EuGH: mulmiges Gefühl begründet keinen Schadensersatz
Laut EuGH begründet ein mulmiges Gefühl keinen Schadensersatz nach der DSGVO. Dadurch wird einer Frau der Schadensersatz gegenüber Saturn versagt, obwohl ihre personenbezogenen Daten fälschlicherweise an einen anderen Kunden herausgegeben wurden.