Urteile aus der Kategorie „Internetstrafrecht“

13. November 2015

Keine Strafbarkeit der Datenspionage bei unzureichender Firewall

Schloss auf Tastatur symbolisiert Online-Datenschutz
Beschluss des BGH vom 21.07.2015, Az.: 1 StR 16/15

Wird zum Aufbau eines Botnetzwerks eine Schadsoftware verwendet, welche so entwickelt wurde, dass diese von einer Auswahl vorinstallierten Firewalls schlichtweg nicht erkannt wird, erfüllt dies nicht den Tatbestand des „Ausspähen von Daten“ im Sinne des § 202 a I StGB, wenn die Wirkweise der Schadsoftware nicht konkret dargelegt wird.

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04. September 2015

Filtern von IP-Adressen rechtswidrig

mehrere IP-Adressen auf einem weißen Blatt
Beschluss des BGH vom 20.08.2015, Az.: StB 7/15

Ein Telekommunikationsdienstleister darf nicht zur Filterung seiner Telekommunikationsdaten (hier: dynamische IP-Adressen) nach der Nutzung einer bestimmten Browserversion oder einer Sub-URL verpflichtet werden. Zwar sei das Telekommunikationsunternehmen zur Herausgabe einer Kopie der Telekommunikation verpflichtet, die Auswertung und weitere Filterung der Daten obliegt jedoch allein den Strafverfolgungsbehörden.

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11. August 2015

„Rabauken-Jäger“ als strafbare Beleidigung

Jäger mit Flinte über den Schultern
Urteil des AG Pasewalk vom 20.05.2015, Az.: 711 Js 10447/14

Bezeichnet ein Redakteur einen Waidmann als „Rabauken-Jäger“, so stellt diese Äußerung dann eine ehrverletzende Kränkung dar, wenn der Geschädigte durch die Berichterstattung identifizierbar ist und sein allgemeines Persönlichkeitsrecht das Informationsinteresse der Öffentlichkeit überwiegt. Dabei ist unerheblich, ob der Jäger durch namentliche Nennung oder durch die Wiedergabe von Teilinformationen wie Wohnort, Berufstätigkeit und Einzelheiten aus dem Lebenslauf erkennbar wird.

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10. Juli 2015

Zum Maßstab der sekundären Darlegungslast des Anschlussinhabers

PC-Tastatur mit roter Taste mit der Aufschrift "illegaler Download"
Urteil des LG München I vom 05.09.2014, Az.: 21 S 24208/13

Um sich gegen eine Filesharing-Klage zu wehren gilt für den Internet-Anschlussinhaber ein strenger Maßstab für die sekundäre Darlegungslast. Allein die Angabe, dass man als Anschlussinhaber zum Tatzeitpunkt nicht zuhause war und welche andere Personen Zugang zu dem Internetanschluss hatten, genügt nicht. Um dem Anspruch an die sekundäre Darlegungslast gerecht zu werden, muss der Anschlussinhaber konkret d.h. verletzungsbezogen darlegen, ob und warum diese anderen Personen in Betracht kommen, wo sich die potentiellen Täter zum Tatzeitpunkt aufgehalten haben und ob sie zu diesem Zeitpunkt konkret Zugang zum Internetanschluss gehabt haben. Dafür muss der Anschlussinhaber gegebenenfalls Nachforschungen anstellen.

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01. April 2015

Die Nachforschungspflicht eines Anschlussinhabers, über dessen Zugang Filesharing betrieben wurde

rote Buchstaben "P2P", verbunden mit fünf schwarzen Kabelmäusen
Urteil des AG Bielefeld vom 05.02.2015, Az.: 42 C 1001/14

Es wird nicht vermutet, dass der Anschlussinhaber eines Internetzugangs über diesen Filesharing betrieben hat, wenn der Anschluss zum Tatzeitpunkt auch von anderen Personen genutzt wurde. Der Inhaber muss insoweit nur mitteilen, welchen anderen Nutzern bewusst die Möglichkeit zur Mitbenutzung eingeräumt wurde. Weitergehende Nachforschungen können ihm aber nicht zugemutet werden, insbesondere muss er das Nutzungsverhalten von nahestehenden Personen nicht ermitteln. Personen, die den Zugang nur kurzzeitig nutzten, scheiden von vornherein als Täter aus.

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15. September 2014

Beschlagnahmung eines Notebooks

Beschluss des BGH vom 18.06.2014, Az.: 4 StR 128/14

Zur Beschlagnahmung eines - zu einer Straftat verwendeten - Laptops, muss das Gericht vorher im Rahmen einer zwingenden Verhältnismäßigkeitsprüfung ermitteln, ob nicht auch eine weniger einschneidende Maßnahme in Betracht kommt, wenn das Ziel der Einziehung auch dadurch erreicht werden kann.

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28. Juli 2014

7-tägige Speicherung von IP-Adressen durch Telekommunikationsanbieter zulässig

Urteil des BGH vom 03.07.2014, Az.: III ZR 391/13

Ein Telekommunikationsanbieter darf die IP-Adressen seiner Kunden gem. § 100 Abs. 1 TKG sieben Tage lang speichern. Dies ist jedenfalls nach dem derzeitigen Stand der Technik erforderlich, damit der Dienstleister eventuelle technische Probleme und Störungen erkennen, eingrenzen und beseitigen kann. Da die Speicherung lediglich aus technischen Gründen erfolgt und gerade nicht zum Zwecke der Strafverfolgung, steht eine solche Zulässigkeit auch im Einklang mit dem Urteil des EuGH, in welchem eine anlasslose Vorratsdatenspeicherung für unzulässig befunden wurde.

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02. Juni 2014 Top-Urteil

Bundesgerichtshof bestätigt Strafbarkeit von Ping-Anrufen als Betrug

Liegender roter Telefonhörer an der Telefonschnur.
Urteil des BGH vom 27.03.2014, Az.: 3 StR 342/13

Das Anklingeln von Mobiltelefonen in der Absicht, kostenspielige Rückrufe über Mehrtwertdienstenummern zu provozieren, ist als Betrug strafbar. Der BGH bestätigt in seinem rechtskräftigen Urteil das LG Osnabrück (wir berichteten) in dieser Einschätzung.

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24. April 2014

Zur strafrechtlichen Verantwortlichkeit für Hyperlinks

URL mit https://
Urteil des OLG Stuttgart vom 24.04.2006, Az.: 1 Ss 449/05

Wer Hyperlinks zu Internetseiten setzt, auf denen Propagandamaterial verfassungswidriger Organisationen, Volksverhetzungen oder exzessiven Gewaltschilderungen veröffentlicht sind, kann dafür strafrechtlich verantwortlich gemacht werden. In Ausnahmefällen und unter Würdigung des Gesamtzusammenhangs, in dem ein solcher Hyperlink gesetzt wurde, ist allerdings eine Straflosigkeit nach der Sozialadäquanzklausel möglich.

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