Urteile aus der Kategorie „Internetstrafrecht“
Online – Musiktauschbörse: Eltern haften für ihre Kinder
Ein Anschlussinhaber haftet als Störer für von seinen Kindern begangene Urheberrechtsverletzungen im Filesharing. Vorliegend wurden über den mittels der IP-Adresse identifizierten Anschluss des Beklagten 543 Musikdateien von dessen Kindern auf einer Tauschbörse zum Downlad angeboten. Da durch den Beklagten auch keine wirksamen Maßnahmen zur Verhinderung dieser Rechtsverletzungen ergriffen wurden, bejahte das Gericht die Störerhaftung.
Betrachten von kinderpornografischen Internetseiten strafbar
Nach einem Revisionsurteil des Hanseatischen Oberlandesgerichts in Hamburg ist bereits das bewusste und gewollte Betrachten von Internetseiten mit kinderpornografischem Inhalt strafbar. Das OLG Hamburg erweiterte durch Auslegung den Besitzbegriff des § 184b Abs. 4 StGB dahingehend, dass bereits das Herunterladen von Dateien aus dem Internet in den Cache des Browsers darunter fällt.
Betrug im Internet durch Spam-Mail-Kampagnen
Urteil des LG Göttingen vom 17.08.2009, Az.: 8 KLs 1/09
In seinem Urteil hat das Landgericht Göttingen drei Angeklagte wegen mittäterschafltichen Betrugs bzw. Beihilfe zum Betrug für schuldig befunden. Die Angeklagten gelangten an Datensätze von 600.000 Personen mit Namen, Anschriften und Email-Adressen. Daraufhin verschickten sie Lock-(Spam)-Mails und brachten die Adressaten der Mails dazu, auf eine bestimmte Internetseite zu klicken, um daraufhin Gebühren zu verlangen und vermeintliche Verträge abzuschließen. Insgesamt haben die Angeklagten durch ihre Spam-Mail-Kampagne über 130.000 € eingenommen; sie wurden zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu einem Jahr und sechs Monaten verurteilt. Die Strafvollstreckung wurde zur Bewährung ausgesetzt.Datenklau und Schmuddelsuchmaschine – Grenzen der Meinungsäußerung
Kohärenz von Phishing und ungerechtfertigter Bereicherung
Urteil des KG Berlin vom 15.10.2009, Az.: 8 U 26/09
Wird beispielsweise ein Geldbetrag, der mit Hilfe von Online-Banking durch Phishing erlangt wurde, auf das Konto eines unwissenden Dritten überwiesen, muss der Dritte das Erlangte nach den Regeln der ungerechtferitgen Bereichung, §§ 812 ff. BGB, an die Bank des Geschädigten herausgeben. Ist der Dritte aber gem. § 818 Abs.3 BGB entreichert und hat keinen Vermögensvorteil mehr, hat das Kreditinsititut keinen Anspruch auf Rückzahlung. Allerdings gibt es zu den zivilrechtlichen Folgen des Phishings bislang nur wenig obergerichtliche und keine höchsrichterliche Rechtsprechung, obwohl dieses Problem des Öfteren auftritt.Internetverbot greift bei Internet-Lottovermittlung nicht
Urteil des OLG Koblenz vom 23.09.2009, Az.: 1 U 349/09
Aufgrund bestehender Zweifel bei der Frage der Vereinbarkeit von § 4 Abs. 4 GlüStV mit Art. 49 EG-Vertrag kann man bei einem "Internet- Lottovermittlungs- Geschäftsbesorgungsvertrag" nicht auf Beendigung durch Wegfall der Geschäftsgrundlage schließen.Gerichtszuständigkeit bei Internetveröffentlichungen
Pressemitteilung Nr. 227/2009 des BGH zum Beschluss vom 10.11.2009, Az.: VI ZR 217/08
Der BGH lässt die Frage der internationalen Gerichtszuständigkeit für Unterlassungsklagen gegen Namensnennung durch Anbieter, welche in einem anderen Mitgliedstaat niedergelassen sind, durch den EuGH klären.Verfassungsbeschwerde gegen gesetzlich bestehende Altersverifikationspflicht abgelehnt
Beschlüsse des BVerfG vom 24.09.2009, Az.: 1 BvR 1231/04, 1 BvR 710/05, 1 BvR 1184/08
Anbieter von pornographischen Inhalten haben gemäß § 184d StGB durch technische Vorkehrungen sicherzustellen, dass die pornographischen Inhalte Personen unter achtzehn Jahren nicht zugänglich sind. Die Altersverifikationspflicht ist nicht bereits deswegen ungeeignet, Minderjährige vor den negativen Einflüssen pornographischer Inhalte zu schützen, weil pornographische Inhalte im Internet auch frei verfügbar sind. Ein Gesetz ist bereits dann geeignet, den von ihm angestrebten Zweck zu erreichen, wenn die Zweckerreichung wenigstens gefördert wird.
