Urteile aus der Kategorie „eBay-Recht“

24. Juni 2015 Top-Urteil

Schadensersatzansprüche bei fehlgeschlagener eBay-Auktion

Auktion bunt auf weißem Hintergrund
Urteil des OLG Stuttgart vom 14.04.2015, Az.: 12 U 153/14

Hat der Anbieter einer Auktion unter Verstoß gegen die eBay-Bedingungen über ein zusätzliches Benutzerkonto am Ende selbst das Höchstgebot inne, wird der zuletzt überbotene Bieter so gestellt, als sei mit dem Inhalt seines letzten Höchstgebotes ein Kaufvertrag zustande gekommen. Bei einer solchen Preismanipulation ist der Verkäufer zum Schadensersatz verpflichtet.

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05. Juni 2015

Wirksamkeit eines „Schnäppchenkaufes“

3... 2... 1... meins!
Urteil des BGH vom 12.11.2014, Az.: VIII ZR 42/14

Zur Wirksamkeit eines im Wege der Internetauktion ("eBay") abgeschlossenen Kaufvertrages, bei dem ein grobes Missverhältnis zwischen Leistung und Gegenleistung besteht (Fortführung von BGH, Urteil vom 28. März 2012 - VIII ZR 244/10, NJW 2012, 2723).

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21. Mai 2015

„Neu“-Bezeichnung für über 20 Jahre alte, unbenutzte Ware ist irreführend

zwei Schilder die in entgegengesetzte Richtungen zeigen, auf dem einen steht "NEU", auf dem anderen "GEBRAUCHT"
Urteil des LG Aachen vom 13.01.2015, Az.: 41 O 60/14

Die Bezeichnung einer zwar unbenutzten, jedoch über 20 Jahre alten Ware als „neu“ stellt eine zur Täuschung geeignete Angabe im Sinne von § 5 I 2 Nr.1 UWG dar. Der durchschnittlich informierte und verständige Kunde geht bei einer als „neu“ deklarierten Ware von einer Fabrikneuheit des Artikels aus. Eine solche Bezeichnung ist jedoch nur zutreffend, wenn die Ware noch nicht benutzt ist, noch immer in der entsprechenden Ausführung produziert wird und keine Gefahr für etwaige Lagerschäden besteht. Ein solcher Schaden ist jedoch nach einer derart langen Lagerung bei nahezu keinem Produkt auszuschließen.

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08. Mai 2015

Voraussetzungen einer rechtsmissbräuchlichen Abmahnung im Onlinehandel

Geöffnetes Kuvert, aus dem ein Brief mit der Überschrift "Abmahnung" herausschaut
Urteil des OLG Düsseldorf vom 24.03.2015, Az.: I-20 U 187/14

Die Darlegungs- und Glaubhaftmachungslast für eine rechtsmissbräuchliche Abmahnung liegt grundsätzlich beim Antragsgegner. Eine missbräuchliche Geltendmachung eines Unterlassungsanspruchs ist jedenfalls dann gegeben, wenn diese in keinem vernünftigen Verhältnis zur gewerblichen Tätigkeit des Antragstellers steht und dieser keine schutzwürdigen wirtschaftlichen Interessen außer der Gebührenerzielung verfolgt. So sprechen mehrere Abmahnungen in einem kurzen Zeitraum (vorliegend 3 Abmahnungen pro Monat), eine sehr geringfügige, wirtschaftliche Tätigkeit, nur sehr geringe Umsätze und Gewinne (vorliegend ein Umsatz von höchstens 17.500 € pro Jahr), das Unterfallen der Kleinunternehmerregelung gem. § 19 Abs. 1 UStG des Antragsstellers sowie eine fehlende Eintragung im Handelsregister indiziell für einen Rechtsmissbrauch. Es obliegt dabei dem Antragssteller, diesen Rechtsmissbrauch durch Glaubhaftmachung zu widerlegen.

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05. Mai 2015 Top-Urteil

Anspruch auf Löschung einer negativen Bewertung auf eBay

roter Daumen nach unten
Urteil des OLG München vom 28.10.2014, Az.: 18 U 1022/14 Pre

Ein Verkäufer der Online-Plattform eBay kann im Falle einer negativen und objektiv unwahren eBay-Bewertung die Zustimmung des Käufers zur Löschung der Äußerung verlangen. Zwar ist die negative Bewertung eines Produktes als Werturteil von dem Schutz der Meinungsfreiheit nach Art. 5 I GG umfasst; stützt sich eine solche Bewertung jedoch auf nachweislich unwahre Tatsachen, so dass die Bewertung mit dieser zusammen „steht und fällt“, überwiegt in diesem Fall das Schutzbedürfnis des allgemeinen Persönlichkeitsrecht des Verkäufers, wonach dieser nicht nur die Zustimmung zur Löschung der unwahren Tatsachenbehauptung sondern auch des damit verbundenen Werturteils verlangen kann.

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04. Mai 2015

Individuelle Anfertigung nicht immer von Widerruf ausgeschlossen

roter Widerruf-Stempel-Abdruck auf weißem Hintergrund
Urteil des AG Dortmund vom 28.04.2015, Az.: 425 C 1013/15

Eine individuell hergestellte und über einen Online-Shop erworbene Sache kann nicht zwingend nach § 312g II Nr.1 BGB vom Widerruf ausgeschlossen werden. Hierfür ist entscheidend, dass dem Unternehmer kein, über die Rücknahme selbst hinausgehender, wirtschaftlicher Nachteil entsteht.

Ein solcher Nachteil liegt vor, wenn die Sache auf Wunsch des Verbrauchers so individualisiert ist, dass diese im Falle einer Rücknahme für den Unternehmer wirtschaftlich wertlos ist, womit eine Rücknahme nicht zumutbar erscheint. Wurde die individualisierte Sache (hier: Sitzgarnitur) in einer Kombination gefertigt, welche nach der allgemeinen Lebenserfahrung regelmäßig nachgefragt wird, so kann nicht angenommen werden, dass ein erneuter Absatz seitens des Unternehmers mit erheblichen Schwierigkeiten verbunden ist.

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28. April 2015

Nachträgliche Änderung eines eBay-Angebots ist nur ausnahmsweise zulässig

Weißes Auto, das auf einigen Geldstücken steht
Urteil des AG Dieburg vom 15.04.2015, Az.: 20 C 945/14

Laut eBay-AGB ist es einem Anbieter gestattet, sein Angebot vorzeitig zurückzunehmen oder zu ändern, wenn er dazu gesetzlich berechtigt ist. Ist dies nicht der Fall, so wird die Änderung nicht Inhalt des zunächst veröffentlichten Angebots, vielmehr kommt bei Ablauf der festgesetzten Auktionszeit ein Vertrag mit dem Höchstbietenden zu den ursprünglichen Konditionen zu Stande. Die Änderung berechtigt also auch den Bietenden nicht zur Rücknahme seines Gebots.

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19. März 2015 Top-Urteil

Bei Werbung für fremde Angebote haftet eBay für deren Rechtsverletzungen

Richterhammer auf Tastatur
Urteil des BGH vom 05.02.2015, Az.: I ZR 240/12

a) Der Betreiber eines Internetmarktplatzes, der Dritten dort die Möglichkeit eröffnet, Verkaufsangebote ohne seine Kenntnisnahme in einem vollautomatischen Verfahren einzustellen, kann als Störer auf Unterlassung in Anspruch genommen werden, wenn er Anzeigen im Internet geschaltet hat, die über einen elektronischen Verweis zu Angebotslisten führen, in denen auch die Marken der Klägerin verletzende Angebote enthalten sind.

b) Beschränkt der Markeninhaber den gegen den Marktplatzbetreiber wegen markenrechtsverletzender Verkaufsangebote Dritter gerichteten Unterlassungsanspruch nicht auf die konkrete Verletzungsform, hat er auch vorzutragen, dass die von ihm im Klageantrag genannten abstrakten Kriterien es dem Marktplatzbetreiber ermöglichen, problemlos und zweifelsfrei festzustellen, ob ein Handeln des Anbieters im geschäftlichen Verkehr vorliegt.

c) Stellt der Betreiber eines Internetmarktplatzes dem Nutzer eine Funktion zur automatischen Unterrichtung über neue Angebote durch E-Mails zur Verfügung, löst dies keine gesteigerten Überwachungspflichten aus.

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02. März 2015

Verkauf von Fahrzeugteilen mit Prüfzeichen („E-Zeichen“)

Schwarzes Siegel, in dem sich in der Mitte ein rosa-rotes Rechteck mit der Aufschrift "Nicht zugelassen im Bereich der StVZO" befindet.
Urteil des LG Mönchengladbach vom 03.11.2014, Az.: 8 O 37/14

Der Verkauf von Fahrzeugteilen, die in einer amtlich genehmigten Bauart ausgeführt sein müssen und zur Verwendung im Geltungsbereich der StVZO angeboten werden, ist nur gestattet, wenn die Teile mit einem amtlich vorgeschriebenen Prüfzeichen gekennzeichnet sind. Nur so kann sicher gestellt werden, dass Fahrzeugteile, die eventuell mangelhaft sind, nicht im öffentlichen Straßenverkehr verwendet werden. Ein auffälliger Disclaimer, der eine Verwendung des Kfz-Zubehörs im Geltungsbereich der StVZO ausschließt, verhindert keinen Wettbewerbsverstoß.

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17. Februar 2015

Verweis auf eBay-Angebot bei Offline-Kauf nicht ausreichend, um Artikelbeschreibung zum Vertragsinhalt werden zu lassen

Kaufvertrag, auf dem ein rotes Auto steht sowie 100-Euro-Scheine und Münzgeld liegt. Kaufrecht
Urteil des AG Pfaffenhofen a. d. Ilm vom 10.12.2014, Az.: 1 C 1030/14

Wird bei Vertragsschluss der Kilometerstand eines Gebrauchtfahrzeuges nicht näher thematisiert, liegt im Zweifel hierzu keine vertragliche Vereinbarung vor. Dies ist auch dann nicht anders zu bewerten, wenn im Kaufvertrag auf ein bestehendes eBay-Angebot verwiesen wurde und diese Verweisung lediglich der Beschreibung von Zustand und Ausstattung mit Ausnahme des Kilometerstands diente. Lässt sich der Käufer im Zuge des Vertragsschlusses das Serviceheft des Kfz nicht zeigen oder besteht nicht auf einer Einsicht des Heftes, dann handelt er grob fahrlässig im Sinne des § 442 Abs. 1 BGB, denn ohne die grobe Fahrlässigkeit hätte er den Ist-Zustand im Zeitpunkt des Vertragsschlusses gekannt.

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