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Urteile aus der Kategorie „Musikrecht“
17. Juli 2007 Urteil des LG Stuttgart vom 17.07.2007, Az.: 17 O 243/07 Im vorliegenden Fall wurde einem völlig unbescholtenem Bürger eine strafbewehrte Unterlassungserklärung zugestellt, da dem Provider bei der Nutzerkennung ein Zahlendreher unterlaufen war. Doch der Empfänger konnte beweisen, dass er zum fraglichen Zeitpunkt unter einer anderen IP-Adresse im Internet unterwegs war. Das Landgericht Stuttgart entschied, dass gegenüber diesem keine Unterlassungs- und/oder Schadensersatzansprüche gemäß § 97 Abs. 1 UrhG geltend gemacht werden können. ...
Weiterlesen 26. April 2007 Urteil des VG Göttingen vom 26.04.2007, Az.: 2 A 394/06 Fahrten eines Selbständigen von seiner Wohnung zur Arbeitsstelle stellen eine "private" Nutzung des Kraftfahrzeugs dar. In diesem Fahrzeug befindliche Zweitgeräte (Autoradio) unterfallen deshalb nicht gesondert der Rundfunkgebührenpflicht.
Weiterlesen 19. April 2007 Urteil des LG München I vom 19.04.2007, Az.: 7 O 3950/07 Der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung gegen den Betreiber eines „Usenet“-Servers, über den eine Raubkopie des Musikstücks "Das Beste" der Gruppe "Silbermond" angeboten wurde, ist vom LG München I abgewiesen worden im Urteil vom 19.04.2007,
Weiterlesen 29. März 2007 Urteil des BGH vom 29.03.2007, Az.: I ZR 80/04 Dem Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften werden zur Auslegung der Richtlinie 2006/116/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 12. Dezember 2006 über die Schutzdauer des Urheberrechts und bestimmter verwandter Schutzrechte (Schutzdauerrichtlinie) verschiedene Fragen zur Vorabentscheidung vorgelegt. ...
Weiterlesen 28. Februar 2007 Urteil des LG Köln vom 28.02.2007, Az.: 28 O 16/07 Das Aufzeichnen von Radiosendungen auf dem Server eines Diensteanbieters stellt eine Vervielfältigung dar. Dies ist urheberrechtswidrig, wenn nicht die gesamte Dienstleistung unentgeltlich erfolgt.
Weiterlesen 19. Januar 2006 Urteil des BGH vom 19.01.2006, Az.: I ZR 5/03 Bei der Fernsehaufzeichnung einer Konzertaufführung wird das dargebotene Musikwerk nicht verfilmt. Das Werk der Musik wird dadurch nur vervielfältigt, nicht bearbeitet.
Die Vorschrift des § 96 Abs. 1 UrhG schützt den Inhaber des Vervielfältigungsrechts, indem sie ihm ein Verbotsrecht hinsichtlich andersartiger Werknutzungen (öffentliche Wiedergabe und Verbreitung) gibt, die mithilfe des rechtswidrig hergestellten Vervielfältigungsstücks vorgenommen werden. Auf die Vervielfältigung rechtswidriger Vervielfältigungen ist sie nicht entsprechend anzuwenden. Soweit die Vervielfältigungsrechte von einer Verwertungsgesellschaft wahrge-nommen werden, steht deshalb ein Anspruch aus § 97 Abs. 1 i.V. mit § 96 Abs. 1, § 16 UrhG dieser zu.
Weiterlesen 15. Juli 2005 Urteil des LG Hamburg vom 15.07.2005, Az.: 308 O 378/05 1.) Das Anbieten im Internet von editierten Links („eDonkey-Links“), die die Suche und den Download zu TV-Serien in Internet-Tauschbörsen ermöglicht begründet einen Unterlassungsanspruch aus § 97 UrhG.
2.) Sowohl der Seitenbetreiber als auch der Serverinhaber seien als Störer verantwortlich, da sie den Zugriff auf Filmplagiate nachhaltig erleichteren.
Weiterlesen 19. Mai 2005 Urteil des BGH vom 19.05.2005, Az.: I ZR 299/02 a) Die GEMA hat aufgrund ihrer Berechtigungsverträge mit den Wahrnehmungsberechtigten das Recht, gemäß § 315 BGB nach billigem Ermessen zu bestimmen, was an die Berechtigten jeweils als dasjenige herauszugeben ist, was aus der Auswertung der treuhänderisch wahrgenommenen Nutzungsrechte erlangt ist.
b) Die GEMA ist auch dann, wenn sie es unter Verstoß gegen Pflichten aus § 7 Satz 3 UrhWG versäumt haben sollte, die Grundsätze für die Verteilung der Erlöse in ihrer Satzung festzulegen, den Berechtigten gegenüber verpflichtet und gemäß ihrem Leistungsbestimmungsrecht (§ 315 BGB) berechtigt, die Erlöse aus der Rechtswahrnehmung nach billigem Ermessen zu verteilen.
c) Zur Berechtigung der GEMA, die für die Verteilung der Erlöse maßgebliche Gesamtzahl der Aufführungen von Werken der Unterhaltungsmusik (sog. U-Musik) mit Hilfe eines statistischen Hochrechnungsverfahrens (hier des sog. PRO-Verfahrens) zu ermitteln.
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