Urteile aus der Kategorie „Berufsrecht“

27. September 2016

Kein Wettbewerbsverstoß eines Arztes bei Übersendung von Rezepten immobiler Patienten an Wunschapotheke

Hand eines Arztes übergibt ein Rezept an den Patienten
Urteil des OLG Naumburg vom 04.05.2016, Az.: 9 U 85/15

Ob die direkte Übersendung von Rezepten immobiler Patienten an deren Wunschapotheke mit der Berufsordnung für Ärzte in Sachsen-Anhalt vereinbar ist, hängt davon ab, inwieweit hinreichende Gründe für die Weiterleitung der Rezepte im Sinne des § 31 Abs. 2 der Berufsordnung der Ärztekammer Sachsen-Anhalt vorliegen. Entscheidend für die Beurteilung sind die internen Verhältnisse der jeweiligen Praxis. Ein solcher Grund liegt jedenfalls dann nicht vor, wenn vorgetragen wird, dass die Mehrzahl des Patientenstammes Rentner sind. Wird dem Patienten ein Rezept in Papierform durch den Arzt ausgestellt, so muss dieser zunächst frei entscheiden können, welche Apotheke er aufsuchen möchte. Wird der behandelnde Arzt durch den Patienten gefragt, wie er denn nun an die Medikamente gelangen kann, so ist das Praxispersonal dazu berechtigt, das Rezept an die jeweilige Wunschapotheke zu übermitteln. Selbst wenn ein Sponsoring-Vertrag zwischen Apotheke und Arzt geschlossen wurde, so begründet dieser nicht zwingend einen konkreten Verstoß gegen die genannte Vorschrift, da dieser zunächst nur geeignet wäre, die wirtschaftlichen Interessen der Beteiligten zu beweisen.

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27. September 2016

Wettbewerbsverstoß bei Vermittlung von Personenbeförderungsaufträgen ohne entsprechende Genehmigung

Mann ruft mit Smartphone ein Taxi
Urteil des OLG Frankfurt a. M. vom 09.06.2016, Az.: 6 U 73/15

Die Beförderung von Fahrgästen unter Vermittlung einer App unterliegt den Bestimmungen des Personenbeförderungsgesetzes. Die darin vorgesehene Genehmigungspflicht dient sowohl dem Schutz der Konkurrenz als auch dem Verbraucherschutz. Die Beförderung von Fahrgästen ohne eine entsprechende Bescheinigung stellt einen Wettbewerbsverstoß dar, da im Verhältnis zu Mitbewerbern günstigere Leistungen angeboten werden können. Das Verbot der Personenbeförderung ohne Genehmigung stellt dabei keine Verletzung der Berufsfreiheit dar, da es sich um eine objektive Berufszugangsregelung handelt, welche dem Schutz der Allgemeinheit und der öffentlichen Ordnung dient.

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14. September 2016

Spam-Mails rechtfertigen nicht zur Beschlagnahme von Computer und Router

Rotes Stop-Schild, No Spam
Beschluss des OLG Karlsruhe vom 23.08.2016, Az.: 11 W 79/16

Eine richterliche Anordnung zur Wohnungsdurchsuchung, um Computer und Router zu beschlagnahmen, ist unverhältnismäßig, wenn damit das Versenden von Spam-Mails an ein Polizeirevier unterbunden werden soll. Denn neben technischen Maßnahmen hätten auch mildere Mittel, wie das Verschieben der Spam-Mails in einen gesonderten Ordner, zur Zielerreichung beigetragen. Der massive Grundrechtseingriff (Art. 13 GG) hätte damit vermieden werden können.

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14. September 2016

Indizierung der „Sonny-Black“-CD von Bushido rechtmäßig

ein junges Mädchen sitzt mit ihrem Teddybären vor dem Laptop und schaut entsetzt, auf dem Laptop ist ein roter Verbots-Aufkleber mit einer ausgestreckten Handy zu sehen
Pressemitteilung des VG Köln zum Urteil vom 02.09.2016, Az.: 19 K 3287/15

Die von der Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien getroffene Entscheidung hinsichtlich der Indizierung der „Sonny-Black“-CD des Künstlers Bushido wird vor dem VG Köln bestätigt. Der Kläger hatte mit seinem Vortrag, dass die Werbung für die CD ausschließlich seine Fans erreicht habe und diese mit den Eigenarten des Gangsta- und Battleraps vertraut seien, keinen Erfolg. Denn die Inhalte sind geeignet, zumindest labile und gefährdungsgeneigte Jugendliche in ihrer Erziehung und Entwicklung zu gefährden. Ebenso sind die Interessen des Jugendschutzes höher zu gewichten als die Kunstfreiheit des Klägers.

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12. September 2016

Kein Anspruch auf Platzierung von bezahlter Wettanbieter-Werbung in Sport-Apps

Rotes Verbotsschild mit ausgestreckter Hand
Beschluss des LG Hamburg vom 05.07.2016, Az.: 408 HKO 54/16

Die Antragstellerin kann sich nicht mit Erfolg gegen eine Gambling-Policy behaupten, die das Schalten von Wettanbieter-Werbung in Sport-Apps untersagt. Das von dem App-Store-Inhaber ausgesprochene Verbot ist weder willkürlich noch selektiv. Dem App-Store-Inhaber steht es frei, wie er bei der nicht unkomplizierten Rechtslage gegen derartige Werbeeinblendungen vorgeht. Die Gambling-Policy ist insgesamt an einem sachlich vertretbaren Konzept ausgerichtet. Widersprüchliches Verhalten kann nicht glaubhaft gemacht werden.

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05. September 2016

Zur Zulässigkeit eines c/o-Zusatzes, wenn Geschäftsanschrift und Wohnanschrift des Geschäftsführers identisch sind

Ein Postbote wirft Post in Briefkästen hinein
Beschluss des OLG Hamm vom 13.01.2016, Az.: 27 W 2/16

Begehrt der Geschäftsführer einer Gesellschaft die Eintragung der inländischen Geschäftsanschrift mithilfe eines c/o-Zusatzes unter seiner Wohnanschrift, so ist dies zulässig, wenn eine realistische Zustellmöglichkeit besteht, der Zusatz also auf einen tatsächlich Zustellungsbevollmächtigten hinweist. Insbesondere ist der Geschäftsführer nicht verpflichtet anstelle eines c/o-Zusatzes einen schriftlichen Hinweis am Briefkasten anzubringen, dass Geschäfts- und Wohnanschrift zusammenfallen.

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16. August 2016

Untersagte Berufsbezeichnung auch in sozialem Netzwerk unzulässig

Überschrift "Unterlassung" im Rahmen einer Unterlassungserklärung
Urteil des LG Bonn vom 01.06.2016, Az.: 1 O 354/15

Hat sich ein Schuldner durch die Abgabe einer Unterlassungserklärung dazu verpflichtet, im Wettbewerb handelnd auf die Verwendung einer bestimmten Berufsbezeichnung (hier: Architekt) zu verzichten, so umfasst die übernommene Unterlassungsverpflichtung auch Internetrecherchen im Bereich der gängigen Branchendienste über eine mögliche Weiterverwendung der untersagten Bezeichnung, sowie die Vornahme konkreter Löschungsbemühungen bei Auffinden eines solchen Eintrags. Gleiches gilt für die Berufseintragung innerhalb eines sozialen Netzwerks, in denen Mitglieder private und berufliche Kontakte verwalten, da auch ein solcher Eintrag eine Tätigkeit als Architekt suggeriert.

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03. August 2016

Titel „…-Psychologe (FH)“ darf nur nach abgeschlossenem Studium geführt werden

Psychologe, Therapeut spricht mit Frau auf Couch und macht Notizen
PM zum Urteil des OLG Schleswig vom 21.07.2016, Az.: 6 U 16/15

Wirbt ein Anbieter von Lehrgängen mit der Ausstellung eines „Hochschul-Zertifikats“ mit den Titeln „Betriebspsychologe (FH)“, „Organisationspsychologe (FH)“, „Kommunikationspsychologe (FH)“ im Anschluss an einen berufsbegleitenden Weiterbildungslehrgang, so ist die Werbung dann irreführend und damit wettbewerbswidrig, wenn der Lehrgang nicht ausdrücklich auf einem universitären Psychologiestudium aufbaut. Denn der Titel „…-Psychologe (FH)“ darf nur nach einem absolvierten Studium geführt werden, ansonsten würden die angesprochenen Verbraucher getäuscht. Daran ändert auch der Zusatz „(FH)“ nichts.

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08. Juli 2016

Heilpraktiker und Psychotherapie

Metallschild mit der Aufschrift "Heilpraktiker"
Urteil des LG Wuppertal vom 31.03.2016, Az.: 12 O 126/15

Wenn jemandem die Erlaubnis erteilt wurde, die Berufsbezeichnung "Heilpraktiker (Psychotherapie)" zu führen, ist es nicht irreführend, wenn er sich als "Heilpraktiker für Psychotherapie" bezeichnet.

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01. Juli 2016

Bestimmung der Angemessenheit der Vergütung für Zeitungsfotografen

Kamera liegt auf Zeitung
Urteil des OLG Hamm vom 11.02.2016, AZ.: 4 U 40/15

Steht einem Urheber ein Nachvergütungsanspruch gemäß § 32 Abs. 1 S. 3 UrhG zu, so geht diesem Anspruch grundsätzlich das Tarifrecht vor. Die Vertragsparteien sind jedoch erst ab dem Zeitpunkt des tatsächlichen Beitritts an den Tarifvertrag gebunden. Auf die Vereinbarung eines rückwirkenden Beginns der Mitgliedschaft kommt es nicht an. Im Rahmen der Angemessenheitsprüfung kann der gültige Tarifvertrag jedoch indizielle Wirkung haben. Ebenso können gemeinsame Vergütungsregeln herangezogen werden, die erst nach Vertragsschluss in Kraft getreten sind.

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