Urteile aus der Kategorie „Berufsrecht“

22. November 2016

Wortmarke „Pippi Langstrumpf“ besitzt keine Unterscheidungskraft

Illustration von Pippi Langstrumpf und ihrem Pferd "Kleiner Onkel"
Beschluss des BPatG vom 17.10.2016, Az.: 27 W (pat) 59/13

Die seit 2002 eingetragene Wortmarke „Pippi Langstrumpf“ für die Dienstleistung „Beherbergung von Gästen“ muss gelöscht werden.Denn entgegen der Ansicht des deutschen Patent- und Markenamts besitzt die Wortmarke keine Unterscheidungskraft. Aufgrund der zahlreichen, denkbaren Assoziationen, welche die literarische Figur hervorruft, gehen die angesprochenen Verkehrskreise davon aus, dass die Beherbergung von Gästen sich speziell an den Bedürfnissen von Kindern orientiert und entsprechende Angebote wie Spielzeuge bereithält. Deshalb ist ein beschreibender Bezug der Beherbergungsdienstleistung im Hinblick auf Umgebung, Abenteuer und Erlebnisse gegeben, sodass dem Löschungsantrag stattzugeben ist.

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17. November 2016

Angaben zum Energieausweis sind wesentliche Informationen i.S.d. § 5a Abs. 2 UWG

ein Energieausweis auf dem ein Hausmodell steht
Urteil des OLG Hamm vom 04.08.2016, Az.: 4 U 137/15

Wird vor dem Verkauf einer Immobilie eine Verkaufsanzeige in kommerziellen Medien aufgegeben und liegt zu diesem Zeitpunkt ein Energieausweis vor, so hat der Verkäufer sicherzustellen, dass die Pflichtangaben nach § 16a Abs. 1 EnEV in der Immobilienanzeige aufgeführt werden. Unterlässt er dies, handelt er gegenüber Interessenten wettbewerbswidrig. Denn Angaben zur energetischen Beschaffenheit eines Gebäudes sind für den durchschnittlichen Verbraucher von besonderer Bedeutung. Deshalb handelt es sich um wesentliche Informationen i.S.d. § 5a Abs. 2 UWG.

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14. Oktober 2016

Veröffentlichung des Geburtsjahres im Internet zulässig

Schriftzug Privat auf Computer-Tastatur
Pressemitteilung des AG München zum Urteil vom 30.09.2015, Az.: 142 C 30130/14

Wenn von einer in der Öffentlichkeit bekannten Dokumentarfilm-Produzentin das Geburtsjahr im Internet veröffentlich wird, kann sich die Betroffene nicht mit Erfolg auf ihr Persönlichkeitsrecht berufen. Daraus folgt zwar grundsätzlich das Recht selbst zu bestimmen, ob und welche Informationen über die eigene Person veröffentlich werden. Bei einer Kollision mit der Meinungsfreiheit muss dieses Recht aber regelmäßig hinter dem öffentlichen Informationsinteresse zurücktreten, wenn die Betroffene dadurch nicht erheblich beeinträchtigt wird.

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14. Oktober 2016

Zahnärztin muss für irreführende Angaben von jameda einstehen

Finger tippt Zahnarztbutton auf Tastatur
Urteil des LG Hamburg vom 26.07.2016, Az.: 312 O 574/15

Wird eine Zahnärztin in Einträgen auf Internetportalen (darunter: jameda) mit dem Titel „Dr. med. dent.“ bzw. „Dr. dent.“ geführt, obwohl sie diesen Titel tatsächlich nicht erlangt hat, so trifft sie eine unternehmerische Sorgfaltspflicht bezüglich der Löschung der streitgegenständlichen Bezeichnungen selbst dann, wenn sie die Daten nicht selbst eingegeben hat. Diese Handlungspflicht ist zwar eng begrenzt, allerdings muss die Ärztin bei positiver Kenntnis von den irreführenden Angaben die ihr möglichen und zumutbaren Maßnahmen ergreifen.

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13. Oktober 2016

Detektiveinsatz bei Verdacht von Wettbewerbsverstößen stellt unzulässige Datenerhebung dar

Detektivausrüstung zur Beweisermittlung
Urteil des LArbG Baden-Württemberg vom 20.07.2016, Az.: 4 Sa 61/15

Eine schwerwiegende Pflichtverletzung wie die Entfaltung von Konkurrenztätigkeiten während eines bestehenden Arbeitsverhältnisses stellt einen wichtigen Grund dar, das Arbeitsverhältnis ohne Einhaltung der Kündigungsfrist vonseitens des Arbeitgebers zu kündigen. Eine konkrete und zielgerichtete Datenerhebung durch einen Detektiv ist jedoch nur bei Vorliegen des Verdachts einer im Beschäftigungsverhältnis begangenen Straftat datenschutzrechtlich zulässig. Andernfalls unterliegen die rechtswidrig gewonnen Erkenntnisse einem Beweisverwertungsverbot.

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27. September 2016

Kein Wettbewerbsverstoß eines Arztes bei Übersendung von Rezepten immobiler Patienten an Wunschapotheke

Hand eines Arztes übergibt ein Rezept an den Patienten
Urteil des OLG Naumburg vom 04.05.2016, Az.: 9 U 85/15

Ob die direkte Übersendung von Rezepten immobiler Patienten an deren Wunschapotheke mit der Berufsordnung für Ärzte in Sachsen-Anhalt vereinbar ist, hängt davon ab, inwieweit hinreichende Gründe für die Weiterleitung der Rezepte im Sinne des § 31 Abs. 2 der Berufsordnung der Ärztekammer Sachsen-Anhalt vorliegen. Entscheidend für die Beurteilung sind die internen Verhältnisse der jeweiligen Praxis. Ein solcher Grund liegt jedenfalls dann nicht vor, wenn vorgetragen wird, dass die Mehrzahl des Patientenstammes Rentner sind. Wird dem Patienten ein Rezept in Papierform durch den Arzt ausgestellt, so muss dieser zunächst frei entscheiden können, welche Apotheke er aufsuchen möchte. Wird der behandelnde Arzt durch den Patienten gefragt, wie er denn nun an die Medikamente gelangen kann, so ist das Praxispersonal dazu berechtigt, das Rezept an die jeweilige Wunschapotheke zu übermitteln. Selbst wenn ein Sponsoring-Vertrag zwischen Apotheke und Arzt geschlossen wurde, so begründet dieser nicht zwingend einen konkreten Verstoß gegen die genannte Vorschrift, da dieser zunächst nur geeignet wäre, die wirtschaftlichen Interessen der Beteiligten zu beweisen.

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27. September 2016

Wettbewerbsverstoß bei Vermittlung von Personenbeförderungsaufträgen ohne entsprechende Genehmigung

Mann ruft mit Smartphone ein Taxi
Urteil des OLG Frankfurt a. M. vom 09.06.2016, Az.: 6 U 73/15

Die Beförderung von Fahrgästen unter Vermittlung einer App unterliegt den Bestimmungen des Personenbeförderungsgesetzes. Die darin vorgesehene Genehmigungspflicht dient sowohl dem Schutz der Konkurrenz als auch dem Verbraucherschutz. Die Beförderung von Fahrgästen ohne eine entsprechende Bescheinigung stellt einen Wettbewerbsverstoß dar, da im Verhältnis zu Mitbewerbern günstigere Leistungen angeboten werden können. Das Verbot der Personenbeförderung ohne Genehmigung stellt dabei keine Verletzung der Berufsfreiheit dar, da es sich um eine objektive Berufszugangsregelung handelt, welche dem Schutz der Allgemeinheit und der öffentlichen Ordnung dient.

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14. September 2016

Spam-Mails rechtfertigen nicht zur Beschlagnahme von Computer und Router

Rotes Stop-Schild, No Spam
Beschluss des OLG Karlsruhe vom 23.08.2016, Az.: 11 W 79/16

Eine richterliche Anordnung zur Wohnungsdurchsuchung, um Computer und Router zu beschlagnahmen, ist unverhältnismäßig, wenn damit das Versenden von Spam-Mails an ein Polizeirevier unterbunden werden soll. Denn neben technischen Maßnahmen hätten auch mildere Mittel, wie das Verschieben der Spam-Mails in einen gesonderten Ordner, zur Zielerreichung beigetragen. Der massive Grundrechtseingriff (Art. 13 GG) hätte damit vermieden werden können.

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14. September 2016

Indizierung der „Sonny-Black“-CD von Bushido rechtmäßig

ein junges Mädchen sitzt mit ihrem Teddybären vor dem Laptop und schaut entsetzt, auf dem Laptop ist ein roter Verbots-Aufkleber mit einer ausgestreckten Handy zu sehen
Pressemitteilung des VG Köln zum Urteil vom 02.09.2016, Az.: 19 K 3287/15

Die von der Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien getroffene Entscheidung hinsichtlich der Indizierung der „Sonny-Black“-CD des Künstlers Bushido wird vor dem VG Köln bestätigt. Der Kläger hatte mit seinem Vortrag, dass die Werbung für die CD ausschließlich seine Fans erreicht habe und diese mit den Eigenarten des Gangsta- und Battleraps vertraut seien, keinen Erfolg. Denn die Inhalte sind geeignet, zumindest labile und gefährdungsgeneigte Jugendliche in ihrer Erziehung und Entwicklung zu gefährden. Ebenso sind die Interessen des Jugendschutzes höher zu gewichten als die Kunstfreiheit des Klägers.

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12. September 2016

Kein Anspruch auf Platzierung von bezahlter Wettanbieter-Werbung in Sport-Apps

Rotes Verbotsschild mit ausgestreckter Hand
Beschluss des LG Hamburg vom 05.07.2016, Az.: 408 HKO 54/16

Die Antragstellerin kann sich nicht mit Erfolg gegen eine Gambling-Policy behaupten, die das Schalten von Wettanbieter-Werbung in Sport-Apps untersagt. Das von dem App-Store-Inhaber ausgesprochene Verbot ist weder willkürlich noch selektiv. Dem App-Store-Inhaber steht es frei, wie er bei der nicht unkomplizierten Rechtslage gegen derartige Werbeeinblendungen vorgeht. Die Gambling-Policy ist insgesamt an einem sachlich vertretbaren Konzept ausgerichtet. Widersprüchliches Verhalten kann nicht glaubhaft gemacht werden.

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