Urteile aus der Kategorie „Urteile“

19. September 2017 Kommentar

Ansprüche aus einem Domain-Vertrag können unter Beachtung der Verhältnismäßigkeit vollstreckungsfähig sein

Schriftzug „gepfändet“
Kommentar zum Urteil des BFH vom 20.06.2017, Az.: VII R 27/15

Ob teure Unterhaltungselektronik, der neueste Flachbildfernseher oder auch der rassige Sportwagen, sie alle können unter Umständen Gegenstände einer Pfändung sein. Dasselbe gilt tatsächlich auch für eine Internet-Domain - jedenfalls für die aus dem Domain-Vertrag resultierenden schuldrechtlichen Ansprüche. Diese Möglichkeit ist nicht neu: Bereits im Jahr 2005 hat der Bundesgerichtshof Ansprüchen aus einem Domain-Vertrag als vollstreckungsfähige andere Vermögensrechte i.S.d. § 857 Abs. 1 ZPO und § 321 Abs. 1 AO anerkannt (Az.: VII ZB 5/05). Nun hat sich der Bundesfinanzhof dahingehend geäußert, dass eine solche Pfändung jedoch nur dann rechtmäßig ist, wenn diese auch verhältnismäßig erfolgt.

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18. September 2017

BGH: 15.000 EUR Streitwert bei Filesharing eines Computerspiels

Frau schaut schockiert auf Abmahnungsschreiben
Urteil des BGH vom 30.03.2017, Az.: I ZR 124/16

Der Gegenstandswert einer urheberrechtlichen Abmahnung darf nicht einfach mit dem Doppelten einer fiktiven Lizenzgebühr angesetzt werden. Er muss gem. § 23 Abs. 3 Satz 2 RVG nach billigem Ermessen bestimmt werden. Hierbei rechtfertigt das Angebot zum Herunterladen eines ganzen Films oder Musikalbums einen höheren Gegenstandswert als das Angebot nur eines Musiktitels. Berücksichtigt werden müssen auch Aktualität und Popularität des Werks. So ist für ein durchschnittlich erfolgreiches Computerspiel kurz nach seinem Erscheinungstermin ein Wert von nicht unter 15.000 EUR angemessen.

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14. September 2017

Abbilden eines indizierten Videospiels auf eBay ist wettbewerbswidrig

Fiktives Schild mit der Aufschrift USK ab 18
Urteil des LG Wuppertal vom 19.05.2017, Az.: 12 O 22/17

Wer auf eBay ein Videospiel inseriert, das von der Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Schriften als jugendgefährdendes Medium eingestuft wurde, handelt wettbewerbswidrig. Dabei ist irrelevant, ob in Wahrheit eine nicht indizierte Version des Spiels verkauft werden sollte und lediglich irrtümlicherweise das falsche Spiel-Cover als Verkaufsbild hochgeladen wurde. Denn das Jugendschutzgesetz will bereits präventiv verhindern, dass Minderjährige überhaupt Kenntnis von der Existenz entsprechender Medien erlangen.

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08. September 2017 Top-Urteil

Verfall der Marke Testarossa

roter Sportwagen, der durch das Bild fährt
Urteil des LG Düsseldorf vom 02.08.2017, Az.: 2a O 166/16

Ferrari muss in die Löschung der Marke Testarossa einwilligen. Das Unternehmen vermochte es nicht darzulegen, dass es die Marke nach dem Tag der Eintragung innerhalb eines ununterbrochenen Zeitraums von fünf Jahren benutzt hat. Das Argument, die Wartung, Reparaturen und das Ausstellen von Echtheitszertifizierungen seien rechtserhaltend, wies das Gericht in diesem Falle aufgrund des geringen Umfangs zurück. Der Vertrieb von Ersatzteilen, als einzige hier in Betracht kommende Benutzungshandlung, erwies sich letztlich auch nicht als Rettungsanker, da der Umfang des Ersatzteilgeschäfts nicht ausreiche und somit die Ernsthaftigkeit der Benutzung verneint wurde.

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08. September 2017

Vorläufig gestatteter Weitervertrieb eines HIV-Medikaments

verschiedene Medikamente gegen HIV liegen auf einem Dokument
Urteil des BGH vom 11.07.2017, Az.: X ZB 2/17

a) Ob sich der Lizenzsucher innerhalb eines angemessenen Zeitraumes erfolglos bemüht hat, vom Patentinhaber die Zustimmung zur Benutzung der Erfindung zu angemessenen geschäftsüblichen Bedingungen zu erhalten, ist anhand der Umstände des jeweiligen Einzelfalls zu beurteilen.

b) Ein öffentliches Interesse an der Erteilung einer Zwangslizenz für einen pharmazeutischen Wirkstoff kann auch dann bestehen, wenn nur eine relativ kleine Gruppe von Patienten betroffen ist. Dies gilt insbesondere dann, wenn diese Gruppe einer besonders hohen Gefährdung ausgesetzt wäre, wenn das in Rede stehende Medikament nicht mehr verfügbar wäre.

c) Ein zögerliches Verhalten des Lizenzsuchers ist bei der nach § 85 Abs.1 PatG erforderlichen Interessenabwägung zu berücksichtigen. Ein solches Verhalten spricht aber nicht ohne weiteres gegen das Vorliegen eines öffentlichen Interesses.

d) Der Erlass einer einstweiligen Verfügung nach § 85 Abs. 1 PatG bedarf nicht zusätzlich der in § 935 oder § 940 ZPO normierten Voraussetzungen.

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08. September 2017

Keine Altersverifikation bei nikotinfreien Aromastoffen

Mann raucht eine elektronische Zigarette
Urteil des OLG Hamm vom 07.03.2017, Az.: 4 U 162/16

Wer im Online-Handel nikotinfreie Aromastoffe für E-Zigaretten anbietet und vertreibt, unterliegt nicht der Verkaufsbeschränkung gem. § 10 Abs. 3, 4 Jugendschutzgesetz. Bereits dem Wortlaut nach sind lediglich nikotinhaltige Erzeugnisse, wie elektronische Zigaretten, Shishas oder deren Behältnisse erfasst. Behältnisse für Aromastoffe fallen nicht darunter. Auch unter Berücksichtigung der zugrundeliegenden EU-Richtlinie sind allenfalls E-Liquids, d.h. Behältnisse mit nikotinhaltigen Flüssigkeiten vom Wortlaut erfasst. Aromastoffe dürfen daher ohne Altersverifikation verkauft werden.

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07. September 2017

Zustellung der Klageschrift an ausländische Niederlassung ist dem Beklagten gegenüber wirksam

Förmliche Zustellung
Urteil des OLG München vom 02.03.2017, Az.: 6 U 2940/16

Unterhält ein US-Konzern (hier: Microsoft Corporation) eine deutsche Tochtergesellschaft (hier: Microsoft Deutschland GmbH) und bewirbt diese als Niederlassung, kann eine Klage gegen die ausländische Muttergesellschaft, in der die örtliche Zuständigkeit eines deutschen Gerichtes gegeben ist, an die deutsche Niederlassung wirksam zugestellt werden. Dabei muss der Klagegrund nicht zwingend vom Geschäftsbetrieb der Niederlassung ausgehen. Es genügt vielmehr ein hinreichend gewichtiger Sachzusammenhang des Streitgegenstandes mit dem Geschäftsbetrieb der Niederlassung.

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05. September 2017

Pauschales Entgelt für jede SMS-TAN ist unzulässig

AGB-Schriftzug liegt auf einem Vertrag und werden durch eine Lupe betrachtetmit einer Lupe genauer angeschaut
Urteil des BGH vom 25.07.2017, Az.: XI ZR 260/15

1. Bei Klagen nach § 1 UKlaG muss gemäß § 8 Abs. 1 Nr. 1 UKlaG der Klageantrag die beanstandeten Bestimmungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen im Wortlaut enthalten, anderenfalls ist die Klage unzulässig. Ist streitig, ob die beanstandete Klausel in dieser Fassung vom Beklagten tatsächlich verwendet wird, reicht es für die Zulässigkeit der Klage aus, wenn unter Angabe des zugrundeliegenden Lebenssachverhalts die Verwendung der bestimmten Klausel behauptet und deren konkreter Wortlaut im Klageantrag wörtlich wiedergegeben wird. Ob die beanstandete Klausel in dieser Fassung tatsächlich Verwendung findet, ist demgegenüber eine Frage der Begründetheit der Klage.

2. Die im Preisverzeichnis einer Sparkasse in Bezug auf Verträge über Zahlungsdienste verwendete Bestimmung „Jede smsTAN kostet 0,10 € (unabhängig vom Kontomodell)“ ist im Verkehr mit Verbrauchern gemäß § 307 Abs. 1 Satz 1, Abs. 2 Nr. 1 BGB unwirksam.

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05. September 2017

Pfändung von Forderungen gegenüber einer Vergabestelle

Pfändung
Urteil des BFH vom 20.06.2017, Az.: VII R 27/15

Schuldrechtliche Ansprüche eines Domain-Inhabers gegenüber der Vergabestelle können der Pfändung unterliegen. Denn auch wenn eine Internetdomain an sich zwar kein absolutes pfändbares Recht ist, stellt sich die Gesamtheit der im Rahmen des Registrierungsvertrags bestehenden schuldrechtlichen Ansprüche als Vermögensrecht dar. Überdies ist die Vergabestelle auskunftspflichtig, da sie als Vertragspartner Drittschuldner sein kann. Vor der Pfändung muss jedoch im Rahmen des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes geprüft werden, ob durch die Verwertung ein Überschuss über die Kosten der Vollstreckung zu erwarten ist, da sonst möglicherweise gegen das Verbot der zwecklosen Pfändung verstoßen würde.

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05. September 2017

Pflichtangaben bei der Facebook-Werbung für PKWs im gewerblichen Bereich

CO2-Effizienz Diagramm
Urteil des OLG Celle vom 01.06.2017, Az.: 13 U 15/17

Die Veröffentlichung eines Kundenfotos durch ein Autohaus auf der Facebook-Unternehmensseite, auf welchem der Kunde mit seinem neuen Auto unter Angabe des konkreten Fahrzeugmodells abgebildet ist, stellt Werbung dar. Bei der Werbung für PKWs im gewerblichen Bereich sind dabei vorgeschriebene Pflichtangaben erforderlich, wie etwa die Angabe zum Kraftstoffverbrauch und der CO2-Emissionen. Fehlen solche Angaben hingegen, liegt ein Wettbewerbsverstoß vor.

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