Seit wenigen Tagen kann man wieder online Lotto spielen. Dies war zwar bereits kurz nach dem Millennium möglich, doch bescherte eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts im Jahre 2006 dem Online-Lotto das Aus: das Staatsmonopol auf Glücksspiel sei nicht gerechtfertigt, da der Gedanke der Suchtprävention in den Hintergrund abgerutscht sei und Profit die größere Rolle spiele.
Dem wurde im neuen Rundfunkstaatsvertrag - den Sie übrigens im Anschluss an diesen Artikel finden - Sorge getragen. Dieser beschäftigt sich unter anderem auch mit der Neuregelung von GEZ-Gebühren für Menschen, die mit einer Behinderung leben und dabei finanziell gut gestellt sind. Der abgeänderte Vertrag tritt zwar eigentlich erst am 01.01.2013 in Kraft, doch manche Änderungen des Glücksspielstaatsvertrags gelten bereits seit dem 01.07.2012.
So darf nun wieder online getippt werden. Hierfür muss man sich jedoch erst registrieren. Die Daten werden sodann von Lotto-Bayern geprüft, ist der Anmelder nicht etwa minderjährig oder auf einer Sperrliste vermerkt, kann der Kunde die Anmeldung ausdrucken. Mit ihr muss er ein letztes Mal in die Lotto-Annahmestelle, um sich unter Vorlage des Personalausweises zu verifizieren. Danach heißt es dann endlich wieder online „6 aus 49“.