Urteile aus der Kategorie „Berufsrecht“

08. Januar 2016

UBER Black ist wettbewerbswidrig

Taxi buchen mit Smartphone
Pressemitteilung Nr. 62/2015 zum Urteil des KG Berlin vom 11.12.2015, Az.: 5 U 31/15

Das Geschäftsmodell UBER Black verstößt gegen das Personenbeförderungsgesetz, weil Mietwagenunternehmer nur Beförderungsaufträge annehmen dürfen, die am Betriebssitz eingegangen sind. Diese Regelung dient der Funktionsfähigkeit des Taxenverkehrs und verstößt insbesondere nicht gegen Art. 12 Abs. 1 Satz 1 GG, da Mietwagenunternehmern an anderer Stelle weniger Beschränkungen auferlegt werden. Auch europarechtlich ist die Regelung nicht zu beanstanden.

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14. Dezember 2015

Zum Verbot der Zuweisung von Verschreibungen auch bei Applikationsarzneimitteln

Hand eines Arztes übergibt ein Rezept an den Patienten
Urteil des BGH vom 18.06.2015, Az.: I ZR 26/14

a) Eine Verurteilung zur Unterlassung ist von Amts wegen aufzuheben, wenn ein im Unterlassungsantrag enthaltenes Merkmal der zu verbietenden Hand-lung im Urteilsausspruch fehlt und das vom Gericht ausgesprochene Unter-lassungsgebot daher weiter reicht als der Unterlassungsantrag.

b) Die Bestimmung des § 11 Abs. 1 Satz 1 Fall 3 ApoG ist grundsätzlich auch bei Arzneimitteln zu beachten, die in der Arztpraxis am Patienten angewen¬det werden sollen (sogenannten Applikationsarzneimitteln) und daher zum Zeitpunkt der in Aussicht genommenen Behandlung in der Arztpraxis vor-handen sein müssen, sowie speziell bei Medikamenten, die für die Erstein-stellung und Ersteinweisung von Hepatitis-C-Patienten benötigt werden.

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19. November 2015 Top-Urteil

Keine Mitwirkungsverpflichtung bei Zustellung von Anwalt zu Anwalt

Zwei Rechtsanwälte im Gespräch
Urteil des BGH vom 26.10.2015, Az.: AnwSt (R) 4/15

Ein Rechtsanwalt kann nach § 195 ZPO nicht zur Annahme eines anwaltlichen Schreibens der Gegenseite, sowie zur Unterzeichnung der entsprechenden Empfangsbekenntnis verpflichtet werden. Zwar besteht in § 14 BORA (Berufsordnung Rechtsanwälte) eine berufsrechtliche Verpflichtung zur Annahme der zuzustellenen Schriftstücke, diese kann jedoch nur soweit reichen wie die zur Festlegung der BORA zuständige Satzungsversammlung ermächtigt wurde. Diese kann nach § 59 b II Nr. 6 b BRAO besondere Berufspflichten gegenüber Gerichten und Behörden regeln, eine Verpflichtung gegenüber anderen Rechtsanwälten kann daraus jedoch nicht hergeleitet werden.

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12. Oktober 2015

Osteopathische Leistungen setzen Heilpraktikererlaubnis voraus

junger, männlicher Physiotherapeut behandelt eine junge, blonde Frau
Urteil des OLG Düsseldorf vom 08.09.2015, Az.: I-20 U 236/13

Ein Physiotherapeut darf nicht mit osteopathischen Leistungen werben, wenn er nicht über die hierfür erforderliche Erlaubnis für die Ausübung der Heilpraktik gemäß § 1 HeilPrG verfügt. Dies gilt auch dann, wenn der Physiotherapeut nur auf ärztliche Anordnung tätig wird und die Leistung durch eine besonders ausgebildete Mitarbeiterin erbracht wird.

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28. September 2015

Werbung mit nicht-eigenen Leistungen einer Werkstatt nicht wettbewerbswidrig

Autokennzeichen, auf das die HU Plakette gerade von einem Mann in schwarzer Jacke geklebt wird
Urteil des OLG Frankfurt an der Oder vom 03.09.2015, Az.: 31 O 29/15

Eine Kfz-Werkstatt darf auch mit Leistungen werben, die sie nicht selbst erbringen kann. Voraussetzung hierfür ist allerdings, dass der Kunde die Leistung bekommt, wenn er die Werkstatt mit einer solchen Leistung beauftragt. Wirbt eine Werkstatt mit „Hauptuntersuchung / HU“, so muss sie sich auch darum kümmern, dass die HU von einem Mitarbeiter einer zugelassenen Prüfstelle vorgenommen wird.

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03. September 2015

Eilrechtsschutz bei presserechtlichen Auskunftsansprüchen

Die Abkürzung "BND" für Bundesnachrichtendienst auf einem grauen Türschild
Beschluss des BVerfG vom 08.09.2014, Az.: 1 BvR 23/14

An die Gewährung von Presseauskunftsansprüchen gegenüber dem Bundesnachrichtendienst dürfen keine überhöhten Anforderungen gestellt werden. Im Rahmen des Eilrechtsschutz dürfen vom Antragsteller jedenfalls die Glaubhaftmachung von Umständen verlangt werden, die belegen, dass eine zeitnahe, journalistische Aufarbeitung der begehrten Informationen geboten ist. Dies ist jedenfalls dann der Fall, sofern ein gesteigertes öffentliches Interesse und ein starker Gegenwartsbezug der Berichterstattung vorliegen.

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03. September 2015

Öffentliche Tatsachenbehauptung kann unlautere Handlung darstellen

schematische Darstellung eines Tablets auf dem orangene Markierungen zu sehen sind, in der größten davon ssteht "Taxi", im Hintergrund sind schematisch ein paar Hochhäuser dargestellt
Urteil des OLG Köln vom 13.05.2015, Az.: W 16/15

Wer öffentlich Tatsachen behauptet, die geeignet sind den Betrieb eines Mitbewerbers zu schädigen, begeht eine unzulässige geschäftliche Handlung, wenn die Tatsachen nicht erweislich wahr sind. Dabei obliegt es dem Verletzer, die Wahrheit dieser Tatsachen zu beweisen, um eine Haftung auszuschließen. Zweifel hinsichtlich der Wahrheit gehen dabei zu Lasten des Verletzers.

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13. August 2015

Buchhalter müssen bei Werbung auf Grenzen ihrer Tätigkeit hinweisen

männlicher Buchhalter sitzt mit taschenrechner am Schreibstisch auf dem verschiedene Unterlagen, ein Handy, ein Tablet, ein Laptop und ein Computer-Bildschrim und Tastatur liegen
Urteil des BGH vom 25.06.2015, Az.: I ZR 145/14

a) Die in § 6 Nr. 4 StBerG bezeichneten Personen sind gemäß § 8 Abs. 4 Satz 1 StBerG berechtigt, aber nicht verpflichtet, sich als Buchhalter zu bezeichnen. Ihnen ist es nach § 8 Abs. 4 Satz 1 StBerG nicht verboten, eine andere Bezeichnung als die des Buchhalters zu verwenden.

b) Die in § 6 Nr. 4 StBerG bezeichneten Personen sind nicht verpflichtet, die von ihnen angebotenen Tätigkeiten nach § 6 Nr. 3 und 4 StBerG im Einzelnen aufzuführen, wenn sie auf ihre Befugnis zur Hilfeleistung in Steuersachen hinweisen und sich als Buchhalter bezeichnen oder unter Verwendung von Begriffen wie "Buchhaltungsservice“ werben. Sie müssen aber eine durch solche Angaben hervorgerufene Gefahr der Irreführung des angesprochenen Verkehrs über die von ihnen angebotenen Tätigkeiten auf andere Weise ausräumen.

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07. August 2015

Elektronisch übermittelte Handelsregisteranmeldungen und XML-Dateien

Dokument mit Beschriftung XML, XML-Datei
Beschluss des OLG Nürnberg vom 19.11.2014, Az.: 12 W 2217/14

Elektronisch übermittelte Erklärungen, insbesondere Handelsregisteranmeldungen, sind, ebenso wie schriftliche Erklärungen, so auszulegen, wie der menschliche Adressat sie nach Treu und Glauben und der Verkehrssitte verstehen darf. Weicht eine elektronische Handelsregisteranmeldung dabei von der mit ihr verknüpften XML-Datei ab, so ist der Vorgang wie eine „Falschadressierung“ zu behandeln, da XML-Datensätzen nicht rechtsverbindlich im Sinne des § 12 II 1 HGB i.V.m. § 2 ERVV sind. Außerdem bedürfen solche XML-Dateien keiner qualifizierten elektronischen Signatur nach § 2 Nr. 3 SigG.

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06. August 2015

Kündigung eines Einspeisevertrags durch kartellrechtswidrige Abrede

TV-Testbild, Farbanzeige auf grau gekacheltem Hintergrund
Urteil des BGH vom 16.06.2015, Az.: KZR 3/14

Vereinbaren die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten in Deutschland, den Einspeisevertrag mit der Betreiberin eines digitalen Kabelnetzes zu kündigen und wird die Kündigung tatsächlich in Vollzug der Absprache erklärt, so handelt es sich um eine Abrede, die gegen § 1 GWB verstößt. Die Kündigung ist dann unwirksam, wenn durch sie die Freiheit des Wettbewerbs nicht mehr effektiv gewährleistet wird. Es bleibt den Rundfunkanstalten dabei nicht allgemein verwehrt, den Vertrag zu kündigen, die Entscheidung über die Beendigung der Vertragsbeziehungen muss jedoch autonom erfolgen. Dagegen ist nicht ersichtlich, dass der Betreiberin des Kabelnetzes ein Anspruch auf Zahlung eines Einspeiseentgelts zustünde, da die Rundfunkanstalten dieser ihre Programmsignale kostenlos überlassen und ihr damit die Möglichkeit zu deren kommerziellen Verwertung eröffnen.

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