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03. Juni 2024

Können Alterskontrollen im Netz einen sinnvollen Beitrag zum Jugendschutz leisten?

Mit der rasanten Entwicklung von Technologien und den fast unbegrenzten Möglichkeiten des Internets wird der Ruf nach einer effektiven Regulierung der Inhalte vor allem für Jugendliche und Kinder immer lauter. Ein Ansatz zur Problemlösung ist daher die Einführung von Online-Altersverifikationssysteme (AVS). Doch das eine solche Umsetzung nicht nur eine Lösung darstellt, sondern ebenso Risiken birgt, soll in diesem Beitrag beleuchtet werden.

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06. Mai 2024

EuG: „Pablo Escobar“ darf nicht als Marke eingetragen werden

Die Erben des berüchtigten Drogenboss Pablo Escobar versuchen schon seit 2020 dessen Namen als Marke in der EU eintragen zu lassen. Dies soll vor allem der widerrechtlichen Verwendung des Namens entgegenwirken. Nach Ablehnung des Eintragungsantrags im Jahr 2023 wies der EuG nun die darauf folgende Klage der Escobar-Erben ab. Der gewünschte Markenname der Erben verstoße gegen die guten Sitten.

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02. Mai 2024

Markenschutz von „Russian warship, go f**k yourself“?

Logo des Amtes der Europäischen Union für geistiges Eigentum

Während eines Angriffs der russischen Streitkräfte in der Ukraine machte ein Soldat einen mittlerweile legendären Funkspruch: "Russian warship, go f**k yourself". Diesen möchte er gern markenrechtlich schützen lassen, um ihn auf T-Shirts und ähnlichen Merchandise-Artikeln nutzen zu können. Doch fallen derartige Slogans tatsächlich unter den Schutz des Markenrechts?

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02. Mai 2024

Verstößt openJur gegen den Datenschutz?

DSGVO Datenschutz Grundverordnung Tastatatur EU Sterne

Kann openJur auch weiterhin Urteile in altbekannter Weise veröffentlichen? Dies könnte demnächst durch ein Urteil des LG Hamburg geklärt werden. Dort klagt ein Rechtsanwalt gegen openJur, weil aus einem nicht anonymisierten Urteil sein Name hervorgeht. Doch kann er deshalb auch Schadensersatz verlangen?

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15. April 2024

Hat Micky Maus mit ihrem 95. Geburtstag jeglichen rechtlichen Schutz verloren?

Filmklappe schwarz liegt auf Tastatur eines schwarzen Laptops

Ob die bekannte Zeichentrickfigur Micky Maus in Deutschland zukünftig frei von jedermann zu jeglichen Zwecken ohne Einverständnis verwendet werden darf, stellt sich bei folgender Feststellung: In den USA tritt bei Co-Autoren 95 Jahre nach Erstveröffentlichung des Werks sog. Gemeinfreiheit ein. Das bedeutet, dass ein ursprünglich urheberrechtlich geschützte Werk ab diesem Zeitpunkt ohne das Einverständnis des Urhebers verwendet werden darf. Ende 2023 wurde Micky Maus 95 Jahre alt, sodass die Voraussetzungen grundsätzlich vorliegen. Fraglich ist nun, ob dies gleichermaßen für Deutschland gilt und ob es andere Rechte gibt, die diese Schutzlosigkeit der Micky Maus begrenzt.

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15. April 2024

Milliardenstrafe gegen Apple

close up on man hand touching on smartphone to working about fut

Die EU-Kommission wärmte sich mit der vor kurzem verhängten Milliardenstrafe gegen Google scheinbar nur auf, denn nun blüht selbiges dem Tech-Konzern Apple. Auch hier fällt die Strafe mit 1,8 Milliarden Euro nicht kleinlich aus. Apple wird vorgeworfen den Wettbewerb von Musik-Streaming Anbietern durch das App Store interne Zahlungssystem zu Gunsten von Apple Music zu verzerren.

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