Urteile aus der Kategorie „Internetrecht“

01. Januar 2013

Sportwettenbetrug – BGH verwirft Revision

Pressemitteilung Nr. 217/2012 des BGH zum Urteil vom 20.12.2012, Az.: 4 StR 125/12, 4 StR 55/12 Der Bundesgerichtshof bestätigte, wenn auch nur zum Teil, die Verurteilung dreier Angeklagter wegen Sportwettenbetruges. Die Angeklagten platzierten bei verschiedenen ausländischen Wettanbietern zahlreiche Wetten auf Fussballspiele im europäischen In- und Ausland. Der Clou daran: Vor der Platzierung der Wetten wurden Manipulationsabsprachen mit Schiedsrichtern und Spielern getroffen. So wurden hinsichtlich der einzelnen Spielpaarungen Wettgewinne im hohen fünfstelligen Bereich erzielt.
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21. Dezember 2012

Wikipedia-Beitrag auch ohne Einverständnis des Betroffenen rechtmäßig

Urteil des LG Tübingen vom 18.07.2012, Az.: 7 O 525/10 Die Veröffentlichung eines Wikipedia-Beitrages, welcher das berufliche Wirken einer Person widerspiegelt, kann auch ohne deren Zustimmung erfolgen. Zwar liegt ein Eingriff in das allgemeine Persönlichkeitsrecht auch dann vor, wenn das Recht des Einzelnen, darüber zu bestimmen, ob und welche Informationen über ihn veröffentlicht werden, nicht gewahrt bleibt. Jedoch müsste in diesem Fall das Schutzinteresse des Betroffenen die schutzwürdigen Belange der Gegenseite überwiegen.
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21. Dezember 2012

Unzulässigkeit von „Zirka-Lieferfristen“

Urteil des OLG Hamm vom 18.09.2012, Az.: I-4 U 105/12 Weisen die Vertragsbedingungen eines Online- bzw. eBay-Shops hinsichtlich der Lieferbedingungen die Klausel „angegebene Lieferfristen stellen nur einen Richtwert dar und gelten daher nur annähernd vereinbart (Zirka-Fristen)“ auf, so ist diese wettbewerbswidrig und kann einen Unterlassungsanspruch begründen. Mit einer solchen Klausel werden verbindliche Lieferzeiten abgesprochen. Daran ändert auch der Klammerzusatz „Zirka-Fristen“ nichts. Dem Käufer muss es möglich sein, bei Angaben von Lieferfristen auf diese vertrauen zu können.
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21. Dezember 2012

Bundesgerichtshof präzisiert Rechtsprechung zum Keyword-Advertising

Pressemitteilung Nr. 211/2012 des BGH zum Urteil vom 13.12.2012 , Az.: I ZR 217/10

Der BGH hat seine Rechtsprechung zum Key-Advertising bestätigt und präzisiert. Dabei wird über ein mit einer Marke identisches oder verwechselbares Schlüsselwort (Keyword) Internetnutzern die Werbung eines Dritten angezeigt. Eine Markenverletzung kommt im Hinblick auf eine Beeinträchtigung der Herkunftsfunktion der Marke nicht in Betracht, wenn der angezeigte Werbeblock getrennt von der Trefferliste erscheint und keinen Bezug zur Marke, zum Markeninhaber oder zu den unter der Marke angegebenen Produkten aufweist.
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18. Dezember 2012

Ermittlung von IP-Adressen via Software muss zuverlässig sein

Beschluss des OLG Köln vom 07.09.2011, Az.: 6 W 82/11
Eine Rechtsverletzung kann einer IP-Adresse nur dann zugeordnet werden, wenn es offensichtlich ist, dass sie von dem besagten Anschluss begangen wurde. Wird zur Erfassung der IP-Adressen ein Such- und Überwachungsprogramm eingesetzt, so muss diese Software zuverlässig sein. Dies ist nur dann der Fall, wenn durch Untersuchungen nachgewiesen werden kann, dass die Software die IP-Adressen nicht fehlerhaft ermittelt. Ein bloßer Nachweis, dass die Rechtsverletzungen zutreffend ermittelt wurden, genügt hingegen nicht.
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18. Dezember 2012

Abrufbarkeit eines Lichtbildes über URL-Adresse löst bereits Vertragsstrafe aus

Urteil des OLG Karlsruhe vom 03.12.2012, Az.: 6 U 92/11

Der Anspruch auf Zahlung der Vertragsstrafe aus einer strafbewehrten Unterlassungserklärung wird auch dann fällig, wenn der Urheberrechtsverletzer zwar den Link zu dem betreffenden Bild gelöscht hat, nicht jedoch die URL-Adresse des Bildes selbst.

Vorliegend hatte sich ein Verlag gegenüber einem Fotografen verpflichtet, es zu unterlassen, eines seiner Bilder ohne Angabe des Künstlers und der Quelle für seine Homepage zu nutzen und löschte den Link auf seiner Homepage zu dem Bild, ließ dieses jedoch unverändert abgespeichert unter derselben URL-Adresse.
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17. Dezember 2012

E-Mail zur Bestätigung einer Newsletter-Bestellung schon unzulässige Werbe-E-Mail (Spam)

Urteil des OLG München vom 27.09.2012, Az.: 29 U 1682/12 Bereits die erste E-Mail im Zuge einer Anmeldung zu einem Newsletter-Abo kann nach Auffassung des OLG München gemäß seinem Urteil vom 10.02.2011 (Aktenzeichen I ZR 164/09) als Werbe-Mail verstanden werden. Eine solche E-Mail ist damit schon unzulässig, wenn diesbezüglich keine Einwilligung in ihren Empfang nachgewiesen werden kann.
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06. Dezember 2012

Störerhaftung aufgrund der Nutzung der Filesharing – Software „RetroShare“

Beschluss des LG Hamburg vom 24.09.2012, Az.: 308 O 319/12 Wer die Filesharing-Software "RetroShare" nutzt, haftet zwar nicht als Täter oder Teilnehmer, allerdings haftet er als Störer. Er ist als Störer, da er anderen Teilnehmern des RetroShare-Netzwerkes die Nutzung seines Anschlusses zur Weiterleitung eines Titels ermöglichte und er Prüfpflichten verletzt hat; er hat bewusst eine Software eingesetzt, die es anderen Teilnehmern des RetroShare-Netzwerkes ermöglichte, rechtswidrig Dateien über seinen Anschluss öffentlich zugänglich zu machen, ohne dass er dies in irgendeiner kontrollieren konnte.
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26. November 2012

Keine Haftung für Filesharing im Urlaub

Urteil des LG Köln vom 24.10.2012, Az.: 28 O 391/11 Eine Haftung des Anschlussinhabers als Teilnehmer oder als Störer für über seinen Anschluss mittels Filesharing-Tauschbörsen begangener Urheberrechtsverletzungen scheidet aus, wenn er sich zu dem Zeitpunkt der Rechtsverletzung mit allen im Haushalt lebenden Personen im Urlaub befand und glaubhaft versichern kann, dass er während dieser Zeit alle technischen Geräte, insbesondere aber auch Router und Computer, vom Stromnetz getrennt hat.
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21. November 2012

„Voraussichtliche Versanddauer“ ist zu unbestimmt

Urteil des OLG Bremen vom 05.10.2012, Az.: 2 U 49/12 Bei der Angabe "Voraussichtliche Versanddauer: 1-3 Werktage" handelt es sich um eine allgemeine Geschäftsbedingung, die jedoch mangels ausreichender Bestimmtheit unwirksam ist. Der Kunde kann insbesondere durch den relativierenden Zusatz "voraussichtlich" nicht selbst zuverlässig einschätzen, wann die Fälligkeit der Leistung eintritt und der Verkäufer sich im Verzug befindet.
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