Urteile aus der Kategorie „Urteile“

26. Juni 2015

Werbung in automatisch generierter E-Mail zulässig

rotes Verbotsschild mit durchgestrichenem schwarzen Briefumschlag
Urteil des LG Stuttgart vom 04.02.2015, Az.: 4 S 165/14

Eine Werbeanzeige am Ende einer automatisch generierten E-Mail zur Eingangsbestätigung einer vorherigen Kontaktaufnahme stellt keine Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts dar. Es fehlt die notwendige Erheblichkeit der Verletzungshandlung.

Der für die Erheblichkeit erforderliche, erhöhte Aufwand seitens des E-Mail-Empfängers kann nicht angenommen werden, wenn eine Öffnung der Mail, wie hier bei einer Eingangsbestätigung, ohnehin erfolgt wäre. Desweiteren kann eine solche Werbeanzeige nicht mit einer „klassischen“ Werbemail verglichen werden, da eine automatisch generierte Antwort-E-Mail erst nach vorheriger Kontaktaufnahme durch den Verbraucher versendet wird. Die Gefahr weiterer Mails scheidet somit ohne eigenes Zutun aus.

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26. Juni 2015

Kondome „Made in Germany“ müssen in Deutschland gefertigt sein

Schriftzug "Made in Germany" vor weißem Hintergrund mit schwarz-rot-goldenen Farbstrich am linken Bildrand
Urteil des OLG Hamm vom 28.11.2013, Az.: 4 U 81/13

Kondome, welche mit dem Slogan „ Made in Germany“ beworben werden, obwohl diese im Ausland gefertigt und nur in Deutschland verpackt und auf vorschriftsgemäße Qualität geprüft wurden, können eine wettbewerblich relevante Fehlvorstellung beim Verbraucher hervorrufen und sind folglich gemäß § 5 I S. 2 Nr. 1 UWG irreführend.

Die angesprochenen Verkehrskreise gehen bei der Bezeichnung „Made in Germany“ davon aus, dass alle wesentlichen Fertigungsschritte des Produktes in Deutschland erfolgt sind. Die bloße Überprüfung und Verpackung der Ware stellt dabei keinen Herstellungsschritt mehr dar, da bereits eine abgeschlossene Fertigstellung des Produktes vorausgesetzt wird.

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26. Juni 2015

Zulässigkeit der Verlängerung einer Widerrufsfrist in der Widerrufsbelehrung zum Vorteil des Verbrauchers

rotes Männchen, das über das Zifferblatt einer großen Uhr rennt, rote Würfel mit der Aufschrift FRIST
Beschluss des OLG Frankfurt a. M. vom 07.05.2015; Az.: 6 W 42/15

Verlängert ein Unternehmer die gesetzliche Widerrufsfrist in der Widerrufsbelehrung zum Vorteil des Verbrauchers auf einen Zeitraum von über 14 Tagen (hier: 1 Monat), ist darin zugleich ein Angebot auf Annahme eines Vertrags mit verlängerter Widerrufsfrist zu sehen. Die Widerrufsbelehrung bleibt inhaltlich mit den gesetzlichen Vorgaben im Einklang und der Verkäufer kann sich nicht mehr auf die kürzere gesetzliche Frist berufen.

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26. Juni 2015

Pflichten eines Anschlussinhabers nach erfolgter Abmahnung

Computertastatur mit einer blauen Taste mit der Aufschrift P2P, Filesharing
Urteil des LG Rostock vom 31.01.2014, Az.: 3 O 1153/13 (1)

Der Inhaber eines Internetanschlusses haftet nicht für Urheberrechtsverletzungen, wenn mehrere Personen diesen Anschluss nutzen und ebenfalls als Täter in Frage kommen. Nach Erhalt einer ersten Mahnung unterliegt ihm jedoch eine Prüf-, Kontroll- und Hinweispflicht gegenüber den anderen Personen. Hierbei genügt es, dass der Anschlussinhaber die Geräte der anderen Personen kontrolliert und sie dazu auffordert, etwaige urheberrechtsverletzende Handlungen zu unterlassen. Eine Sperrung des Internetzuganges ist jedoch nicht notwendig.

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23. Juni 2015 Top-Urteil

Google muss Suchergebnis mit Unternehmenspersönlichkeitsrechtsverletzung löschen

Ein Internetfeld für die Sucheingabe, das ein Finger berührt. Der Hintergrund ist blau
Beschluss des OLG München vom 27.04.2015, Az.: 18 W 591/15

Ergebnisse einer Suchmaschine, bei deren Inhalt es sich um unwahre Tatsachenbehauptungen handelt, die geeignet sind das Ansehen eines Unternehmens in der Öffentlichkeit zu schädigen, müssen vom Betreiber der Suchmaschine aus der Ergebnis-Liste entfernt werden.

Konkret ging es um einen Blog-Eintrag, dessen Inhalt beim Durchschnittsleser den Eindruck erweckt, die Staatsanwaltschaft ermittle wegen Betrugs gegen das im Zusammenhang genannte Unternehmen. Tatsächlich handelt es sich jedoch um Ermittlungen wegen Kapitalanlagebetrugs, was - so das Oberlandesgericht - einen erheblichen Unterschied darstelle. Damit sieht das Gericht das Unternehmenspersönlichkeitsrecht des Unternehmens verletzt und der entsprechende Beitrag ist zu entfernen.

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23. Juni 2015

Zusatzgebühren für Rechnungen in Papierform sind unzulässig

Recht Hand mit schwarzem Ärmel hebt eine Rechnung
Urteil des AG Kassel vom 04.03.2015, Az.: 435 C 4822/14

Eine Klausel in AGB, wonach der Anbieter eines Telekommunikationsdienstes von seinem Kunden Kosten für die Übersendung einer Rechnung in Papierform verlangen darf, wenn der Vertrieb des Unternehmens nicht ausschließlich über elektronische Medien erfolgt, ist unwirksam.

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22. Juni 2015

Zu den Anforderungen an ein diätetisches Lebensmittel

viele bunte Tabletten, die vor einem Apfel, einer Birne, einer mittig durchgeschnittenen Kiwi, und einem Pfirsich liegen
Beschluss des OVG Lüneburg vom 10.09.2014, Az.: 13 LA 55/14

Ein Vitaminpräparat fällt nicht unter die Kategorie des diätetischen Lebensmittels im Sinne des § 1 Abs. 2 Nr. 1 Buchst. b) DiätV, wenn die angesprochene Verbrauchergruppe keinen besonderen Nutzen aus der Aufnahme von Vitamin D und Calcium in der empfohlenen Dosierung ziehen kann. Von einem besonderen Nutzen eines Lebensmittels kann nur dann ausgegangen werden, wenn ein wesentlicher Beitrag zur Beseitigung eines bestehenden Mangelzustands geleistet wird. Die lediglich geringe Steigerung des Vitamin D3 Wertes reicht hierfür nicht aus. Auch die Calcium Zufuhr stellt lediglich einen Nutzen für einen kleinen Anteil der Verbrauchergruppe dar.

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22. Juni 2015

Erschöpfung des Verbreitungsrechts an Kopien eines Computerprogramms

CDs mit Paragraphen-Symbol
Urteil des BGH vom 11.12.2014, Az.: I ZR 8/13

a) Die Erschöpfung des Verbreitungsrechts an den Kopien eines Computerprogramms tritt unabhängig davon ein, ob der Rechtsinhaber der Veräußerung einer bestimmten Anzahl körperlicher Datenträger zustimmt oder ob er dem Anfertigen einer entsprechenden Anzahl von Kopien durch Herunterladen einer Kopie des Computerprogramms und dem Anfertigen weiterer Kopien von dieser Kopie zustimmt (Fortführung von BGH, Urteil vom 17. Juli 2013 - I ZR 129/08, GRUR 2014, 264 = WRP 2014, 308 - UsedSoft II).

b) Ist ein körperliches oder ein unkörperliches Vervielfältigungsstück eines Computerprogramms mit Zustimmung des Rechtsinhabers im Wege der Veräußerung in Verkehr gebracht worden, ist die Weiterverbreitung aufgrund der eingetretenen Erschöpfung des urheberrechtlichen Verbreitungsrechts ungeachtet einer inhaltlichen Beschränkung des eingeräumten Nutzungsrechts frei (Fortführung von BGH, Urteil vom 6. Juli 2000 - I ZR 244/97, BGHZ 145, 7 - OEM-Version).

c) Hat der Ersterwerber eine Lizenz erworben, die die Nutzung der auf einem Server installierten Kopie des Computerprogramms durch mehrere Nutzer gestattet, kann sich der Nacherwerber der Kopie dieses Programms nur dann mit Erfolg auf die Erschöpfung des Verbreitungsrechts an dieser Kopie berufen, wenn der Ersterwerber diese Kopie unbrauchbar gemacht hat. Hat der Ersterwerber dagegen eine Lizenz erworben, die die Nutzung mehrerer eigenständiger Kopien des Computerprogramms erlaubt, kann sich der Nacherwerber von Kopien dieses Programms bereits dann mit Erfolg auf die Erschöpfung des Verbreitungsrechts an diesen Kopien berufen, wenn der Ersterwerber eine entsprechende Anzahl von Kopien unbrauchbar gemacht hat.

d) Das dem Nacherwerber einer "erschöpften" Kopie eines Computerprogramms durch § 69d Abs. 1 UrhG vermittelte Recht zu dessen bestimmungsgemäßer Nutzung kann nicht durch vertragliche Bestimmungen eingegrenzt werden, die die Verkehrsfähigkeit des Computerprogramms beeinträchtigen. Bestimmungen eines Lizenzvertrages, die den Einsatz der Software auf einen bestimmten Nutzerkreis oder einen bestimmten Verwendungszweck einschränken, regeln daher nicht die bestimmungsgemäße Nutzung des Computerprogramms im Sinne von § 69d Abs. 1 UrhG.

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