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Urteile aus der Kategorie „Berufsrecht“
15. April 2009 Urteil des LG Paderborn vom 24.02.2009, Az.: 7 O 67/06
Wird ein Dienstleistungsunternehmen in "Das Örtliche" beworben, ist davon auszugehen, dass sich dieses in fraglicher Ortschaft oder Stadt befindet. Eine Irreführung liegt jedoch nicht schon dann vor, wenn fraglicher Betrieb nach Redaktionsschluss des Telefonbuchs umzieht und dann noch unter seiner alten Adresse geführt wird.
Weiterlesen 30. März 2009 Urteil des LG Regensburg vom 14.01.2009, Az.: 2 HK O 2062/08
Unter den Begriff des Prädikatsanwalts kann nur eine kleine Gruppe von Rechtsanwälten gefasst werden, die ein überdurchschnittliches Examen abgeleistet haben, also angeblich "Spitzenjuristen" sind. Ein Anwalt mit lediglich dem "kleinen Prädikat" kann, angesichts der hohen Quote derer, die dieses erwerben und dem Umstand, dass ein solches bereits bei 6,5 von 18 möglichen Punkten verliehen wird, nicht als Prädikatsanwalt bezeichnet werden. Andernfalls wäre diese Bezeichnung eine irreführende Werbung und damit wettbewerbswidrig.
Weiterlesen 24. März 2009 Urteil des OLG Düsseldorf vom 15.04.2008, Az.: I-20 U 122/07
Bezeichnet sich ein Rechtsanwalt zu einer Berufsgruppe angehörig, deren Voraussetzungen er nicht erfüllt, benutzt er diese Bezeichnung in irreführender Weise. Dabei ist es nicht relevant, ob die Bezeichnung in irgendeiner Weise gesetzlich geschützt ist, maßgeblich kommt es darauf an, dass der Verkehr an diese gewöhnt ist.
Weiterlesen 24. März 2009 Urteil des AG Düsseldorf vom 10.09.2008, Az.: 32 C 6293/08
Wird in einem Internet-System-Vertrag vereinbart, dass die zu erstellende Internetpräsentation als Referenzseite für den Ersteller dient und wegen dem Werbecharakter der fraglichen Internetseite die Erstellung besonders günstig ist, liegt eine arglistige Täuschung vor, wenn tatsächlich der teurere Normaltarif verlangt wird.
Weiterlesen 18. März 2009 Urteil des LG Bochum vom 30.12.2008, Az.: 13 O 126/08
Wird mit dem Zusatz "Ärztlicher Notdienst" für eine Arztpraxis geworben, ist dies nicht deshalb wettbewerbswidrig, weil der konkrete Arzt nicht 24 Stunden verfügbar ist. Der angesprochene Patientenkreis geht von einer Rund-um-die-Uhr-Erreichbarkeit gerade nicht aus, sodass fragliche Werbung nicht irreführend ist.
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