Urteile aus der Kategorie „Markenanmeldung“

17. August 2009

Flaggennachahmung nicht eintragungsfähig

Beschluss des BPatG vom 15.06.2009, Az.: 27 W (pat) 115/09

Nicht nur Flaggen und und andere Hoheitszeichen sondern auch deren nachempfundene Bildmarken sind von der Anmeldung als Marke ausgeschlossen. Bei Nachahmungen kommt es nicht darauf an, ob sie in geometrischer Form mit dem originalen Staatssymbol identisch sind. Vielmehr ist auf heraldische Merkmale der Hoheitszeichen abzustellen. Weißt eine Bildmarke alle charakteristischen Merkmale des Staatssymbols ungeachtet der Geometrie auf, so ist sie nach § 8 Abs. 2 Nr. 6, Abs. 1 S. 1 MarkenG nicht eintragungsfähig.
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28. Juli 2009

NATURLICH ist zu natürlich

Beschluss des BPatG vom 08.07.2009, Az.: 28 W (pat) 154/08

Unter Unterscheidungskraft versteht man die einer Marke innewohnende, konkrete Eignung, vom Verkehr als Unterscheidungsmittel für die von der Marke erfassten Waren und Dienstleistungen eines Unternehmens im Unterschied zu solchen anderer Unternehmen wahrgenommen werden. Die Bezeichnung "NATURLICH" unterscheidet sich vom Adjektiv natürlich nur durch die fehlenden Punkte auf dem Vokal der 2. Silbe und der Schreibweise in Versalien. Eine Eintragung der Bezeichnung würde sich auch auf eine Wiedergabe in Kleinschreibung erstrecken, die keinen erkennbaren Unterschied zur glatten Beschreibung darstellen würde.
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21. Juli 2009

Dr. No beschreibt bloß die Ware

Urteil des EuG vom 30.06.2009, Az.: T-435/05

Soll festgestellt werden, ob ein Zeichen, hier der Titel eines Films, vor dem Tag der Anmeldung der Gemeinschaftsmarke als Marke benutzt worden ist, muss dies explizit nachgewiesen werden. Werden die Zeichen als beschreibender Hinweis auf Waren genutzt und sind die Waren auch mit anderen Herkunfstangaben versehen, so zeigt dies nur die betriebliche Herkunft aus derselben Serie. Dient das Zeichen, welches der Name einer Figur aus einem Film ist, als Verbindung einer Ware zum Film, so ist dies nur beschreibend.
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20. Juli 2009

Legosteine als Marke nicht eintragungsfähig

Beschlüsse des BGH vom 16.07.2009, Az.: I ZB 53/07 und I ZB 55/07 Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass Legosteine als dreidimensionale Marke nicht eintragungsfähig sind. Auf die Quaderform könne nicht abgestellt werden, da es sich um die Grundform der Warengattung handele und diese nicht geschützt werden kann. Auch die Noppen auf der Oberseite des Spielsteins lassen sich markenrechtlich nicht schützen, da ihre Form lediglich der Erreichung der technischen Wirkung (dem Zusammenstecken) diene.
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10. Juli 2009

„Rail World“

Beschluss des BPatG vom 06.07.2009, Az.: 30 W (pat) 121/06 Das Deutsche Patent- und Markenamt hat die Anmeldung der Wortmarke "Rail World" wegen fehlender Unterscheidungskraft zurückgewiesen, da es sich bei dem Begriff "Welt der Eisenbahn" um einen beschreibenden Hinweis handelt, zu dem die angebotenen Waren und Dienstleistungen des Anmeldenden jedoch in keinem Bezug stehen. Dieser Beschluss zeigt erneut, dass für eine Markenanmeldung die Unterscheidungskraft einer Marke unerläßlich ist.
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09. Juli 2009

Die Form des Schokoladenriegels Bounty ist nicht als Gemeinschaftsmarke eintragungsfähig

Pressemitteilung des EuG Nr. 60/09 zum Urteil vom 08.07.2009, Az.: T-28/08

Nach der Verordnung über die Gemeinschaftsmarke kann eine Marke, die keine Unterscheidungskraft hat, grundsätzlich nicht eingetragen werden. Eine solche Marke kann aber dann eingetragen werden, wenn sie durch ihre Benutzung für die Waren oder Dienstleistungen, für die die Marke eingetragen werden soll, Unterscheidungskraft erlangt hat. Diese für eine Eintragung erforderliche Unterscheidungskraft verneinten jedoch die europäischen Richter in erster Instanz für den Bounty-Riegel in einem aktuellen Urteil.

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03. Juli 2009

„Passionsspiele“

Beschluss des BPatG vom 28.05.2009, Az.: 25 W (pat) 70/08
Das Bundespatentgericht hatte zu entscheiden, ob die Marke "Passionsspiele" im Bereich von  Layoutgestaltungen von Internetauftritten über ausreichend Unterscheidungskraft zu den nicht nur regional, sondern weltweit bekannten Passionsspielen hat, welche die volkstümliche dramatische Darstellung des Lebens und Sterbens Christi präsentieren. Die Richter verneinten dies und sprachen sich wegen des fehlenden Sachbezugs von Layoutgestaltungen zu der allgemein verbreiteten Vorstellung über die Passionsspielen gegen eine Eintragung der Marke aus.

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30. Juni 2009

Gemeinsam Reisen

Beschluss des BPatG vom 20.04.2009, Az.: 27 W (pat) 60/09 Der Begriff "Gemeinsam Reisen" konnte beim Deutschen Patent- und Markenamt nicht als Marke eingetragen werden, da ihm die erforderliche Unterscheidungskraft fehlt. Aus dem Begriff wird lediglich deutlich, dass die angebotenen Waren- bzw. Dienstleistungen aus Reisen in oder mit einer Gemeinschaft mehrerer Personen bestehen. Für eine Markeneintragung ist das aber nicht ausreichend.
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