Urteile aus der Kategorie „gewerblicher Rechtsschutz“

19. März 2015 Top-Urteil

Bei Werbung für fremde Angebote haftet eBay für deren Rechtsverletzungen

Richterhammer auf Tastatur
Urteil des BGH vom 05.02.2015, Az.: I ZR 240/12

a) Der Betreiber eines Internetmarktplatzes, der Dritten dort die Möglichkeit eröffnet, Verkaufsangebote ohne seine Kenntnisnahme in einem vollautomatischen Verfahren einzustellen, kann als Störer auf Unterlassung in Anspruch genommen werden, wenn er Anzeigen im Internet geschaltet hat, die über einen elektronischen Verweis zu Angebotslisten führen, in denen auch die Marken der Klägerin verletzende Angebote enthalten sind.

b) Beschränkt der Markeninhaber den gegen den Marktplatzbetreiber wegen markenrechtsverletzender Verkaufsangebote Dritter gerichteten Unterlassungsanspruch nicht auf die konkrete Verletzungsform, hat er auch vorzutragen, dass die von ihm im Klageantrag genannten abstrakten Kriterien es dem Marktplatzbetreiber ermöglichen, problemlos und zweifelsfrei festzustellen, ob ein Handeln des Anbieters im geschäftlichen Verkehr vorliegt.

c) Stellt der Betreiber eines Internetmarktplatzes dem Nutzer eine Funktion zur automatischen Unterrichtung über neue Angebote durch E-Mails zur Verfügung, löst dies keine gesteigerten Überwachungspflichten aus.

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09. Februar 2015 Top-Urteil

Bestätigungsmail über Kundenkontoeröffnung kann unzulässige Werbung darstellen

Zwei gegenüber stehende Platten auf denen viele Posteingangszeichen von E-Mails sowie Binärcodes dargestellt sind.
Urteil des AG Pankow-Weißensee vom 16.12.2014, Az.: 101 C 1005/14

Eine Bestätigungs-E-Mail über die Einrichtung eines Kundenkontos kann unverlangt zugesendete Werbung darstellen, wenn der Empfänger die Eröffnung des Kontos nicht veranlasst und der Zusendung nicht anderweitig ausdrücklich und nachweisbar (per "double-opt-in-Verfahren") zugestimmt hat.

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30. Januar 2015 Top-Urteil

Meinungsfreiheit gilt auch für überzogene Unternehmenskritik

Eine Hand hebt ein Holzschild mit der Aufschrift "Meinungsfreiheit" hoch.
Urteil des BGH vom 16.12.2014, Az.: VI ZR 39/14

a) § 824 Abs. 1 BGB bietet keinen Schutz vor abwertenden Meinungsäußerungen. Dies gilt auch für Äußerungen, in denen Tatsachen und Meinungen sich vermengen, sofern sie durch die Elemente der Stellungnahme, des Dafürhaltens oder Meinens geprägt sind.

b) Das Recht am eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb schützt auch das Interesse des Unternehmers daran, dass seine wirtschaftliche Stellung nicht durch inhaltlich unrichtige Informationen oder Wertungen, die auf sachfremden Erwägungen beruhen oder herabsetzend formuliert sind, geschwächt wird und andere Marktteilnehmer deshalb von Geschäften mit ihm abgehalten werden.

c) Eine wertende Kritik an der gewerblichen Leistung eines Wirtschaftsunternehmens ist in der Regel auch dann vom Grundrecht der Meinungsäußerungsfreiheit nach Art. 5 Abs. 1 GG gedeckt, wenn sie scharf und überzogen formuliert ist; sie kann nur unter engen Voraussetzungen als Schmähkritik angesehen werden.

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15. Januar 2015 Top-Urteil

Fluggesellschaften müssen bei Online-Buchung stets alle Kosten anzeigen

Flugzeug steht auf der Start- und Landebahn am Flughafen bei Sonnenuntergang.
Urteil des EuGH vom 15.01.2015, Az.: C-573/13

Der im Rahmen eines elektronischen Buchungssystems zu zahlende Endpreis einer Flugreise muss bei jeder Angabe von Preisen für Flugdienste, einschließlich bei ihrer erstmaligen Angabe, ausgewiesen werden. Dies gilt nicht nur für den vom Kunden ausgewählten Flugdienst, sondern auch für jeden Flugdienst, dessen Preis angezeigt wird. Darunter fallen nicht nur die für den Flug anfallenden Steuern, Gebühren und Kerosinzuschlag, sondern auch eventuelle Buchungsgebühren. Es reicht gerade nicht, diese Bearbeitungsgebühr erst direkt vor der Buchung anzuzeigen.

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07. Januar 2015 Top-Urteil

Online-Händler muss auf Mindermengenzuschlag gesondert hinweisen

Offenes Paket steht auf einer Europalette. Davor liegt aufeienander gestapeltes Münzgeld und gebündelte Geldscheine.
Urteil des OLG Hamm vom 28.06.2012, Az.: I-4 U 69/12

Erhebt ein Online-Händler auf Bestellungen einen Mindermengenzuschlag, so muss auf diesen gesondert und deutlich erkennbar hingewiesen werden. Es reicht nicht aus, wenn der Zuschlag für den Verbraucher erst durch Anklicken des Wortes „Versandkosten“ ersichtlich wird. Bei einem Mindermengenzuschlag handelt es sich um einen sonstigen Preisbestandteil, der grundsätzlich nichts mit dem Versand zu tun hat.

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01. Dezember 2014 Top-Urteil

Händler auf Amazon haften nicht für dessen Weiterempfehlungsfunktion

Frau tippt mit ihrem Finger auf Kästchen "Weiterempfehlung".
Urteil des LG Arnsberg vom 30.10.2014, Az.: 8 O 121/14

Ein Händler auf Amazon haftet nicht für die Weiterempfehlungsfunktion auf Amazon. Grund dafür ist, dass der Händler nicht als Störer angesehen werden kann, da er keinerlei Einflussmöglichkeiten auf die Nutzung dieser Weiterempfehlungsfunktion besitzt. Die Aktivierung dieser Funktion erfolgt vielmehr automatisch, sodass ein Händler dies lediglich verhindern kann, indem er die Nutzung von Amazon gänzlich unterlässt. Dies kann jedoch weder gesetzlich gefordert werden, noch ist es dem Händler zumutbar.

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28. November 2014 Top-Urteil

Zur Nutzung eines Lichtbildes unter einer Creative Commons-Lizenz

Copyright Zeichen wird mit Kugelschreiber geschrieben. Lizenzrecht.
Urteil des OLG Köln vom 31.10.2014, Az.: 6 U 60/14

Die Nutzung eines Lichtbildes unter einer CC-Lizenz kann zu einer Urheberrechtsverletzung führen, wenn das Lichtbild umgestaltet und anschließend ohne Einwilligung des Urhebers veröffentlicht wird. Bereits ein Beschneiden des Bildes kann eine solche Umgestaltung darstellen, wenn durch das Beschneiden die Aussage des Bildes verändert wird oder die Urheberbezeichnung nicht mehr erkennbar ist. Für die Auslegung der Bezeichnung „non commercial“ ist dabei nicht nur auf deutsches Recht oder Gewohnheiten der deutschen Sprache abzustellen. Da es sich bei CC-Lizenzen um AGB handelt, gehen Zweifel an deren Reichweite zulasten des Verwenders.

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20. November 2014 Kommentar Top-Urteil

LG Köln – Bundesrepublik Deutschland hat Anspruch auf Freigabe der Domain bag.de

Web-Adresse "http://www.". Internetrecht/Domainrecht.
Kommentar zum Urteil des LG Köln vom 26.08.2014, Az.: 33 O 56/14

Das Namensrecht schützt den Träger eines bestimmten Namens, diesen Namen auch im Rahmen einer Internet-Domain verwenden zu können. Doch was gilt im Fall einer Abkürzung des geschützten Namens, insbesondere dann, wenn diese Abkürzung zugleich als generischer Begriff verstanden werden könnte? Das Landgericht Köln hatte nun einen solchen Fall im Zusammenhang mit der Domain bag.de zu entscheiden.

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10. November 2014 Top-Urteil

Farbmarke „Gelb“ darf nur für Langenscheidt-Wörterbücher verwendet werden

Aufgeschlagenes Langenscheidt Wörterbuch auf dem ein Kugelschreiber liegt. Darüber liegt eine Brille und links daneben befinden sich weitere aufeinander gestapelte Langenscheidt Wörterbüchern, wobei das oberste ebenfalls aufgeschlagen ist.
Urteil des BGH vom 18.09.2014, Az.: I ZR 228/12

a) Eine Aussetzung des markenrechtlichen Verletzungsverfahrens im Hinblick auf ein gegen die Klagemarke gerichtetes Löschungsverfahren scheidet im Regelfall aus, wenn keine überwiegende Wahrscheinlichkeit für den Erfolg des Löschungsverfahrens besteht.

b) Eine gesteigerte Kennzeichnungskraft einer abstrakten Farbmarke ist nicht notwendige Voraussetzung für die Annahme einer markenmäßigen Verwendung des angegriffenen Farbtons.

c) Zwischen zweisprachigen Wörterbüchern und Sprachlernsoftware besteht hochgradige Warenähnlichkeit.

d) Nimmt der Verkehr auf den angegriffenen Produktverpackungen einen Farbton als eigenständiges (Zweit-)Kennzeichen und nicht als Teil eines zusammengesetzten Zeichens wahr, ist dieser Farbton isoliert der Prüfung der Zeichenähnlichkeit zugrunde zu legen.

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09. Oktober 2014 Top-Urteil

Geld-Zurück-Garantie III

Ein Kugelschreiber liegt auf aufgefächerten 100 €- und 50 €-Geldscheinen.
Urteil des BGH vom 19.03.2014, Az.: I ZR 185/12

a) Der Tatbestand der Nummer 10 des Anhangs zu § 3 Abs. 3 UWG setzt keine hervorgehobene Darstellung der vermeintlichen Besonderheit des Angebots, sondern lediglich voraus, dass beim Verbraucher der unrichtige Eindruck erweckt wird, der Unternehmer hebe sich bei seinem Angebot dadurch von den Mitbewerbern ab, dass er dem Verbraucher freiwillig ein Recht einräume. Der Tatbestand ist jedoch nicht erfüllt, wenn dem angesprochenen Verbraucher gegenüber klargestellt wird, dass ihm keine Rechte eingeräumt werden, die ihm nicht schon kraft Gesetzes zustehen.

b) Eine gemäß § 5 Abs. 1 Satz 2 Nr. 7 UWG irreführende Werbung mit bei Leistungsstörungen bestehenden Gewährleistungsansprüchen liegt nicht vor, wenn die im Gewährleistungsfall bestehenden Ansprüche nicht als etwas Ungewöhnliches herausgestellt, sondern als selbstverständlich bestehend bezeichnet werden.

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