Urteile aus der Kategorie „Datenschutzrecht“

06. Juni 2007

Zulässige Speicherdauer von IP-Adressen und Datenvolumen

Urteil des LG Darmstadt vom 06.06.2007, Az.: 10 O 562/03 1. IP-Adressen können zum Zwecke des § 100 TKG bis zu sieben Tage nach Verbindungsende gespeichert werden. 2. Datenvolumen können zu Anbrechungszwecken maximal einen Tag nach Verbindungsende gespeichert werden.
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01. Juni 2007

Dauerhafte Veröffentlichung des Namens eines verurteilten Straftäters in Pressearchiv ist unzulässig

Urteil des LG Hamburg vom 01.06.2007, Az.: 324 O 717/06 Es ist unzulässig, den Namen eines verurteilten Straftäters dauerhaft in einem elektronischen, jedermann zugänglichen Pressearchiv zu veröffentlichen, da dadurch dessen Persönlichkeitsrecht verletzt wird. Auch bei einer rechtskräftig verhängten lebenslangen Freiheitsstrafe mit anschließender Sicherungsverwahrung gilt nichts anderes, denn auch die Sicherungsverwahrung ist am Resozialisierungsgedanken ausgerichtet. 
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13. März 2007

Abberufung eines betrieblichen Datenschutzbeauftragten

Urteil des BAG vom 13.03.2007, Az.: 9 AZR 612/05 1. Wird ein Arbeitnehmer von seinem Arbeitgeber mit seiner Zustimmung gemäß § 4f Abs 1 Satz 1 BDSG zum Beauftragten für den Datenschutz bestellt, ändert sich damit regelmäßig der Inhalt des Arbeitsvertrages. Die Aufgabe des Datenschutzbeauftragten wird zur zusätzlichen Arbeitsaufgabe. Die Beauftragung ist ohne eine solche Vertragsänderung regelmäßig nicht vom Direktionsrecht des Arbeitgebers umfasst. 2. Gehört die Tätigkeit des Datenschutzbeauftragten zum arbeitsvertraglichen Pflichtenkreis des Arbeitnehmers, kann die Bestellung nach § 4f Abs 3 Satz 4 BDSG nur bei gleichzeitiger Teilkündigung der arbeitsvertraglich geschuldeten Sonderaufgabe wirksam widerrufen werden. Schuldrechtliches Grundverhältnis und Bestellung nach dem BDSG sind miteinander verknüpft. 3. Eine Teilkündigung hinsichtlich der Aufgaben des Datenschutzbeauftragten ist zulässig. Die zusätzliche Aufgabe des Datenschutzbeauftragten fällt lediglich weg.
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26. Oktober 2006

IP-Speicherung bei Flatrate unzulässig

Urteil des BGH vom 26.10.2006, Az.: III ZR 40/06 Bei einem sogenannten Flatrate-Tarif ist die Speicherung der IP-Daten eines Internetnutzers durch den Provider nach Beendigung der Verbindung unzulässig.
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15. August 2006

Keine vorformulierte Kundeneinwilligung in künftige Telefonanrufe

Urteil des OLG Hamm vom 15.08.2006, Az.: 4 U 78/06 Eine AGB-Klausel eines Handyservices, die an versteckter Stelle mitten in einem vorformulieten Text eine Einverständniserklärung des Kunden vorsieht, auch telefonisch über weitere interessante Angebote informiert zu werden, stellt einen Verstoß gegen das Transparenzgebot dar und damit eine unangessene Benachteiligung des Kunden.Beschränkt sich die vorformulierte Erklärung erkennbar nicht nur auf Werbung im Rahmen des angebahnten oder bestehenden Vertragsverhältnises, sondern soll sie zugleich Werbung für sonstige Vertragsschlüsse ermöglichen, so gilt dies um so mehr.
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29. Juni 2006

Beschlagnahme von E-Mails bei Provider

Urteil des BVerfG vom 29.06.2006, Az.: 2 BvR 902/06 Bei der Beschlagnahme von bei einem Provider gespeicherten E-Mails und deren anschließenden Auswertung kann das Fernmeldegeheimniss nach Art. 10 GG betroffen sein. Hier ist abzuwägen, für wen der Eingriffe schwerer wiegt. Es muss einerseits dem sich aus dem Fernmeldegeheimnis ergebenden besonderen Schutzbedürfnis Rechnung getragen werden und andererseits die Ermittlungsmaßnahmen der Strafverfolgungsbehörden ermöglicht werden.
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30. Dezember 2005

Speicherung von IP-Adressen bei Flatrate-Kunden durch Access-Provider unzulässig

Urteil des AG Darmstadt vom 30.06.2005, Az.: 300 C 397/04 Soweit dynamische IP-Adressen nicht mehr für die Ermittlung der Abrechnungsdaten erforderlich sind, ist deren Speicherung unzulässig. Die Speicherung der Verbindungsdaten wie Beginn und Ende sowie des Volumens der übertragenen Daten ist dagegen bis zum Ablauf der Einwendungsfrist gegen die Abrechnung zulässig.
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22. Oktober 2003

Erhebung von Kundendaten durch Telekommunikationsunternehmen

Urteil des BVerwG vom 22.10.2003, Az.: 6 C 23/02 Den Anbieter von Telekommunikationsdiensten trifft die Pflicht , im öffentlichen Strafverfolgungs- und Sicherheitsinteresse Kundendateien zu führen und in diese bestimmte, dem automatisierten Abruf durch die Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post unterliegende Daten aufzunehmen. Dies jedoch nur für diejenigen Daten ihrer Kunden, die sie zuvor nach Maßgabe des für die Vertragsabwicklung Erforderlichen in zulässiger Weise erhoben haben.Zur Erhebung der einschlägigen Daten bei den Kunden sind sie nicht verpflichtet.
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