Ist die Veröffentlichung der Adressen hessischer Afd-Politiker strafbar?
Ob die Veröffentlichung von Adressen und weiterer Daten mehrerer AfD-Politiker, die für die kommende Landtagswahl in Hessen gelistet sind, strafbar ist, prüft nun die Staatsanwaltschaft Frankfurt von Amts wegen. Konkret müsse geprüft werden, ob es sich dabei um eine öffentliche Aufforderung zu Straftaten, ein gefährdendes Verbreiten von personenbezogenen Daten und um Volksverhetzung handelt.