Urteile aus der Kategorie „Musikrecht“

22. September 2011

Lobbyarbeit der Musikindustrie

Der Rat der europäischen Union beschloss am 12. September 2011 eine Verlängerung der Schutzfrist für die Leistungsschutzrechte an Tonaufnahmen von 50 auf 70 Jahre. Hiervon profitieren ausübende Künstler und Tonträgerhersteller.
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22. September 2011

„Nur Mir“ beklaut „Metall auf Metall“

Urteil des HansOLG Hamburg vom 17.08.2011, Az.: 5 U 48/05

Der Titel „Nur Mir“ - komponiert von Pelham/Haas, gesungen von Sabrina Setlur – enthält eine zweisekündige fortlaufend wiederholte Rhythmussequenz (Sample) des Titels „Metall auf Metall“ der Künstlergruppe Kraftwerk. Hierdurch wird in das das Tonträgerherstellungsrecht eingegriffen, da bereits die Übernahme kleinster Tonpartikel genügen. Eine freie Benutzung liegt nicht vor, da die entnommene Sequenz auch selbst hergestellt werden könnte und deshalb keine Notwendigkeit besteht, die fremde Rhythmussequenz schlicht zu übernehmen.

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07. September 2011

Keine Haftung des Internet-Providers bei illegalem Filesharing durch Nutzer

Urteil des LG Köln vom 31.08.2011, Az.: 28 O 362/10

Die Verantwortlichkeit eines Telekommunikationsunternehmens beschränkt sich auf den Transport von Daten, ohne dabei von diesen Kenntnis oder in sonstiger Weise Einfluss nehmen zu müssen. Die bloße Zuverfügungstellung von breitbandigen Netzzugängen, die die Nutzung eines illegalen Filesharing-Systems ermöglichen, stellt eine rein technische Dienstleistung dar und führt zu keiner Haftung des Providers i.S.d. § 97 UrhG. Vorsorgemaßnahmen (DNS-  und/oder IP-Adressensperre) würden vielmehr das grundrechtlich garantierte Fernmeldegeheimnis beschränken, wozu eine gesetzliche Grundlage notwendig wäre.
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03. August 2011

Vermittlungsplattform darf den Verkauf personalisierter Online-Tickets nicht ermöglichen

Urteil des LG Hamburg vom 09.03.2011, Az.: 315 O 489/10 Die Vermittlung personalisierter Online-Tickets durch eine Vermittlungsplattform ist wettbewerbswidrig, sofern die Eintrittskarten von gewerblichen Anbietern angeboten werden. Bei personalisierten Eintrittskarten, d.h. Eintrittskarten auf denen der Name des Erstbesitzers aufgedruckt ist, handelt es sich um nicht verkehrsfähige Waren, die unter das per-se-Verbot des Anhangs zu § 3 Abs. 3 UWG fallen, so dass ein Anbieten der Karten wettbewerbswidrig ist. Das Abtretungsverbot des Veranstalters in seinen Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist wirksam und verstößt auch nicht gegen Kartellrecht.
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22. Juli 2011

Werbung mit „20 Songs gratis“ irreführend, wenn keine Titel aus Datenbank angeboten werden

Urteil des OLG Düsseldorf vom 25.01.2011, Az.: I-20 U 30/10 Das Angebot „20 Songs gratis“ stellt eine irreführende Werbung dar, wenn der Nutzer nur Privatkopien von Liedern angefertigen kann, die ein Internetradiosender aktuell sendet. Denn das Angebot weckt beim Nutzer die Erwartung, ihm stünde eine Datenbank zur Verfügung, aus der 20 Musiktitel unmittelbar heruntergeladen werden können. Daher genügt es nicht, dem Nutzer lediglich eine Suchmaschine anzubieten, die einen Download der Titel möglich macht, wenn diese aktuell im Internetradio gespielt werden. Denn der Nutzer erhält die Musikstücke möglicherweise erst nach einer längeren Suche.
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04. Juli 2011

Gerichtliche Inanspruchnahme wegen Filesharing trotz abgegebener Unterlassungserklärung

Beschluss des OLG Köln vom 20.05.2011, Az.: 6 W 30/11

Wird wegen Zugänglichmachung eines Hörbuchs von einer Privatperson eine Unterlassungserklärung gefordert, die sich auf alle Rechte des Gläubigers erstreckt und zudem vor Änderungen der vorformulierten Erklärung gewarnt, kann der Abgemahnte in einem Verfahren, dass sich nur gegen die Verletzung der Rechte am Hörbuch richtet, durch eine Unterlassungserklärung ein sofortiges Anerkenntnis erreichen. Die Kosten hat der Gläubiger zu tragen, weil der Schuldner keinen Anlass zu der gerichtlichen Auseinandersetzung gegeben hat.

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27. Juni 2011

2.500 Euro als maximaler Streitwert bei rechtswidrigem Musikupload

Urteil des AG Düsseldorf vom 05.04.2011, Az.: 57 C 15740/09

Das AG Düsseldorf entschied bezüglich einer Urheberrechtsverletzung durch rechtswidrigen Upload in einer p2p-Musiktauschbörse, dass der vom Kläger angesetzte Streitwert von 10.500 Euro entschieden zu hoch sei.  Vielmehr wurde für den Upload eines einzigen Musiktitels ein Streitwert von lediglich 2.500 Euro für angemessen erachtet. 
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09. März 2011

Nutzung eines Musikwerks als Klingelton kann vom GEMA-Berechtigungsvertrag umfasst sein

Urteil des BGH vom 11.03.2010, Az.: I ZR 35/08 Hat der Urheber eines Musikwerkes mit der GEMA einen Berechtigungsvertrag in der Fassung der Jahre 2005 geschlossen, so räumt dieser der GEMA sämtliche Rechte ein, die zur Nutzung des Musikwerks als Klingelton für Mobiltelefone erforderlich sind. Folge ist, dass es zur Nutzung eines Musikwerks als Klingelton nur einer Lizenz der GEMA und keiner zusätzlichen Einwilligung des Urhebers bedarf, wenn das Werk so zum Klingelton umgestaltet wurde, wie dies bei Einräumung der Nutzungsrechte üblich und vorhersehbar war.
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