Urteile aus der Kategorie „Internetrecht“

10. Februar 2015

Entfernung von Kennzeichen auf Webseite nach Aufhebung eines Franchise-Vertrags

Person sitzt vor einem PC, in dessen Bildschirm das Wort "brand" erläutert wird.
Urteil des LG Bielefeld vom 12.09.2014, Az.: 10 O 40/14

Ein Franchisenehmer ist nach Aufhebung des Franchise-Verhältnisses verpflichtet, die Nutzung sämtlicher Vertragsrechte einzustellen und jeden Hinweis auf das Franchise-System im Zusammenhang mit seinem Unternehmen zu entfernen. Davon erfasst ist auch die Beseitigung sämtlicher Internetwerbung sowie Marken, Logos und Geschäftskennzeichen, die auf das Franchise-System hinweisen. Eine ausschließlich manuelle Prüfung ist dabei nicht ausreichend; vielmehr muss sich der ehemalige Lizenznehmer eines Computerprogramms zur Löschung der entsprechenden Hinweise bedienen.

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10. Februar 2015

Keine missbräuchliche Ausnutzung der marktbeherrschenden Stellung, wenn die Marktbeherrschung erst durch den Abschluss des Geschäfts entsteht

Geschäftsmann im Anzug steht vor einer dunklen Wand, daneben ein Säulendiagramm
Urteil des OLG Frankfurt am Main vom 09.12.2014, Az.: 11 U 95/13

Entsteht die Marktbeherrschung erst durch den Abschluss des Geschäfts, fehlt es an einer Kausalität zwischen Marktbeherrschung und der Forderung nach missbräuchlich überhöhten Preisen. Auf die Wettbewerbskonformität der vereinbarten Preise zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses kommt es nicht an. Folglich stellt die Verweigerung einer Preisreduzierung in einem langfristigen Vertrag nicht ohne weiteres einen Preismissbrauch gem. § 19 Abs. 1 GWB - sondern in erster Linie die Ausnutzung einer vertraglichen Position - dar, wenn die Marktmacht der Beklagten beim Zustandekommen eines Unternehmenskaufs für die Festsetzung der Preise keine Rolle spielte.

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09. Februar 2015 Top-Urteil

Bestätigungsmail über Kundenkontoeröffnung kann unzulässige Werbung darstellen

Zwei gegenüber stehende Platten auf denen viele Posteingangszeichen von E-Mails sowie Binärcodes dargestellt sind.
Urteil des AG Pankow-Weißensee vom 16.12.2014, Az.: 101 C 1005/14

Eine Bestätigungs-E-Mail über die Einrichtung eines Kundenkontos kann unverlangt zugesendete Werbung darstellen, wenn der Empfänger die Eröffnung des Kontos nicht veranlasst und der Zusendung nicht anderweitig ausdrücklich und nachweisbar (per "double-opt-in-Verfahren") zugestimmt hat.

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04. Februar 2015

Zur Wettbewerbswidrigkeit von E-Mail-Werbung

grüne Newsletter-Taste auf Computertastatur
Urteil des LG Frankenthal vom 21.11.2013, Az.: 2 HK O 111/12

Unternehmen dürfen Verbrauchern, deren E-Mail-Adressen sie nicht im Zusammenhang mit dem Verkauf von Waren oder Dienstleistung erhalten haben, keine Werbung per E-Mail zusenden, ohne deren ausdrückliche vorherige Einwilligung hierfür erhalten zu haben. Haben die Unternehmen für die vorherige Einwilligung keine Beweise, so handeln sie wettbewerbswidrig, denn das Zusenden von E-Mail-Werbung gilt in diesem Fall als eine unzumutbare Belästigung.

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02. Februar 2015

Vergütung von 910,00 Euro jährlich für Eintragung in wenig genutztes Branchenbuch stellt Wucher dar

Aufgeschlagenes gelbes Telefonbuch.
Beschluss des LG Wuppertal vom 05.06.2014, Az.: 9 S 40/14

Eine Vergütung von 910,00 Euro jährlich für einen Eintrag in ein wenig bekanntes Online Branchenbuch bei Verwendung eines Anmeldeformulars, dessen Ausgestaltung ersichtlich den Zweck hat, den Angeschriebenen zu überrumpeln, erfüllt die Voraussetzungen eines wucherähnlichen Rechtsgeschäfts. Das Branchenbuch erschien bei den führenden Suchmaschinendiensten nicht unter den ersten fünf Suchtrefferseiten und kann daher als sehr wenig genutzt angesehen werden. Da der Eintrag in das Branchenbuch somit quasi wertlos ist, steht die Gegenleistung von 910,00 Euro jährlich in einem auffälligen Missverhältnis zur angebotenen Leistung.

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02. Februar 2015 Top-Urteil

CT-Paradies

Neben einem Fotograf befinden sich viele einzelne kleine Bilder.
Urteil des BGH vom 18.09.2014, Az.: I ZR 76/13

a) Ein Vervielfältigungsstück eines Werkes im Sinne von § 10 Abs. 1 UrhG liegt auch dann vor, wenn ein Werk in das Internet gestellt worden ist.

b) Eine Person ist nur dann im Sinne von § 10 Abs. 1 UrhG in der üblichen Weise auf dem Vervielfältigungsstück eines Werkes als Urheber bezeichnet, wenn die Angabe an einer Stelle angebracht ist, wo bei derartigen Werken üblicherweise der Urheber benannt wird, und die Bezeichnung inhaltlich erkennen lässt, dass sie den Urheber dieses Werkes wiedergibt.

c) Eine Angabe vermag nur dann die Vermutung der Urheberschaft (§ 10 Abs. 1 UrhG) zu begründen, wenn der Verkehr darin die Bezeichnung einer natürlichen Person erkennt.

d) Die Verpflichtung zur Unterlassung einer Handlung, durch die ein fortdauernder Störungszustand geschaffen wurde, ist mangels abweichender Anhaltspunkte regelmäßig dahin auszulegen, dass sie nicht nur die Unterlassung derartiger Handlungen, sondern auch die Vornahme möglicher und zumutbarer Handlungen zur Beseitigung des Störungszustands umfasst.

e) Der Unterlassungsschuldner hat zur Erfüllung der Unterlassungsverpflichtung erforderlichenfalls auf Dritte einzuwirken, wenn und soweit er auf diese Einfluss nehmen kann.

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02. Februar 2015

Google haftet als Störer bei Rechtsverletzung

Lupe vor dem Wort "Suchen" in Google-Farben
Urteil des LG Heidelberg, Az.: 2 O 162/13

Der Betreiber einer Internetsuchmaschine haftet für die Verbreitung persönlichkeitsverletzende Inhalte als Störer, wenn er nach Kenntniserlangung der Rechtverletzung und nach Ablauf einer angemessenen Prüffrist einen solchen Inhalt nicht aus den Ergebnissen der Suchmaschine entfernt. Auf die Haftungsbeschränkung des § 10 Satz 1 TMG kann sich der Betreiber der Suchmaschine nicht berufen, weil er mit der Sortierung und Anzeige von Suchergebnissen in einer bestimmten Reihenfolge eigene Informationen zur Nutzung bereithält.

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29. Januar 2015 Top-Urteil

Internationale Zuständigkeit bei Urheberrechtsverletzung im Internet

Landkarte der EU, umrandet von den einzelnen Länderflaggen.
Urteil des EuGH vom 22.01.2015, Az.: C-441/13

Es ist jedes Gericht innerhalb der EU zuständig, in dessen Zuständigkeitsbereich die Webseite mit dem urheberrechtlich geschützten Werk widerrechtlich abrufbar ist. Mit der Wendung „vor dem Gericht des Ortes, an dem das schädigende Ereignis eingetreten ist oder einzutreten droht“ in Art. 5 Nr. 3 der Verordnung Nr. 44/2001 ist sowohl der Ort der Verwirklichung des Schadenserfolgs als auch der Ort des für den Schaden ursächlichen Geschehens gemeint, so dass dem Kläger hier ein Wahlrecht zusteht.

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