Urteile aus der Kategorie „Internetrecht“

21. Oktober 2013

ULD kann Facebook-Fanpages nicht verbieten

Pressemitteilung des VG Schleswig-Holstein vom 09.10.2013, Az.: 8 A 218/11, 8 A 14/12, 8 A 37/12 Betreiber von Facebook-Fanpages verstoßen nicht gegen Datenschutzrecht, da sie lediglich Einfluss auf die eingestellten Inhalte nehmen können, nicht jedoch auf den Datenaustausch zwischen dem einzelnen Nutzer und Facebook. Aus diesem Grund hat das unabhängige Landeszentrum für Datenschutz keine Berechtigung, die Page-Betreiber aufgrund etwaiger datenschutzrechtlicher Verstöße, zu einer Deaktivierung ihrer Fanpage zu zwingen.
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21. Oktober 2013

Online Ärztebewertungsportal ist grundsätzlich zulässig

Pressemitteilung des AG München vom 07.10.2013, Az.: 158 C 13912/12: Ein Ärztebewertungsportal ist grundsätzlich zulässig, da das Interesse der Öffentlichkeit an der Verfügbarkeit von Daten über medizinische Versorgungsmöglichkeiten zusammen mit dem Recht auf Meinungs- und Kommunikationsfreiheit das Recht auf informationelle Selbstbestimmung überwiegt.
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21. Oktober 2013

Online-Bundesligamanager stellt kein Glücksspiel dar

Pressemitteilung des BVerwG vom 16.10.2013, Az.: 8 C 21.12 Der Online-Bundesligamanager "Super-Manager" stellt kein Glücksspiel im Sinne des Glücksspielstaatsvertrags dar, da für einen Zugang zum Spiel nur eine Teilnahmegebühr verlangt wird, welche nicht im Zusammenhang mit der Gewinnchance im Spiel steht. Dies entspricht nicht den Anforderungen, die an den Glücksspielbegriff in § 3 Abs. 1 Satz 1 GlüStV gestellt werden.
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20. Oktober 2013

Eigentumserwerb oder Nutzungslizenz an digitalen Werken?

Urteil des LG Berlin vom 05.03.2013, Az.: 4 O 191/11 Die AGB-Klausel, dass der Käufer eines digitalen Hörbuchs, Musikwerks, Films oder E-Books mittels Download in einem Online-Shop gerade kein Eigentum an dem Werk (wie z.B. beim Kauf einer CD oder DVD), sondern lediglich ein einfaches, nicht übertragbares Recht (Lizenz) zur persönlichen Nutzung erwirbt, ist nicht überraschend und zulässig. Primärer Vertragszweck ist hierbei das Ermöglichen und Bereitstellen eines Downloads durch den Verkäufer sowie das anschließende beliebig häufige Anhören oder Ansehen durch den Kunden.
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20. Oktober 2013

Überraschende Verlängerungsklausel unwirksam

Urteil des AG Minden vom 19.12.2012, Az.: 22 C 463/12 Eine Verlängerungsklausel in den AGB eines Online-Dienstleistungsportals, die sich im Bestellformular unterhalb der Fußnoten und des "Zurück"-Buttons befindet, ist aufgrund dieser Positionierung überraschend und wird nicht Vertragsbestandteil.
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20. Oktober 2013

Auch versehentliche Versendung von Werbemails verletzt Persönlichkeitsrecht des Empfängers

Urteil des LG Münster vom 22.04.2013, Az.: 08 O 413/12 Auch die ungeplante Aufnahme von geschäftlichem Kontakt mittels Werbe-E-Mails, die aus Versehen (z.B. in Folge eines Programmierfehlers) ohne Einwilligung versendet werden, stellt eine unzumutbare Belastung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts dar und begründet, unabhängig von einem Verschulden des Versenders, einen Unterlassungsanspruch des Empfängers.
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20. Oktober 2013

Druckdatenübertragungsverfahren

Urteil des BGH vom 13.08.2013, Az.: X ZR 73/12 a) Im Patentnichtigkeitsverfahren steht es einem sofortigen Anerkenntnis im Sinne von § 93 ZPO gleich, wenn der Patentinhaber in der Klageerwiderung das Schutzrecht nur in eingeschränkter Fassung verteidigt und auf den darüber hinausgehenden Schutz für die Vergangenheit und Zukunft verzichtet. Eine Erklärung des Patentinhabers, er erkenne das gegen den nicht verteidigten Teil des Patents gerichtete Klagebegehren an, ist grundsätzlich als Verzicht in diesem Sinne auszulegen. b) Ein Patentinhaber gibt auch dann Veranlassung zur Erhebung einer Nichtigkeitsklage, wenn er dem potentiellen Kläger trotz Aufforderung nicht schon vor Klageerhebung eine Rechtsstellung verschafft, die mit derjenigen nach der Nichtigerklärung des Patents vergleichbar ist.
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09. Oktober 2013

An Kinder gerichtete Kaufaufforderung im Zusammenhang mit Onlinegame ist wettbewerbswidrig

Urteil des BGH vom 17.07.2013, Az.: I ZR 34/12 „Schnapp Dir die günstige Gelegenheit und verpasse Deiner Rüstung & Waffen das gewisse Etwas“ war der Slogan, gerichtet an Kinder, die ein Spiel im Internet nutzen. Mit diesem Text bewarb der Anbieter einen Link zu kostenpflichtigen Zusätzen in dem Spiel. Diese Anpreisung untersage der BGH jedoch nun, da sie auf Kinder abzielte. Entgegen der Vorinstanzen sahen die Karlsruher Richter in dem Link bereits eine unmittelbare Aufforderung zum Kauf, die gerade die Unerfahrenheit der Kinder ausnutzt. Dass das Angebot erst auf der Folgeseite konkretisiert wird, ändert nichts daran.
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