Urteile aus der Kategorie „Internetstrafrecht“

28. Juli 2014

7-tägige Speicherung von IP-Adressen durch Telekommunikationsanbieter zulässig

Urteil des BGH vom 03.07.2014, Az.: III ZR 391/13

Ein Telekommunikationsanbieter darf die IP-Adressen seiner Kunden gem. § 100 Abs. 1 TKG sieben Tage lang speichern. Dies ist jedenfalls nach dem derzeitigen Stand der Technik erforderlich, damit der Dienstleister eventuelle technische Probleme und Störungen erkennen, eingrenzen und beseitigen kann. Da die Speicherung lediglich aus technischen Gründen erfolgt und gerade nicht zum Zwecke der Strafverfolgung, steht eine solche Zulässigkeit auch im Einklang mit dem Urteil des EuGH, in welchem eine anlasslose Vorratsdatenspeicherung für unzulässig befunden wurde.

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02. Juni 2014 Top-Urteil

Bundesgerichtshof bestätigt Strafbarkeit von Ping-Anrufen als Betrug

Liegender roter Telefonhörer an der Telefonschnur.
Urteil des BGH vom 27.03.2014, Az.: 3 StR 342/13

Das Anklingeln von Mobiltelefonen in der Absicht, kostenspielige Rückrufe über Mehrtwertdienstenummern zu provozieren, ist als Betrug strafbar. Der BGH bestätigt in seinem rechtskräftigen Urteil das LG Osnabrück (wir berichteten) in dieser Einschätzung.

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24. April 2014

Zur strafrechtlichen Verantwortlichkeit für Hyperlinks

URL mit https://
Urteil des OLG Stuttgart vom 24.04.2006, Az.: 1 Ss 449/05

Wer Hyperlinks zu Internetseiten setzt, auf denen Propagandamaterial verfassungswidriger Organisationen, Volksverhetzungen oder exzessiven Gewaltschilderungen veröffentlicht sind, kann dafür strafrechtlich verantwortlich gemacht werden. In Ausnahmefällen und unter Würdigung des Gesamtzusammenhangs, in dem ein solcher Hyperlink gesetzt wurde, ist allerdings eine Straflosigkeit nach der Sozialadäquanzklausel möglich.

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28. Februar 2014

„Anpingen“ von Handys als Betrug strafbar

Urteil des LG Osnabrück vom 6. März 2013, Az.: 10 KLs 38/09, 10 KLs - 140 Js 2/07 - 38/09

Das computergesteuerte, kurze Anklingeln von Handys mit dem Ziel, Rückrufe zu provozieren ("Ping"), die durch Verbindungen mit Mehrwertdienstnummern zu erhöhten Kosten führen, an denen sich der Täter bereichert, erfüllt den Tatbestand des Betruges gem. §263 StGB und ist somit strafbar.

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13. Dezember 2013

Redtube-Porno-Abmahnung verbreitet Trojaner per E-Mail

Uns erreichen derzeit eine Vielzahl von Anfragen von geschockten Internetnutzern, die in ihrem E-Mail Posteingang eine Abmahnung der U+C Rechtsanwälte aus Regensburg erhalten haben. Die Nutzer werden darin aufgefordert, wegen angeblich illegalen Streamings eines Pornofilms einen Geldbetrag in Höhe von insgesamt ca. 300.- € oder teilweise deutlich mehr zu bezahlen.
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17. Juni 2013

Sharehoster als strafbarer Gehilfe

Beschluss des HansOLG Hamburg vom 13.05.2013, Az.: 5 W 41/13 Werden Sharehoster auf von ihren Usern hochgeladene rechtswidrige und urheberrechtsverletzende Inhalte aufmerksam gemacht, sind sie verpflichtet, den Zugang zu diesen Dateien unverzüglich zu sperren und im Rahmen des Zumutbaren zu verhindern, dass es erneut zu gleichartigen Rechtsverletzungen kommt. Unterlässt der Sharehoster diese Pflichten und löscht diese Daten auch nach mehrmaligem Hinweis nicht, nimmt er eine fortdauernde Rechtsverletzung billigend in Kauf. Damit scheidet eine Haftung als Störer aus, vielmehr macht er sich als Gehilfe strafbar.
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03. Juni 2013

Die Reichweite der Meinungsfreiheit

Beschluss des LG Augsburg vom 19.03.2013, Az.: 1 Qs 151/13 Auch herabwürdigende Äußerungen können noch von der Meinungsfreiheit gedeckt sein. Zwar kann sich der User eines Forums nicht auf die Pressefreiheit berufen, da er kein Informant ist. Fällt solch eine Äußerung jedoch im Rahmen eines Beitrages eines Onlineforums, in dem über ein aktuelles, publik diskutiertes Thema debattiert wird, bleibt die Äußerung straffrei.
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05. März 2013

Rechtskräftiger Strafbefehl und Verurteilung wegen gewerbsmäßiger Urheberrechtsverletzung des Betreibers von uploaded.to

Urteil des AG München vom 08.10.2012, Az.: 1111 Cs 404 Js 44538/07 Gegen den früheren Betreiber der Internetplattform www.uploaded.to erging zunächst ein Strafbefehl wegen gewerbsmäßiger Urheberrechtsverletzung. Es wurde eine Geldstrafe in Höhe von 360 Tagessätzen verhängt, der Tagessatz auf 400,00 EUR festgesetzt. Hiergegen wurde Einspruch eingelegt, der jedoch auf die Tagessätzhöhe beschränkt wurde. Auf diesen Einspruch hin, wurde durch Urteil die Tagessatzhöhe allerdings nochmals bestätigt. Die Geldstrafe beträgt somit insgesamt 114.000 EUR. Als besonders verwerflich befand das Gericht die Vergütungen des Internetportals.
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08. Januar 2013

DDoS-Attacke strafbar

Urteil des LG Düsseldorf vom 22.03.2011, Az.: 3 LKs 1/11

Durch DDos-Attacken werden die Dienste eines Servers mit einer großen Anzahl von Anfragen - einer größeren als der Server zu bearbeiten in der Lage ist - belastet, wodurch dieser die regulären Anfragen nur noch langsam oder überhaupt nicht mehr bearbeiten kann. Das LG Düsseldorf warf einem Angeklagten Erpressung und Computersabotage vor und verurteilte ihn zu einer Freiheitsstrafe von 2 Jahren und 10 Monaten, da dieser verschiedenen Glücksspielanbietern mit einer DDoS-Attacke drohte, wenn sie nicht einen Betrag zwischen 1.000 Euro und 2.000 Euro an den Angeklagten entrichten würden.
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