde auch ohne Zulassung möglich

Mann massiert Frau im Nackenbereich
Urteil des OLG Frankfurt a. M. vom 23.11.2017, Az.: 6 U 140/17

Der Heilpraktikervorbehalt des § 1 HeilPrG greift bei der Ausübung von Heilkunde dann, wenn von der Behandlung zumindest eine mittelbare Gesundheitsgefährdung ausgeht. Ob dies vorliegt, kann nur vor Gericht beurteilt werden, wenn die Anwendungsbereiche und Formen der Therapie im Einzelnen vom Kläger dargelegt werden. Die mittelbare Gesundheitsgefährdung kann grundsätzlich auch daraus folgen, dass sie den Patienten vom Arztbesuch abhält, es sei denn, die Therapie erfolgt auf Grund einer ärztlichen Verordnung.

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20. Februar 2018 Top-Urteil

Arzt hat Anspruch auf Löschung seiner personenbezogenen Daten auf Ärztebewertungsplattformen

Ärztin im Profil
Pressemitteilung Nr. 34/18 zum Urteil des BGH vom 20.02.2018, Az.: VI ZR 30/17

Personenbezogene Daten sind gem. § 35 Abs. 2 Satz 2 Nr. 1 BDSG zu löschen, wenn ihre Speicherung unzulässig ist. Unzulässig ist die Speicherung dann, wenn schutzwürdige Interessen wie etwa das informationelle Selbstbestimmungsrecht eines Betroffenen verletzt werden. Die Speicherung und Veröffentlichung von Daten eines Arztes und weiteren praxisbezogenen Informationen durch den Betreiber eines Ärztebewertungsprofils (hier: jameda) sowie die von Nutzern über den Arzt abgegebenen Bewertungen ist zwar grundsätzlich auch gegen den Willen des Arztes aufgrund des Informationsinteresses der Öffentlichkeit zulässig (vgl. Urteil des BGH vom 23.09.2014, Az.: VI ZR 358/13). Unterscheidet der Betreiber jedoch zwischen einem kostenlosen Basisprofil, welches ohne Zutun des Arztes, sondern durch den Plattformbetreiber selbst erstellt wird, bietet dabei jedoch gleichzeitig auch ein kostenpflichtiges „Premium-Paket“ an, wodurch auf dem Basisprofil Anzeigen für zahlende Ärzte mit gebuchtem „Premium-Paket“ in der direkten Umgebung geschaltet werden, ist der Plattformbetreiber kein „neutraler“ Informationsmittler mehr, womit Ärzte mit einem Basisprofil ein „schutzwürdiges Interesse an dem Ausschluss der Speicherung“ vorweisen können und ihnen die Löschung ihrer Daten zugebilligt werden muss.

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08. Februar 2018

Auch Bestandskunden genießen Routerfreiheit

grünes Lan-Kabel mit Router
Urteil des LG Essen vom 23.09.2016, Az.: 45 O 56/16

Wer mit einem Telekommunikationsunternehmen einen Vertrag zur Bereitstellung einer Internetverbindung schließt, genießt seit dem 01.08.2016 Routerfreiheit. Der Kunde ist folglich nicht mehr an die Nutzung des bereitgestellten Internet-Routers gebunden. Deshalb müssen ihm die nötigen Zugangsdaten zur Konfiguration von eigenen Internet-Routern mitgeteilt werden. Diese in § 11 Abs. 3 FTEG zum Ausdruck kommende Freiheit gilt nicht nur für Neukunden, sondern gleichermaßen für Bestandskunden.

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06. Februar 2018

Maklerprovision: Wer bestellt, der bezahlt

Händedruck mit Kunden pber einem Hausmodell
Urteil des LG Stuttgart vom 15.06.2016, Az.: 38 O 10/16 KfH

Nach dem Bestellerprinzip darf der Wohnungsvermittler vom Wohnungssuchenden nur dann eine Maklerprovision verlangen, wenn er vom Wohnungssuchenden beauftragt und ausschließlich aufgrund dieses Auftrags tätig wurde. Nach § 1 WoVermRG ist Wohnungsvermittler, wer den Abschluss von Mietverträgen über Wohnräume vermittelt oder die Gelegenheit zum Abschluss von Mietverträgen über Wohnräume nachweist. Dabei sind allein die objektiven Voraussetzungen maßgeblich, auch der ausdrückliche Hinweis man sei „kein Makler“ ändert nichts an der Bewertung. Wird dennoch ein Entgelt verlangt, ohne dazu berechtigt zu sein, kann das ein wettbewerbswidriges Verhalten im Sinne des § 3 UWG darstellen.

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